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Ludwig Damm (SS-Mitglied)

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Ludwig Damm (* 15. August 1911 in Morlautern; † 30. Oktober 1978 in Kaiserslautern) war ein deutscher Beamter, SS-Sturmmann, zweimaliger Bürgermeister von Morlautern sowie Zeuge im Auschwitz-Prozess gegen den Lagerkommandanten Robert Mulka.[1]

Selbstauskünfte im Auschwitz-Prozess[Bearbeiten]

Damm trat gegen Ende der Weimarer Republik im Jahr 1931 in die NSDAP und die SA ein. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wechselte er im Juli 1933 zur SS.[1]

1936 wirkte er als SS-Scharführer und wurde im selben Jahr zum Bürgermeister von Morlautern gewählt. Für seine beabsichtigte Heirat musste er laut eigener Auskunft dem Rasse- und Siedlungshauptamt in Berlin einen Ahnennachweis vorlegen, das die Heiratsgenehmigung aufgrund des Verdachts auf „jüdische Vorfahren“ nicht erteilen wollte. Da Damm dennoch im selben Jahr heiratete, wurde er erneut zur Vernehmung vorgeladen. Er habe daraufhin „keinen Dienst mehr“ bei der SS gemacht.[1]

Während des Zweiten Weltkrieges unterzog sich Damm 1940 wegen einer Gefäßkrankheit einem sechswöchigen Krankenhausaufenthalt in Ludwigshafen. Im Januar 1941 erhielt er vom Ergänzungsamt in Wiesbaden Formblätter der Waffen-SS zugesandt, mit denen er zum zuständigen Wehrbezirkskommando ging; nach einer weiteren Musterung durch die Wehrmacht bekam er nach eigenen Angaben ein Schreiben vom 1. Februar 1941, in dem ihm „Disziplinlosigkeit“ vorgeworfen wurde. Er sei „anschließend protokollarisch vernommen [worden] und bekam dann eine Strafe.“[1]

Schematisierte Karte des Interessengebietes des Konzentrationslagers Auschwitz; rot markiert „Die Stadt Auschwitz (Oświęcim)“

Im August 1941 rückte Damm zur Waffen-SS ein und war für etwa ein Jahr im Ersatzbataillon Artillerieregiment München-Freimann stationiert. Aufgrund seines Gefäßleidens wurde er als „nicht frontverwendungsfähig“ für Bürotätigkeiten „DvH geschrieben“ und durchlief eine Verwaltungsausbildung. Sein Batteriechef meldete ihn daraufhin zum „Aufbau einer kommunalen Verwaltung“ nach Berlin, woraufhin Ludwig Damm im August 1942 durch das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt zum Aufbau einer „Bürgermeisterei“ nach Auschwitz abkommandiert wurde: Das im Eigentum des Deutschen Reichs stehende und vom Fiskus Waffen-SS verwaltete „ganze Gelände sollte einen sogenannten Wehrmachtsgutsbezirk bilden“ und im Sinne einer kommunalen Verwaltung durch Militärverwaltungsbeamte durch die geplante „Bürgermeisterei“ verwaltet werden. Diese wäre für sieben dem Landrat in Bielitz unterstehende Dörfer zuständig gewesen; zivil und „vollkommen getrennt [...] von dem Konzentrationslager.“[1]

In Auschwitz habe sich Damm beim Leiter der Verwaltung, dem Sturmbannführer oder Obersturmbannführer Anton Burger melden müssen, der wiederum eine Genehmigung des Landrates in Bielitz einholen musste. Bis zur Vorlage dieser Einwilligung wurde Ludwig Damm der „Häftlingsgeldverwaltung“ zugeteilt, wo er von KZ-Häftlingen oder deren Verwandten auf Konten eingezahlte Gelder einmal monatlich in Form von Gutscheinen in der von den Häftlingen – insbesondere Frauen – in der von diesen gewünschten Höhe auszuzahlen gehabt haben soll. Seinen Dienstsitz will Damm in der „Standortverwaltung“ außerhalb des Lagerzauns des Konzentrationslagers gehabt haben. Zur Auszahlung der Gutscheine sei Ludwig Damm, seinerzeit im Rang eines Sturmmannes, auf Anordnung seines Abteilungsleiters, Obersturmführer Theodor Krätzer, in Begleitung an den Wachtposten der Blockführerstube vorbei in „Steinbauten“ innerhalb des Lagers gegangen, um dort den Frauen nach deren Namensnennung und gegen Quittung die Gutscheine auszuhändigen.[1]

Im September 1942 kam Ludwig Damm aufgrund einer Fieberkrankheit in ein Lazarett. Als Zeuge gegen den Adjutanten des KZ Auschwitz-Birkenau-Kommandanten Robert Mulka gab Ludwig Damm später vor Gericht an: „Ich war erschüttert, wie ich die Frauen da [im Konzentrationslager] gesehen habe. Ich habe gar nicht gewußt, daß man überhaupt Frauen einsperrt. Und ich war derart erschüttert [und darüber und über das], was man noch so gehört hat [...]“[1]

Damm habe daraufhin den in seinem Heimatkreis tätigen Oberregierungsrat Karl Müller angeschrieben mit der Bitte, dieser möge ein Arbeitsgesuch zugunsten von Ludwig Damm für Kaiserslautern einreichen, damit Damm die Umgebung des Lagers verlassen könne. Spätestens im Dezember 1942 durfte Damm dann tatsächlich in seiner Heimatstadt Morlautern etwa acht Wochen in der Gemeindeverwaltung arbeiten. In seiner Heimatstadt schilderte Damm sowohl Müller und laut einem daraufhin ergangenen Strafbefehl „auch Soldaten und Parteigenossen über das Judenproblem und [...] die Lösung der Judenfrage in Auschwitz.“ Dazu sagte Damm später im Frankfurter Auschwitz-Prozess gegen Mulka: „Ich habe aus meiner inneren Empörung kein Hehl gemacht. Und ich war entsetzt, ich war schockiert, und das Ende vom Lied war: Gute Freunde haben mich [...] wegen defätistischer Äußerungen beanzeigt.“ Bei seiner Vorladung habe ein guter Bekannter, der ehemalige Lehrer, Gerichtsoffizier Hauptmann Marschall, gesagt, Damm habe „eine starke Beunruhigung in die Bevölkerung getragen“ und laut Anzeige „die kriegsfreudige Stimmung untergraben.“ Der Standortkommandant im Rang eines Generals habe auf die Weitergabe der Meldung an höhere Stellen bestanden. Zwar konnte Damm zunächst wieder sein Zuhause aufsuchen, doch wurde er als „Verräter“ bezeichnet, Leute hätten vor ihm ausgespuckt. Um einer Verhaftung durch den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS oder die Gestapo zuvorzukommen, meldete sich Damm – der nach einem zum angeblichen Arbeitseinsatz an seinem Heimatort in Widerspruch stehenden Urlaubsschein vom 23. November bis 28. Dezember 1942 eigentlich beurlaubt war – beim Hauptsturmführer Mulka, der ihn als Landesverräter bezeichnete und einen Prozess vor dem Militär- und Polizeigericht ankündigte. Diese Begegnung mit Mulka sei die einzige in den 1940er Jahren geblieben.[1]

In Sorge um sein Leben wandte sich Ludwig Damm nun an Obersturmführer Theodor Krätzer, der von einem anderen Offizier in ähnlicher Weise wusste, dessen „Fall“ jedoch niedergeschlagen worden war, mit der Drohung, im Falle einer Verurteilung Damms auch die Anklage gegen den Offizier erneut vor das Militärgericht zu bringen. In der Folge erhielt Damm mit Datum vom 5. Januar 1943 aus Auschwitz einen Strafbefehl mit einem „strengen Verweis“, gezeichnet vom Lagerkommandanten Rudolf Höß.[1]

Ab Januar 1943 wurde Ludwig Damm laut eigener Aussage in angemieteten Büroräumlichkeiten „ausschließlich für kommunale Zwecke [...] draußen in Rajsko“ beim Hygiene-Institut der Waffen-SS eingesetzt, bis anschließend „an der Straße zur Lederfabrik“ ein eigenes Gebäude gebaut worden war – eine Art Luftwaffenbaracke mit Büroräumen – in dem der Amtsbezirk untergebracht wurde. Dort wirkte Damm mit sieben vom Arbeitsamt zugewiesenen weiblichen Bediensteten aus Oberschlesien, um ein gemeindliches Steuerwesen für sieben Dörfer zu verwalten. Amtskommissare waren – in Personalunion auch Leiter der Standortverwaltung – zunächst Sturmbannführer Anton Burger und anschließend der Obersturmbannführer Karl Möckel. Mit dem Lagerkommandanten Rudolf Höß und dessen Adjutanten Robert Mulka habe Damm in dieser Zeit keinen Kontakt gehabt. Er habe im Bürgermeisteramtsgebäude gewohnt; lediglich zur Entlausung habe er „die Wäscherei oder Waschraum oder so was ähnliches“ des Konzentrationslager betreten müssen. Zwar habe er am Konzentrationslager ankommende Transporte gesehen, „die Bahnlinie ging ja mitten durch das ganze Gelände“, auch habe er Baracken und das Krematorium gesehen, von Mißhandlungen oder Morden habe er jedoch nichts mitbekommen, zumal er damals „ja noch nicht gewußt [habe], was das bedeutet.“ Weder zum Lagerkommandanten noch zu seinem Adjutanten habe er weiteren Kontakt gehabt. Das Lager 42, Birkenau habe er nur „im Hintergrund“ gesehen, „das war ja Sperrgebiet.“[1]

An einem Abend im Januar 1945 – nachdem Möckel den Ort schon verlassen hatte und auch das Personal nicht mehr da war – habe der Spieß von der Standortkommandantur bei Damm angerufen, er solle sich fertig machen zur Evakuierung. Daraufhin schloss sich Damm einem Treck von der Standortverwaltung unter SS-Oberscharführer Robert Sierek an; ein Pferdetransport mit einigen Häftlingen, Juden und Menschen aus allen Nationen, „scheinbar das Personal von so Magazinen,“ das dort schon jahrelang gearbeitet habe, zog bis nach Gablonz. Von dort fuhr Damm dann mit in einem verschlossenen Waggon, in dem in einem Lager zuvor genutzte Druckmaschinen transportiert wurden, zunächst bis nach Berga-Kelbra am Harz, von dort zu seiner frisch niedergekommenen Ehefrau in die Nähe von Bad Kissingen und anschließend zur Auschwitz-Abwicklungsstelle der Standortkommandantur in der Nähe von Weiden in der Oberpfalz. Von dort aus wurde er in Marsch gesetzt nach Berlin, von wo aus er das 17. Panzergrenadierbataillon in Iglau erreichte. Mit einem Marschbataillon erreichte er schließlich die Steiermark, wo er die Kapitulation erlebte und durch amerikanische Truppen in Kriegsgefangenschaft genommen wurde.[1]

Vermutlich 1946 wurde Ludwig Damm in Dachau durch eine polnische Untersuchungskommission auf „War crime“, auf mögliche Mitwirkung oder Mitwisserschaft an Kriegsverbrechen vernommen. 1948 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen.[1]

In der Nachkriegszeit der Bundesrepublik Deutschland wurde Ludwig Damm 1952 ein weiteres Mal zum Bürgermeister Morlauterns gewählt.[1]

Beim „1. Frankfurter Auschwitz-Prozess“ beim Landgericht Frankfurt am Main belastete Ludwig Damm am 21. August 1964, zugleich der 80. Verhandlungstag, in der „Strafsache gegen Mulka u. a.“ mit nichts außer Unwissenheit; Damm habe Mulka nur ein einziges Mal getroffen kurz vor Erhalt seines eigenen Strafbefehls aufgrund seiner Äußerungen über das Konzentrationslager Auschwitz.[1]

Schriften[Bearbeiten]

  • Zusammenstellung des literarischen und archivalischen Stoffes für eine Ortschronik von Morlautern, Kaiserslautern: 1933
  • Der Samba-König von Rio. Ein Morlauterer macht sein Glück in Südamerika. Oswald Becker, in: Heimat-Chronik, Heft 1, 1951, S. 24
  • Ein Grenzumgang von Morlautern. Dem Pfälzerwald-Verein Morlautern zu seinem 40jährigen Bestehen gewidmet = Gemeinde-Anzeiger, Ausgabe West und Ost, 15.1952, Nr. 28
  • Die Schlacht bei Morlautern, [o. O.; o. V.], 1951–1952
  • Der Schlachtenturm von Morlautern. Hier ritt einst Kaiser Napoleon über das Schlachtfeld [ohne Datum]
  • Turmfest 1953: Rede bei dem Turmfest anläßlich des 60jährigen Bestehens des „Schlachtenturms“, Kaiserslautern: 1953

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 1,11 1,12 1,13 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess / »Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63 / Landgericht Frankfurt am Main / 80. Verhandlungstag, 21.8.1964 / Vernehmung des Zeugen Ludwig Damm, abspielbarer Tonband-Mitschnitt, Abschrift und Publikation durch das Fritz Bauer Institut auf der Seite auschwitz-prozess.de [ohne Datum], zuletzt abgerufen am 26. Oktober 2021


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