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Oskar-Karl-Forster-Stipendium

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Das Oskar-Karl-Forster-Stipendium fördet die Ausbildung begabter und bedürftiger Schüler und Studierender an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen, staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen in Bayern.

Seit 1973 speist sich das Stipendium aus der Hälfte des jährlichen Reinertrages des Erbes des verstorbenen Konsuls Oskar-Karl Forster und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst verwaltet.[1]

Förderung und Beihilfen[Bearbeiten]

Die Förderung besteht aus einer einmaligen Beihilfe in Höhe von 25,- Euro bis maximal 500,- Euro, z.B.

  • zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Bücher, Musikinstrumente)
  • zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen.
  • als Zuschuss zu Druckkosten von Dissertationen für Doktoranden.[2]

Die Vergabe der Beihilfen erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien bzw. für die Fach- und Berufsoberschulen.[3]

Grundsätzlich gilt:

  • Die Vergabe des Stipendiums ist weder an Konfessionszugehörigkeit noch Staatsangehörigkeit gebunden.
  • Studierende aller Fakultäten und Fachbereiche sind einbezogen.
  • Beihilfen können nur Studierende erhalten, die mindestens im zweiten Semester an einer bayerischen Hochschule studieren.
  • Beihilfen sind schriftlich zu beantragen. Die Anträge mussten bis 2020 persönlich abgegeben werden, durch die Massnahmen infolge der Covid19-Krise können Anträge aber nun auch postalisch eingereicht werden.
  • Anträgen sind die Befürwortung der zuständigen Hochschulprofessorsen hinsichtlich der Ausgaben und bisherigen Studienleistungen sowie eine Kostenzusammenstellung beizufügen.
  • Studierenden müssen die zweckentsprechende Verwendung der Beihilfe innerhalb einer angemessenen (von der Hochschule festgelegten) Frist durch quittierte Rechnungen nachweisen.
  • Die Beihilfe kann nur mittellosen Studierenden gewährt werden. Als mittellos können Studierende angesehen werden, die Leistungen nach dem BAföG erhalten. Bedürftigkeit kann ebenfalls angenommen werden, wenn die Studierenden glaubhaft versichent, dass das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach § 25 Abs. 1 BAföG zuzüglich des einfachen Freibetrags nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich der Studierenden selbst.
  • Im Laufe des Studiums kann die Studierende nur in Ausnahmefällen ein zweites Mal berücksichtigt werden.[4]

Zur Person[Bearbeiten]

Oskar Karl Forster (*1899 in München, †1973 in München) war ab Mai 1964 Honorarkonsul in Ecuador. Forster war kirchlich stark verwurzelt und hatte eine besonders enge Beziehung zu den Salesianern. Nach seiner Pensionierung verfügte er testamentarisch, dass nach seinem Tod die jährlichen Einnahmen eines Geschäftshauses in der Münchner Innenstadt in sein Stipendium, das sog. Oskar-Karl-Forster-Stipendium, fließen sollten.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. StMWK: Oskar-Karl-Forster-Stipendium. Abgerufen am 19. Juli 2020.
  2. LMU München: Oskar-Karl-Forster-Stipendium - LMU München. Abgerufen am 19. Juli 2020.
  3. Uni Regensburg: Oskar-Karl-Forster-Stipendium - Universität Regensburg. Abgerufen am 19. Juli 2020.
  4. THI Ingolstadt: Oskar-Karl-Forster-Stipendium. Abgerufen am 19. Juli 2020.


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