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Nationaler Zugverkehr

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Im nationalen Zugverkehr gibt es folgende Fahrgastrechte, welche im internationalen Zugverkehr oder im grenzüberschreitenden Zugverkehr erweitert werden.


Zuggattungen[Bearbeiten]

D-Zug / ICE / InterRegio / Regionalbahn / Stadtbahn / S-Bahn / Straßenbahn / U-Bahn und Verkehrsverbund im nationalen Zugverkehr
bzw. EuroCity / InterCity / Trans-Europ-Express oder CityNightLine sowie Autoreisezug im grenzüberschreitenden bzw. internationalen Zugverkehr.

Fahrgastrechte[Bearbeiten]

  1. Sitzplatzreservierung im Fernverkehr gegen Gebühr
  2. WLAN- und Kopfhöreranschluss entgeltfrei im Fernverkehr
  3. Bordtoilette / Bordbistro oder Bordrestaurant (Fernverkehr)
  4. Alle Züge in Deutschland fahren als Nichtraucherzug
  5. Alle Fernzüge haben Zugbegleiter, die man auf bestehende Anschlusswünsche im Übergangsverkehr ansprechen kann (sie versuchen den Anschluss dort bei rechtzeitiger Kenntnis davon zu gewährleisten)
    Trivia: Es gibt dort auch das Faltblatt "Ihr Zugbegleiter" mit Informationen des Ablaufs der Zugreise und Anschlüssen an den angefahrenen Bahnhöfen.
  6. Fahrscheinverkauf im Zug ist bei den Zügen außerhalb des Nahverkehrs möglich (nicht bei S-Bahn / Straßenbahn und U-Bahn)
  7. Nur im internationalen / grenzüberschreitenden Zugverkehr muss der letzte Anschlusszug auf das Fahrtziel im Übergangsverkehr bis eine Stunde warten!


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