Roatel
Roatel
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Rechtsform | GmbH |
Gründung | 2019 |
Sitz | Düsseldorf Königsallee 63 |
Leitung | Geschäftsführung: Ralf-Peter Kals, Christian Theisen, Martin Swart |
Branche | Hotellerie |
🌐Website | www.roatel.de |
Roatel ist ein deutsches Unternehmen im Segment der Billighotels. Die Roatel GmbH wurde im Jahr 2019 von Ralf-Peter Kals, Christian Theisen und Martin Swart in Düsseldorf gegründet. Roatel betreibt speziell auf die Bedürfnisse von Berufskraftfahrern konzipierte Mikrohotels an deutschen Autobahnen.
Geschichte[Bearbeiten]
Ralf-Peter Kals hatte bereits Anfang der 2000er Jahre das Zustellunternehmen First Mail gegründet und gemeinsam mit Christian Theisen zum überregionalen Marktführer ausgebaut. 2005 gründeten beide den Briefkonsolidierer Freesort und bauten ihn gemeinsam mit Martin Swart zum bundesweiten Anbieter mit 10 großen Sortierzentren aus.[1] Beide Geschäftsideen nutzten die Entstehung neuer Marktsegmente, die durch eine staatliche Marktliberalisierung bzw. eine Entscheidung des Bundeskartellamtes entstanden. Die Idee zur Gründung von Roatel entstand ebenfalls durch ein neues Gesetz, das EU-Mobilitätspaket, durch das ein gänzlich neues Geschäftsfeld erschlossen wird.
Nach Gründung der Roatel GmbH wurde zunächst die technische Entwicklung des Prototyps vorangetrieben. Für die Serienproduktion und als Mitgesellschafter konnte das niedersächsische Unternehmen Imbusch Einrichtungen gewonnen werden.[2] 2021 wurde dann das erste Roatel in Löningen in Betrieb genommen.
Der Ausbau des Hotelnetzes erfolgt seitdem kontinuierlich jeweils an Standorten in Autobahnnähe. Bisher werden 12 Hotels in Deutschland in 7 Bundesländern betrieben. Bis Ende 2023 sollen 50 Roatels in Betrieb genommen werden.[3] Roatel kooperiert dabei jeweils mit den Eigentümern autobahnnaher Standorte, beispielsweise der Autohofkette 24-Autohöfe, dem Güterverkehrszentrum Bremen, dem Energiekonzern TotalEnergies oder der Straßenverkehrsgenossenschaft Hessen.
Hintergrund[Bearbeiten]
Die schwierige Parkplatzsituation für LKW auf europäischen Autobahnen sowie die Übernachtungssituation vor allem von Berufskraftfahrern aus Osteuropa ist ein sehr kontrovers diskutiertes Thema unter allen Marktteilnehmern und in der Politik. In Art. 8 der EU-Verordnung Nr. 561 aus dem Jahr 2006 sind die Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer geregelt. In einigen EU-Ländern wurde dies in nationales Gesetz umgewandelt. So auch in Deutschland: Am 16. Mai 2017 wurde das Güterkraftverkehrsgesetz dahingehend geändert, dass Kraftfahrer ihre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht mehr in ihren Kabinen verbringen dürfen.
In Belgien klagte das belgische Speditionsunternehmen Vaditrans wegen eines Bußgeldbescheids in Höhe von EUR 1800 bis vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am 20. Dezember 2017 urteilte dieser dann abschließend, dass ein Kraftfahrer seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in seinem Fahrzeug verbringen darf (Aktenzeichen C-102/16).[4]
Die EU beabsichtigte daraufhin, EU-weit einheitliche Regeln gegen das Lohn- und Sozialdumping im Straßengüterverkehr zu erlassen.[5] Der EU-Verkehrsausschuss (TRAN) stellte ein Gesetzespaket für den Straßengüterverkehr zusammen. 2018 einigten sich die EU-Verkehrsminister zunächst auf einen Konsens, der dann im Zuge eines Trilogs ausgearbeitet wurde. Im Dezember 2019 einigten sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten auf das sog. Mobilitätspaket 1. Der Gesetzentwurf wurde vom EU-Ministerrat gebilligt, passierte den EU-Verkehrsausschuss und wurde am 15. Juli 2020 vom Europäischen Parlament beschlossen.[6]
20 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes im EU-Amtsblatt am 31. Juli 2020 - also seit dem 20. August 2020 - ist das Gesetz in der gesamten EU rechtswirksam.[7]
Seitdem dürfen in der gesamten EU Berufskraftfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht mehr in der Schlafkabine ihres LKW verbringen. Sie sind in einer geeigneten geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen. Alle Kosten für die Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs werden vom Arbeitgeber getragen.[8]
Konzept[Bearbeiten]
Das Roatel ist eine Wertschöpfung aus den englischen Begriffen Road und Hotel. Roatels sind auf das Wesentliche reduzierte Beherbergungsbetriebe. Es gibt weder eine Rezeption noch ein eigenes Bewirtungsangebot. Buchung, Bezahlung, Check-in und Zimmeröffnung erfolgt ausschließlich über das Internet beispielsweise mit einem Smartphone. Eines der Hauptmerkmale von Roatel ist das modulare Konzept. Jedes Mikrohotel besteht lediglich aus 4 Einzelzimmern mit eigener Dusche und eigenem WC, die in einem handelsüblichen, gebrauchten Hochseecontainer verbaut sind. Je nach Nachfrage können mehrere Roatels an einem Standort kombiniert werden und somit das Zimmerangebot angepasst werden. Die Roatels werden in einer Produktionsstätte in Niedersachsen gefertigt.
Anleihe[Bearbeiten]
Im November 2022 emittierte die Roatel GmbH eine erste Unternehmensanleihe.[9] Ein späterer Börsengang wird den Anlegern in Aussicht gestellt.[10]
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Frachtcontainer als Hotel – So sollen Lkw-Fahrer bald auf Rastplätzen schlafen. Abgerufen am 28. März 2023.
- ↑ Mikro-Hotels neue Sparte für Löninger Unternehmen Imbusch. Abgerufen am 28. März 2023.
- ↑ Hotelzimmer in Containern für Lkw-Fahrer in Wörrstadt. Abgerufen am 28. März 2023.
- ↑ Fahrer dürfen Wochenende nicht im Lkw verbringen. Abgerufen am 28. März 2023.
- ↑ EU-Länder wollen bessere Arbeitsbedingungen für Fernfahrer. Abgerufen am 28. März 2023.
- ↑ Mobilitätspaket I: Die Änderungen auf einen Blick. Abgerufen am 28. März 2023.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union. (PDF) Abgerufen am 28. März 2023.
- ↑ VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006. (PDF) Abgerufen am 28. März 2023.
- ↑ roatel-Anleihe. Abgerufen am 28. März 2023.
- ↑ Roatel: „Mit den geplanten 48 Roatels und einer angenommenen Auslastungsrate von 80 % erreichen wir einen Umsatz von rund 3 Mio. Euro pro Jahr.“ Abgerufen am 28. März 2023.
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