Nachbesserungsbegleitschaden
Nachbesserungsbegleitschaden ist ein Begriff aus der gewerblichen Betriebshaftpflichtversicherung.
Ein Nachbesserungsbegleitschaden ist ein Schaden, der durch eine beruflich oder gewerblich bedingte Handlung verursacht worden ist. Beispielsweise verlegt ein Heizungsbauer im Büro eines Kunden eine Fußbodenheizung. Darauf kommt Estrich und darauf wird gefliest. Die Heizwirkung ist nach Fertigstellung nicht, wie beauftragt. Es gibt keinen Defekt, aber die vertraglich zugesicherte Heizleistung ist zu niedrig. Um die Heizung zu verändern, müssen der Estrich und die Fliesen heraus und nach der Veränderung der Heizung wieder neu erstellt werden. Im Vergleich zum Auftrag sind die zu leistenden Arbeiten (Estrich + Fliesen) sehr kostenintensiv. Der Versicherungsfall betrifft alle Kosten, außer der Veränderung der Heizung (die Vertragserfüllung ist nicht versichert).
Nachbesserungsbegleitschäden sind in manchen Betriebshaftpflichtpolicen des Bauhandwerks (Bauhaupt-und Baunebengewerbe) im Rahmen eines Sublimits (z.B. 50.000,-€ innerhalb der Sachschadendeckung) enthalten.
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