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Massentierhaltung

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Massentierhaltung ist laut des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, der Leitlinien für eine in weiten Teilen der Bevölkerung akzeptierte Tierhaltung entwickelt hat, ein negativ besetzter Begriff. Fachwissenschaftler benutzen den Begriff kaum und verwenden als Gegensatz zur extensiven Tierhaltung intensive Tierhaltung. Befragte Verbraucher assoziieren mit dem Begriff „Grausamkeit und Ungerechtigkeit“. Sie nannten auch „Qual/Quälerei“ besonders in der Geflügelhaltung, wo sie die seit 2012 in der EU verbotene Käfighaltung beispielhaft dafür nannten.[1]

Wissenschaftliche Studien zeigen dabei eine Diskrepanz zwischen dem Verbraucherempfinden, ab dem Tierhaltung als Massentierhaltung zu bezeichnen wäre, und den tatsächlichen Bestandsgrößen. Während der überwiegende Teil der deutschen Rinder- und Schweinebestände nach Ansicht der Befragten keine Größenordnungen umfasst, die als Massentierhaltung zu bezeichnen sind, ist das bei Geflügel anders. Gegensätze zu der in Befragungen geäußerten Meinung, dass Massentierhaltung abzulehnen ist, zeigen sich im Einkaufsverhalten, wo der Marktanteil von extensiv erzeugtem Schweine- und Geflügelfleisch unter einem Prozent liegt (Stand 2010).[1]

In der Tierethik und der Tierrechtsbewegung wird der Begriff von den meisten dort tätigen Wissenschaftlern und Aktivisten zur Beschreibung intensiver Tierhaltung benutzt.

Entstehung des Begriffs[Bearbeiten]

Der Begriff „Massentierhaltung“ wurde 1970 vom Frankfurter Zoodirektor Bernhard Grzimek gegen die Käfighaltung von Legehennen eingeführt.[2]

Er etablierte sich in Deutschland, nachdem 1975 die Verordnung zum Schutz gegen die Gefährdung durch Viehseuchen bei der Haltung von Schweinebeständen mit der Kurzbezeichnung Massentierhaltungs-VO, erlassen wurde, die damals für Bestände ab 1.250 Schweinen galt.[3][4]

Definitionen[Bearbeiten]

Aus umweltpolitischen Gründen wird die Intensivhaltung mit verschiedenen Maßnahmen überwacht. Das deutsche Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung von 2013 nennt bei Intensivhaltung[5] als Grenzwert 40.000 Plätze für Geflügel, 3.000 Plätze für Mastschweine (über 30 kg) und 900 Plätze für Sauen.[6] Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen enthält in Ziffer 7 sehr differenzierte Grenzwerte im Rahmen der Genehmigung, wobei nach Art der Haltung (Aufzucht, Mast, sonstige Haltung) unterschieden wird. So ist eine Genehmigung in der Fassung von 2017 bereits ab 560 Sauenplätzen erforderlich.[7]

Obwohl die Datenlage dürftig ist, inwiefern die Bestandsgröße Einfluss auf das Wohlbefinden der Nutztiere hat, geht der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund von Studienauswertungen davon aus, dass ihre Bedeutung von der Gesamtbevölkerung überschätzt wird. Die Einstellung des Halters zu seinen Tieren sei unabhängig von der Betriebsgröße der wichtigste Faktor dafür.[8]

Der Duden definiert Massentierhaltung als technisierte Tierhaltung in Großbetrieben zur Gewinnung möglichst vieler tierischer Produkte.[9] Im Römpp Lexikon Chemie wird Massentierhaltung als Form der Intensiven Landwirtschaft mit einem zahlenmäßig großen Bestand einer Tierart beschrieben. Ziel ist, mit hohem Einsatz technischer Hilfsmittel eine befriedigende Rendite zu erwirtschaften.[10]

In Österreich definiert die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Massentierhaltung (Gesetzeskraft ab 1998) Massentierhaltung im Kontext dieser Verordnung als:

„Form der konzentrierten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, bei welcher es nicht möglich ist, die in den anfallenden Abfällen sowie im anfallenden Abwasser enthaltenen Pflanzennährstoffe (insbesondere Stickstoff, Phosphor und Kalium) und organischen Stoffe vollständig

a) im Pflanzenbau auf nachweislich zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen oder

b) auf sonstige zulässige Weise (AWG, BGBl. Nr. 325/1990)

zu verwerten.“

BGBl. II Nr. 349/1997]

Verwendung des Begriffs[Bearbeiten]

FAO[Bearbeiten]

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) definiert intensive Tierhaltung bis Massentierhaltung „als Systeme, in denen weniger als 10 % der Futtertrockenmasse dem eigenen Betrieb entstammen und in dem die Besatzdichte zehn Großvieheinheiten pro Hektar betrieblicher landwirtschaftlicher Nutzfläche übersteigt“.[4]

Bauernverband[Bearbeiten]

Der Präsident des Bauernverbands Joachim Rukwied ist der Meinung, dass es Massentierhaltung in Deutschland nicht gibt. Er spricht sich dafür aus, den Begriff Intensivtierhaltung zu verbreiten.[11]

Tierschutzorganisationen[Bearbeiten]

Tierschutzorganisationen schließen das Schicksal der Tiere in die Definition ein. Beispielsweise gibt die Organisation ProVieh dazu an, dass Industrielle Massentierhaltung, auch Intensivtierhaltung genannt, dann vorliegt, wenn die Tiere vom Halter als reine Produktionsfaktoren betrachtet werden, anstatt als Lebewesen mit artspezifischen Bedürfnissen und Verhaltensweisen.[11][12]

Tierethik[Bearbeiten]

Peter Kunzmann vertritt den Standpunkt, dass Massentierhaltung als Begriff mit kritischem und pejorativem Unterton benutzt wird, um die in den Industrie- und Schwellenländern übliche Art der Tierhaltung in größeren Beständen zu charakterisieren. Er werde von in der Lebensmittelproduktion tätigen Personen, welche selbst mehrheitlich eine Versorgung weiter Bevölkerungskreise mit preis- und hochwertigen Lebensmitteln als erstrebenswert ansehen, als „Kampfbegriff“ abgelehnt. Es sei zwischen tierethischen Problemen und dem Tierwohl zu unterscheiden. Während die ethischen Fragestellungen mit der Haltung vieler Tiere an einem Ort verbunden sind, ließe sich das Tierwohl weniger an den Haltungsbedingungen festmachen als vielmehr am Empfinden der jeweiligen Tiere. Wissenschaftlicher Tierschutz beschäftigt sich mit der Reduzierung der individuellen Belastungen durch die Haltungsbedingungen für mehr Tierwohl, um dadurch die realen Bedürfnisse der Nutztiere möglichst umfassend abzudecken. Dazu hat er ein umfassendes Instrumentarium zur Messung des individuellen Wohlbefindens entwickelt.[13]

Peter Kunzelmann führt weiter aus, dass mit dem Vorwurf, dass Massentierhaltung „unwürdige Zustände“ für die Tiere bedeute, übersehen werde, dass die als Idyll stilisierten Zustände früherer Klein- und Kleinstbetriebe keineswegs mehr Tierwohl bedeuteten. Es treffe allerdings zu, dass ein Einzeltier innerhalb einer großen „Masse“ von Tieren unter den gegenwärtigen Bedingungen moderner Landwirtschaft nur einen geringen Wert hat. In letzter Zeit wird über Fragen der Tierethik und der Tierwürde diskutiert. Dabei wurde die Verantwortlichkeit des Menschen angesichts der von ihm geschaffenen Anpassung der Nutztiere an die nur von ökonomischen Faktoren gezüchteten und geschaffenen Haltungsbedingungen über den Pathozentrismus der reinen Schmerz- und Leidvermeidung hinaus erweitert. Zunehmende Eingriffe in die Genetik der Tiere führten 1992 in der Schweiz zur Aufnahme der „Würde der Kreatur“ in die Bundesverfassung. Damit wurde allerdings die Tierwürde keineswegs der Menschenwürde gleichgesetzt. Auch in der „Massentierhaltung“ sei die Umsetzung eines individuellen Schutzraumes zum Wohle des einzelnen tierischen Individuums, wenn auch schwierig, möglich. Dazu bedarf es zukünftig aber großer Anstrengungen sowohl der Gesamtgesellschaft als auch der in der Tierhaltung Tätigen.[14]

In ihrem auf literaturkritik.de reszensierten Buch Tierethik zur Einführung[15] benutzen Hedwig Grimm und Marcus Wild den Begriff nicht und verwenden stattdessen „industrielle Tierhaltung“. Sie vertreten den Standpunkt, dass industrielle Tierproduktion kaum ohne Tierleid möglich sei und auch Vegetarier Leid und Tod von Tieren in Kauf nehmen würden. Dabei kommen sie zum Fazit, dass die industrielle Tierproduktion zur Befriedigung des Fleischkonsums ein „Paradoxum“ bedient, in dem aus Willensschwäche von der überwiegenden Mehrzahl der Verbraucher die Probleme in der heutigen Fleischproduktion (Schmerz, Leid und Tod) hingenommen werden.[16] (Siehe auch: Karnismus)

Ursula Wolf beschreibt die Massentierhaltung als eine der „Errungenschaften der modernen technischen Welt, durch die unzählige Tiere Qualen erleiden.“ Die Haltungs- und Transportbedingungen heutiger landwirtschaftlicher Nutztiere beschreibt sie als einem Folterbericht entnommen.[17]

Politik und Parteien in Deutschland[Bearbeiten]

Übersicht der aktuellen Parteiprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien

  • Die CDU[18] und die CSU[19] erwähnen den Begriff nicht.
  • Die SPD will in ihrem Programm „artgerechte Tierhaltung“ durchsetzen, ohne dabei den Begriff Massentierhaltung zu nennen.[20]
  • Die AfD verwendet den Begriff einmal im Zusammenhang damit, dass aktuelle Tierschutzgesetze konsequent durchgesetzt werden sollen.[21]
  • Im Grundsatzprogramm der FDP wird Tierhaltung nicht erwähnt.[22]
  • Die Linke spricht sich in ihrem Grundsatzprogramm für eine artgerechte Tierhaltung und ökologischen Landbau aus, ohne den Begriff Massentierhaltung dabei zu verwenden.[23]
  • Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich in ihrem Grundsatzprogramm für einen Umbau der modernen Landwirtschaft aus, ohne darin den Begriff Massentierhaltung zu gebrauchen. Eine Agrarwende bezeichnen sie dabei als eine ihrer zentralen politischen Forderungen.[24]

Übersicht über die Wahlprogramme 2017 der im Bundestag vertretenen Parteien:

  • Die CDU und auch die CSU wollen zukünftig das „Tierwohl“ stärker berücksichtigen.[25] Hauptsächlich die CSU verweist dabei auf ihre Forderung nach einheitlichen europäischen Standards und darauf, dass insbesondere bestehende kleinere und mittlere Betriebe durch Weiterentwicklungen zum Tierschutz nicht benachteiligt werden dürfen.[26] Der Begriff Massentierhaltung kommt in den Programmen nicht vor.
  • Die SPD spricht sich in ihrem Wahlprogramm für eine artgerechte Tierhaltung, welche die „Würde und das Wohlergehen der Tiere schützt“, aus, ohne dabei Massentierhaltung in ihrem Programm zu benennen.[27]
  • In ihrem Wahlprogramm erwähnt die AfD Tierhaltung nur im Zusammenhang mit privater Kleintierhaltung, ohne darin den Begriff „Massentierhaltung“ zu benutzen.[28]
  • Die FDP benutzt den Begriff in ihrem Wahlprogramm nicht.[29]
  • Die Linke schreibt in ihrem Wahlprogramm von Nutztierhaltung. Sie spricht sich für Bestandsobergrenzen und eine Verminderung des Antibiotika­einsatzes aus.[30]
  • Mit dem Slogan „Raus aus der industriellen Massentierhaltung“ widmen die Grünen dem Thema Tierhaltung einen längeren Absatz, in dem sie eine Beendigung der heutigen modernen Tierhaltung fordern und die Rückkehr zu kleineren Strukturen.[31] Der Begriff „Massentierhaltung“ ist neun Mal in dem Wahlprogramm zu finden.

Die Kleinparteien V-Partei³ und Partei Mensch Umwelt Tierschutz benutzen den Begriff „industrielle Massentierhaltung“ in ihren Programmen.[32][33]

Innerhalb der Grünen wurde die Haltung zur Massentierhaltung im Kontext der Veranstaltung zur Aufstellung des Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl 2017 kontrovers beantwortet. Zu Ende der Veranstaltung sollten die Bewerber Entweder-oder-Fragen beantworten. Eine dieser Frage war, ob sie im Zweifelsfall eher den Kohleausstieg oder den Ausstieg aus der Massentierhaltung befürworten würden. Hierbei kam es zu einem Schlagabtausch zwischen Anton Hofreiter und Robert Habeck, wobei Habeck sagte, dass „Massentierhaltung“ ein unscharf definierter Begriff sei und Probleme des Tierschutzes sich nicht über Bestandsgrößen regeln ließen, da man „auch zehn Kühe scheiße halten“ könne, und Anton Hofreiter angab, dass „Massentierhaltung“ schlimm sei.[34] Robert Habeck sagte im Kontext eines Interviews mit dem Deutschlandradio, dass er den Begriff „Massentierhaltung“ nicht benutzt, weil der Begriff Masse undefiniert ist und in dem Agrarkomplex, in dem wir uns bewegen, für jede Menge böses Blut, Diffamierung und Unsachlichkeit sorgt. Er bevorzugt den Begriff industrielle Tierhaltungsformen. Er hält die Größe der Bestände für einen ungeeigneten Parameter, um Tier- und Naturschutz zu verbessern. Eine strikte Bindung der Tierhaltung an die Fläche in Höhe von zwei Großvieheinheiten pro Hektar unabhängig von den gehaltenen Tieren pro Betrieb hält er für geeigneter.[35]

Volksbegehren in Brandenburg[Bearbeiten]

Die Tierhaltung in den Neuen Ländern Ostdeutschlands ist strukturell durch eine Dominanz von Großbetrieben gekennzeichnet, was teilweise auf die Organisation der Landwirtschaft in der früheren DDR (mit Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Tierproduktion) zurückgeht. Seit der deutschen Wiedervereinigung kamen zahlreiche neue Großbetriebe hinzu, oft zum Ärger der ansässigen Bevölkerung. Im Bundesland Brandenburg initiierte im Jahr 2015 eine „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ ein Volksbegehren, „um die stetige Ausbreitung der Massentierhaltungsanlagen in Brandenburg zu unterbinden.[36] In dem Volksbegehren wurden vor allem Forderungen der artgerechten Tierhaltung und des Tierschutzes artikuliert, außerdem wurden eine Verschärfung des Immissionsschutzrechts gefordert; eine direkte Begrenzung der Betriebsgröße oder ein Schwellenwert dafür wurde darin nicht erwähnt. Das Volksbegehren erreichte die erforderliche Unterschriftenzahl, in der Sitzung am 19. April 2016 nahm der Brandenburger Landtag es, in etwas verändertem Wortlaut, an (eine der Forderungen, das Klagerecht für Tierschutzverbände, wurde zurückgewiesen).[37] Problematisch in der Umsetzung des Beschlusses ist allerdings, dass es keine verwendbare rechtliche Definition des Begriffs Massentierhaltung gibt.[38]

Der zunehmende politische Widerstand gegen Anlagen der Intensivtierhaltung durch Anwohner, Natur- und Tierschützer ist dabei nicht auf Brandenburg beschränkt. Auf verschiedenen Ebenen wurde daher in den vergangenen Jahren der Neubau solcher Anlagen erschwert. Rechtsgrundlage für den Bau sind die Vorschriften des Baugesetzbuchs, das im baurechtlichen Außenbereich Tierhaltungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, privilegieren, während die meisten anderen Bauvorhaben dort untersagt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen sind aber auch gewerbliche Tierhaltungsanlagen, das sind solche, die nicht von einem landwirtschaftlichen Betrieb betrieben werden, dort zulässig.[39] Dies sind in der Regel sehr große Anlagen, die das Futter nicht selbst erzeugen, also ohne Bezug zu landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grün- oder Ackerland) betrieben werden; gemessen wird dies nach dem sogenannten Vieheinheitenschlüssel (Vieheinheiten pro Hektar Nutzfläche). Mit der Novelle des Baugesetzbuchs vom 4. Mai 2017 wurde nun der Neubau solcher Anlagen im Außenbereich erschwert.

Wesentlich für die Genehmigung solcher Großställe sind außerdem die Festsetzungen des Umweltrechts, etwa der Bundes-Immissionsschutzverordnung und der TA-Luft für Schadstoffe wie Ammoniak, Bioaerosole (Keime) und Staub in der Luft sowie Geruchs- und Lärmemissionen des Stalls. Größere Anlagen sind daher direkt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Umwelt und der Anwohner gegenüber schädlichen Emissionen von Tierhaltungsanlagen. Besondere Vorschriften für die Haltungsbedingungen oder das Tierwohl sind damit nicht verbunden.

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung, März 2015 (online als pdf), S. 66.
  2. Achim Spiller, Marie von Meyer-Höfer, Winnie Sonntag: Gibt es eine Zukunft für die moderne konventionelle Tierhaltung in Nordwesteuropa?, Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung Georg-August-Universität Göttingen, Oktober 2016, ISSN 1865-2697, S. 9.
  3. Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung, S. 110.
  4. 4,0 4,1 Maike Kayser, Katharina Schlieker, Achim Spiller, Göttingen: Die Wahrnehmung des Begriffs „Massentierhaltung“ aus Sicht der Gesellschaft in Berichte über Landwirtschaft Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirtschaft; herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Kohlhammer Verlag, Band 90(3), Dezember 2012, Seite 416
  5. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  6. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, am 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert
  7. Fundstelle BGBl. I 2017, 1443 — 1465
  8. Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung, S. 114.
  9. Massentierhaltung
  10. Römpp Lexikon Chemie: Sichwort: Massentierhaltung, Abgerufen am 13. März 2018
  11. 11,0 11,1 Maja Beckers und Charlotte DietzWas Sie über Massentierhaltung wissen sollten in Süddeutsche Zeitung, 3. März 2914
  12. ProVieh: Was ist industrielle Massentierhaltung?
  13. Peter Kunzmann: Massentierhaltung in Rolf Gröschner (Hrsg.): Wörterbuch der Würde, UTB (Stuttgart) 2013, ISBN 978-3-8252-8517-3, S. 370.
  14. Peter Kunzmann: Massentierhaltung in Rolf Gröschner (Hrsg.): Wörterbuch der Würde, UTB (Stuttgart) 2013, ISBN 978-3-8252-8517-3, S. 371.
  15. Daphne Tokas: Kein Randthema mehr, literaturkritik.de, 10. August 2016, Abgerufen am 13. März 2018.
  16. Herwig Grimm, Marcus Wild: Tierethik zur Einführung, Junius Verlag, Hamburg 2016, ISBN 9783885067481, S. 200–212.
  17. Ursula Wolf: Das Tier in der Moral, Vittorio Klostermann, 2004, ISBN 978-3-465-03314-1, S. 9/10.
  18. CDU: Freiheit und Sicherheit - Grundsätze für Sicherheit, 2007, Abgerufen am 13. März 2018.
  19. CSU: Die Ordnung - Das Grundsatzprogramm der Christlich-Sozialen Union, 2016, Abgerufen am 13. März 2018.
  20. SPD: Hamburger Programm - Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, 2007, Abgerufen am 13. März 2018.
  21. AfD: Programm für Deutschland, 2016, Abgerufen am 13. März 2018.
  22. FDP: Verantwortung für die Freiheit. - Karlsruher Freiheitsthesen der FDP für eine offene Bürgergesellschaft., 2012, Abgerufen am 13. März 2018.
  23. Die Linke: Programm der Partei DIE LINKE, 2011, S. 63/64, Abgerufen am 13. März 2018.
  24. Die Grünen: Die Zukunft ist grün - Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2002, besonders S. 55, Abgerufen am 13. März 2018.
  25. CDU: Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben., 2017, S. 16, Abgerufen am 13. März 2018.
  26. CSU: Der Bayernplan - Klar für unser Land, 2017, S. 24, Abgerufen am 13. März 2018.
  27. SPD: [Zeit für mehr Gerechtigkeit. - Unser Regierungsprogramm für Deutschland.], 2017, S. 65–68, Abgerufen am 13. März 2018.
  28. AfD: PROGRAMM FÜR DEUTSCHLAND, 2017, insbesondere S. 74, Abgerufen am 13. März 2018.
  29. FDP: DENKEN WIR NEU. DAS PROGRAMM DER FREIEN DEMOKRATEN ZUR BUNDESTAGSWAHL 2017: „SCHAUEN WIR NICHT LÄNGER ZU.“, 2017, besonders S. 55, Abgerufen am 13. März 2018.
  30. Die Linke: Wahlprogramm der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl 2017, 2017, besonders S. 89, Abgerufen am 13. März 2018.
  31. Die Grünen: ZUKUNFT WIRD AUS MUT GEMACHT.Bundestagswahlprogramm 2017, 2017, S. 26–32, Abgerufen am 13. März 2018.
  32. V-Partei³: Parteiprogramm, Stand 2018 S. 5.ff und S. 10.ff, Abgerufen am 13. März 2018.
  33. Partei Mensch Umwelt Tierschutz: Grundsatzprogramm, Stand Dezember 2017, Abgerufen am 13. März 2018.
  34. Christoph Herwartz: Wenn zwei Grüne sich streiten, Zeit online, 23. Oktober 2016, Abgerufen am 13. März 2018.
  35. Deutschlandfunk: Meinung eltminister-habeck-das-was-der-bauernverband-sagt-ist.697.de.html?dram:article_id=364140 "Das, was der Bauernverband sagt, ist falsch" (Robert Habeck im Gespräch mit Jule Reimer), 26. August 2016, Abgerufen am 13. März 2018.
  36. Volksbegehren im Wortlaut (PDF)
  37. Beschluss des Landtages Brandenburg, Drucksache 6/3855-B (PDF)
  38. Marc Lechleitner: Landtag Brandenburg, Parlamentarischer Beratungsdienst (Herausgeber): Möglichkeiten und Grenzen einer gesetzlichen Definition des Begriffs "Massentierhaltung". Potsdam, 2016 (Wahlperiode Brandenburg 6/19). URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-50869-0
  39. Wolfgang Schrödter (2010): Intensivtierhaltung im Außenbereich. Niedersächsischer Städtetag - Nachrichten 5/2010: 124-130.


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