Reproduktionsmedizin in der Ukraine
Reproduktionsmedizin in der Ukraine existiert.
Die Geschichte[Bearbeiten]
Als Anstoßpunkt für die Entwicklung derartiger Medizin in der Ukraine werden folgende zwei Faktoren genannt: dringender Bedarf an legaler Reproduktionsmedizin sowie die ökonomische Krise des Jahres 2008.
Gesetzliche Regelungen[Bearbeiten]
Von der Gründung bis zum Jahr 2013 arbeitete die Reproduktionsmedizin auf der Grundlage von folgenden Dokumenten: dem Familiengesetzbuch der Ukraine und dem Paragraf 123 des Familienrechts der Ukraine und der Richtlinie 771 des Gesundheitsministeriums der Ukraine. Die letztgenannte war ab 2013 nicht mehr gültig, stattdessen wurde ein neues Gesetz (die Verordnung Nr. 787) verabschiedet.
Die Besonderheiten der Gesetzgebung[Bearbeiten]
Vorrang in der Regulierung der internationalen Beziehungen im Rahmen der Reproduktionsmedizin besitzt in der Ukraine das Familiengesetzbuch. Laut dem FGB wird im Falle der Leihmutterschaft unter Verwendung der gespendeten Eizellen und des Samens des Vaters dieser der einzige Sorgeberechtigte des Kindes sein. Das Sorgerecht oder Adoptionsrecht wird seiner Ehefrau erst in ihrer Heimat übergeben. Die Leihmutter verzichtet schriftlich auf ihr Sorgerecht, erklärt Vaterschaftsanerkennung, übergibt das volle Sorgerecht für das Kind dem Vater des Kindes und gibt ihre Zustimmung zur Adoption des Kindes der sozialen Mutter. Vom juristischen Standpunkt aus verzichtet die Spenderin auf ihre Eizellen und hat damit keinen Anspruch mehr darauf. Im Grunde genommen, erfolgt dies wie eine traditionelle Spende. In der Verordnung Nr. 787, Abs. 6, des Ministeriums für Gesundheitswesen der Ukraine sind die nicht juristischen Aspekte der Reproduktionsmedizin beschrieben. Hierher gehören die medizinischen Indikationen zur Leihmutterschaft und zur Eizellspende, die Liste der medizinischen Untersuchungen, Voraussetzungen für zukünftige Leihmütter und Eizellspenderinnen, die Reihenfolge dieser Dienstleistungen, Sicherheitsgarantien und Schweigepflicht.
Als Hauptindikationen und Hauptkontraindikationen für Durchführung der Behandlung in der Ukraine dienen medizinische Bescheinigungen. Das Alter der Patienten, Patientinnen ist laut ukrainischer Gesetzgebung unwesentlich.
Ethische Aspekte[Bearbeiten]
Die Reproduktionsmedizin hat einen Diskussionsbedarf hervorgerufen, auch im Fall der Ukraine. Das Thema Fortpflanzungsmedizin hat zwei Seiten.
Argumentationsgrundlage der Gegner:
- Ausbeutung die Ukrainerinnen durch Ausländer
- Ausnutzung der ökonomischen Notlage der Frauen
- Mutterinstinkte
- die Gesundheitsgefährdung
- Die Kritik der Kirche
Argumentationsgrundlage der Befürworter:
- Ausbeutung ist ein menschlicher Faktor, er bezieht sich nicht auf die Nationalität
- Es ist beileibe nicht der schlimmste Weg aus einer ökonomischen Notlage herauszukommen. Für viele Ukrainerinnen ist es die einzige Chance ihr Einkommen schnell aufzubessern.
- Genetisch ist das Baby mit der Leihmutter nicht verwandt, da Eizellen und Samenzellen von anderen Leuten stammen, die Leihmutter trägt lediglich das Kind aus .
- Gesundheitsgefährdung ist nur relativ
- Die Kritik der Kirche ist Wandlungen unterworfen, wie viele Beispiele bestätigen.
Literatur[Bearbeiten]
- Andreas Bernard: „Kinder machen : Neue Reproduktionstechnologien und die Ordnung der Familie. Samenspender, Leihmütter, Künstliche Befruchtung", 2014.
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