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Kommunikationskonzept

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Auf Antrag der Genehmigungsbehörde muss der Veranstalter einer Veranstaltung ein Kommunikationskonzept erstellen. Es kann einzeln oder als Anlage des Sicherheitskonzeptes gefordert werden. Im Notfall dient es als Grundlage für das Handeln aller beteiligten Akteure.

Inhalt[Bearbeiten]

  • verantwortliche Personen
  • Zuständigkeiten
  • Dokumentation der Ursache
  • vollständige Abläufe und Mittel der Kommunikation
  • Durchsagen vor, während und nach dem Notfall[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Projekt BaSiGo - Sicherheit bei Großveranstaltungen (Memento des Originals vom 14. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bbk.bund.dePDF-Datei, abgerufen am 24. August 2018


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