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Ralf Zietz

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Ralf Zietz (* 1964 in Siegen (Westfalen)) ist ein deutscher Bau- und Wirtschaftsingenieur.

Ralf Zietz (2021)

Bekannt wurde er als einer von zwei beschädigten Nierenlebendspendern und Klägern vor dem Bundesgerichtshof im Prozess zur Aufklärung potentieller Organlebendspender vor Organlebendspenden,[1] welcher am 29. Januar 2019 mit einem Grundsatzurteil endete (VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17).[2]

Werdegang[Bearbeiten]

Er absolvierte 1984 die Fachhochschulreife an der FOS Technik in Osnabrück. Anschließend begann er mit dem Studium des Bauingenieurwesens an der Fachhochschule Oldenburg, welches er 1989 als Diplom-Ingenieur abschloss. Im Jahr 2008 schloss er ein weiteres Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der TU Bergakademie Freiberg als Diplom-Wirtschaftsingenieur, ab. Zwischen 1989 und 1997 war er als Bau- und Oberbauleiter für mehrere Bauunternehmen tätig. Zietz ist seit 1998 bis heute selbstständig als Beratender Ingenieur für Baubetrieb und Bauwirtschaft. Er gründete außerdem mehrere Architektur- und Ingenieurgesellschaften. Zietz spendete seiner Ehefrau im Jahr 2010 eine Niere. In Folge der Spende leidet er noch heute unter den gesundheitlichen Spätfolgen der Lebendorganspende.[3][4][5] Seit dem 14. Dezember 2011 ist er 1. Vorsitzender der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V.[6]

Zietz ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Er ist wohnhaft in Berlin und Thedinghausen (Niedersachsen).

Tätigkeit im Verein Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V.[Bearbeiten]

Am 14. Dezember 2011 fand die Gründungsversammlung zur „Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.“, bei dem Zietz, selbst Nierenlebendspender, Gründungsmitglied ist, in Morsum (Thedinghausen), statt. Am 13. Januar 2012 erfolgte die Eintragung in das Vereinsregister Walsrode. Seit 2018 ist der Sitz des Vereins in Berlin, eingetragen im Vereinsregister Charlottenburg. Ralf Zietz wurde am Gründungstag zum 1. Vorsitzenden gewählt.[6] „Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen durch Aufzeichnung und Beseitigung der Missstände im Bereich der Nierenlebendspenden unter dem besonderen Gesichtspunkt des gesundheitlichen, rechtlichen, finanziellen und emotionalen Schutzes der Nierenlebendspender, sowie die Förderung der öffentlichen Wahrnehmung der damit verbunden besonderen Verantwortung der Nierenlebendspender. Die Würde des Nierenlebendspenders als autonom handelnder Mensch steht im Mittelpunkt der Vereinsarbeit.“[7]

Tätigkeit als Vorsitzender[Bearbeiten]

Zietz ist seit 2011 erster Vorsitzender des Vereins. Er ist in dieser Funktion zuständig für die Gesamtorganisation und Führung. Außerdem übernimmt er die Pflege der Website des Vereins und betreut die Öffentlichkeitsarbeit. In seiner Vereinstätigkeit übernimmt er insbesondere die Risiko- und Konfliktberatung für potentielle Spender. Überdies berät er Rechtsanwälte und erkrankte Spender im Zivil- und Sozialgerichtsprozess.[6]

Thematische Schwerpunkte[Bearbeiten]

Ralf Zietz setzt sich innerhalb seiner Vereinstätigkeit insbesondere für eine Verbesserung der Aufklärung potentieller Lebendorganspender ein.[8]

„Ich bin erschüttert, wie unehrlich gerade Mediziner sein können. Und dies vor dem Hintergrund, dass sie eine besondere gesellschaftliche und ethische Verantwortung tragen!“

Ralf Zietz[6]

Auch berät und begleitet er beschädigte Nierenlebendspender bei dem Umgang mit Versicherungen und Unfallkassen. Er strebt dabei das Ziel an, die Nierenlebendspenden in Deutschland insgesamt auf Spenden von Eltern zu ihren Kindern zu begrenzen, sofern im Rahmen der Entscheidung absolute Transparenz möglicher Risiken und weiterer Informationen sowie volle Entscheidungsfreiheit vorliegt.[6]

Rolle im BGH Urteil zur Aufklärung vor Organlebendspenden[Bearbeiten]

In Folge der Nierenlebendspende, welche Zietz im Jahr 2010 erbrachte, litt er bereits kurze Zeit danach unter den Spätfolgen des Eingriffs. Dazu zählte insbesondere eine ausgeprägte und schnell eintretende Erschöpfung, welche sich im weiteren Verlauf als Fatigue-Syndrom herausstellte.[9] Über das mögliche Risiko dieser und weiterer Spätfolgen wurde Ralf Zietz vor Erbringung der Spende nicht ausreichend aufgeklärt. Er verklagte daher die verantwortlichen Mediziner.[10][11][12]

Ein finales Urteil in diesem Prozess (Aktenzeichen VI ZR 318/17) wurde gemeinsam mit einem weiteren Prozess (Aktenzeichen VI ZR 495/16) in ähnlicher Sache am 29. Januar 2019 vom Bundesgerichtshof gefällt. Zuvor wurde der Fall von mehreren Vorinstanzen behandelt und abgewiesen. Begründet wurde dies primär durch die „hypothetischen Einwilligung“ durch Zietz, der nach Ansicht der Vorinstanzen auch bei vollständiger Aufklärung gespendet hätte. Der BGH hat jedoch 2019 in seiner Grundsatzentscheidung die Anwendung der „hypothetischen Einwilligung“, im Zusammenhang mit Organlebendspenden verneint.[13][14]

„Der Einwand der hypothetischen Einwilligung ist im Transplantationsgesetz nicht geregelt. Angesichts des vom Gesetzgeber geschaffenen gesonderten Regelungsregimes des Transplantationsgesetzes lassen sich die zum Arzthaftungsrecht entwickelten Grundsätze der hypothetischen Einwilligung nicht auf die Lebendorganspende übertragen. Der Einwand ist auch nicht nach dem allgemeinen schadensersatzrechtlichen Gedanken des rechtmäßigen Alternativverhaltens beachtlich, weil dies dem Schutzzweck der erhöhten Aufklärungsanforderungen bei Lebendspenden (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG) widerspräche“.[15]

Nach dem Urteil äußerte Ralf Zietz: „Ich bin überwältigt. Ich würde sagen, wir haben Rechtsgeschichte geschrieben.“[16]

In Konsequenz müssen Transplantationskliniken heute im Rahmen der Aufklärung vor einer Nierenlebendspende schriftlich u. a. auf das Risiko des Fatigue-Syndroms und der sinkenden Nierenfunktion hinweisen. Das Urteil wurde inhaltlich am 11. Februar 2020 erneut durch den BGH bestätigt.[17]

Weitere Aktivitäten nach dem BGH-Urteil[Bearbeiten]

Aufgrund der Aufmerksamkeit durch das BGH-Urteil nimmt Ralf Zietz aktiv an der politischen Diskussion um eine mögliche Ausweitung der Organlebendspende teil. So war er neben anderen Fachleuten am 29. Juni 2021 mit einem Vortrag zur Risikoaufklärung und Evaluation beim Symposium „Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende – eine Perspektive für Deutschland?“ des Bundesgesundheitsministeriums vertreten.[18] Hier sprach er sich für eine weitere Begrenzung der Nierenlebendspende aus.[19][20]

Veröffentlichungen[Bearbeiten]

  • Fatigue – eine Diskussion 2012[21]
  • Leserbrief Spiegel 2012[22]
  • Die Nierenlebendspende – Chirurgische Allg. Zeitung 2014[23]
  • Baumarkt in Bewegung – Strategien für mittelständische Bau- und Generalunternehmer, in Immobilientrends Oktober 2009, S. 56 bis 58
  • Risikokalkulation für mittelständische Bau- und Generalunternehmer, Kap. 4.2.6 in Jacob, Müller, Oehmichen: Kalkulieren im Ingenieurbau, 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2018, Springer Vieweg, ISBN 978-3-658-18108-6.
  • Kalkulationsbeispiel (zur Dach-ARGE Planung und Bau), Kap. 4.6.3. Kalkulieren im Ingenieurbau, wie vor, Auszug aus der Diplomarbeit "Die technische Geschäftsführung der ARGE Planung und Bau" von Ralf Zietz 2008

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Jan Jessen: Krank durch Organspende – Klage gegen Uni-Klinikum Essen. 28. Januar 2019, abgerufen am 22. Juli 2021 (deutsch).
  2. Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende. (PDF) 29. Januar 2019, abgerufen am 20. Juli 2021.
  3. Gut gemeinte Nierenspende mit massiven Spätfolgen. 10. Dezember 2011, abgerufen am 20. Juli 2021.
  4. BIOSKOP NR. 67: Folgen einer Lebendorganspende Ralf Zietz schildert seine erfahrungen und einschätzungen. (PDF) September 2014, abgerufen am 22. Juli 2021.
  5. Gefährliche Verharmlosung | Startseite | REPORT MAINZ. 21. August 2012, abgerufen am 22. Juli 2021.
  6. 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. | Der Verein. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  7. Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. | Satzung. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  8. Ilse Schlingensiepen: Nierenlebendspende: Klinik sprach Fatique-Risiko nicht an. (PDF) ÄrtzeZeitung Nr. 179, 15. September 2016, abgerufen am 22. Juli 2021.
  9. Dietmar Hipp: Nie wieder erholt. (PDF) Spiegel, 10. November 2018, abgerufen am 20. Juli 2021.
  10. Bernhard Albrecht: Vom Risiko redet niemand gern. (PDF) Stern, 16. April 2015, abgerufen am 20. Juli 2021.
  11. Ralf Zietz spendete seiner Frau eine Niere - warum er den Eingriff heute bereut. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  12. Wolfgang Janisch, Kathrin Zinkant: Leiden nach der Nierenspende. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  13. Rechtsprechung. 29. Januar 2019, abgerufen am 20. Juli 2021.
  14. tagesschau.de: BGH zu Organspenden: Ärzte haften für schlechte Aufklärung. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  15. BGH Urteil zur Nierenlebendspende: Gesetzliche Aufklärungsvorgaben dienen dem Spenderschutz. (PDF) 7. Februar 2019, abgerufen am 20. Juli 2021.
  16. Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Bundesgerichtshof stellt hohe Anforderungen an Aufklärung vor... 29. Januar 2019, abgerufen am 20. Juli 2021.
  17. Urteil des VI. Zivilsenats vom 11.2.2020 - VI ZR 415/18 -. Abgerufen am 22. Juli 2021.
  18. Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Debatte um Lebendorganspende angestoßen. 29. Juni 2021, abgerufen am 20. Juli 2021.
  19. Ralf Zietz: „Gesundheitsrisiko Nierenlebendspende — Aufklärung und Evaluation aus Sicht des Spenders“. (PDF) Digitales Symposium des Bundesministeriums für Gesundheit am 29. Juni 2021, 29. Juni 2021, abgerufen am 20. Juli 2021.
  20. Bundesministerium für Gesundheit: Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende – eine Perspektive für Deutschland? Chancen und Risiken von cross-over-Lebendspenden, Poolspenden oder nicht gerichteten Lebendspenden in Deutschland. (PDF) 29. Juni 2021, abgerufen am 26. Oktober 2021.
  21. Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e.V. | Fatigue – Eine Diskussion. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  22. Jeder ist Spender - Leserbriefe. (PDF) In: Der Spiegel 32 - 2012. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  23. Ralf Zietz: Die Nierenlebendspende – reflektierte Sicht eines Spenders. (PDF) In: Chirurgische Allgemeine. Jahrgang 15 (5). 2014. Abgerufen am 20. Juli 2021.


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