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Sparanlagen (VWL)

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Sparanlagen sind Finanzprodukte, die der Ansammlung oder Anlage von Vermögen dienen. Bei einer VWL Sparanlage kann der Sparer vom Staat mit dem Zuschuss „Arbeitnehmersparzulage“ auch noch gefördert werden. Eine Vorraussetzug ist die Besparung mit dem Geldfluss vermögenswirksame Leistung. [1]

Sparanlagen - Arbeitnehmersparzulage 20 %[Bearbeiten]

1.  Aktien

Mit einer Aktie erwirbt man ein Stück eines Unternehmens (Aktiengesellschaft) und ist auch als Gesellschafter an Gewinnen und Verlusten des Unternehmens beteiligt. Gewinne können als Dividende ausbezahlt werden. Die Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ beträgt 20 Prozent.

2.  Anleihe / Wandelschuldverschreibung

Eine Anleihe ist ein zinstragendes Wertpapier und kann an der Börse gehandelt werden. Die Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ beträgt 20 Prozent.

3.  OGAW-Sondervermögen

OGAW bedeutet, „Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren“. Hierbei handelt es sich um Investmentfonds. Fonds können in verschiedene Anlagen wie Wertpapiere (Aktien), Geldmarkinstrumente, Anteile an anderen OGAW und Derivate investierten. Der Fonds-Topf kann viele verschiedene dieser Anlagen beinhalten. Die Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ beträgt 20 Prozent.

4.  Genußschein / Genußrecht

Genußscheine sind eine Mischform aus Aktie und Anleihe. Mit einem Genußschein leiht sich ein Unternehmen Geld vom Anleger, ohne diesen direkt an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ beträgt 20 Prozent.

5.  Genossenschaftsanteile

Mit einem Genossenschaftsanteil erwirbt man ein Stück eines Unternehmens (Genossenschaft) und ist auch als Gesellschafter an Gewinnen und Verlusten des Unternehmens beteiligt. Gewinne können als Dividende ausbezahlt werden. Die Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ beträgt 20 Prozent.

6.  GmbH-Anteil

Mit einem GmbH-Anteil erwirbt man ein Stück eines Unternehmens (GmbH) und ist auch als Gesellschafter an Gewinnen und Verlusten des Unternehmens beteiligt. Gewinne können als Dividende ausbezahlt werden. Die Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ beträgt 20 Prozent.

7.  Beteiligung als stiller Gesellschafter

Ein stiller Gesellschafter ist kein richtiger Gesellschafter eines Unternehmens, sondern lediglich ein Teilhaber durch seine finanzielle Unterstützung. Der stille Gesellschafter ist an den Unternehmensgewinnen beteiligt, hat aber auch ein Verlustrisiko. Die Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ beträgt 20 Prozent.

8.  Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber [1]

Sparanlagen - Arbeitnehmersparzulage 9 %[Bearbeiten]

1.  Bausparvertrag

Der Bausparvertag unterscheidet sich zu den anderen Produkten in vielen Punkten. Es handelt sich um eine Geldeinlage in eine Bausparkasse und um kein Wertpapier oder eine andere Beteiligung. Wie die meisten Geldeinlagen in eine Bank oder Bausparkasse, erwirtschaftet auch der Bausparvertrag kaum Zinsen. Interessant könnte dieses Produkt für eine Immobilienfinanzierung sein, doch auch hier bietet der Markt in Niedrigzinszeiten günstigere Modelle.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]



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