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Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker

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Bei den speziellen Rechtsgebieten für Apotheker handelt es sich gem. § 19 Abs. 1 II der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) um ein Prüfungsfach im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (3. Staatsexamen).[1] Auch nach Bestehen der Rechtsprüfung bleibt die Fortbildungspflicht in den speziellen Rechtsgebieten für Apotheker bestehen. Die Fortbildungspflicht ist in den Berufsordnungen der Apothekerkammern verankert und dient unmittelbar dem Gesundheitsschutz der Patienten.[2]

Prüfungsinhalte[Bearbeiten]

Gemäß Anlage 15 der AAppO ist Prüfungsstoff der speziellen Rechtsgebiete für Apotheker:

Literatur[Bearbeiten]

  • Herbert Hügel, Bettina Mecking, Baldur Kohm: Pharmazeutische Gesetzeskunde. Textsammlung mit Kommentaren für Studium und Praxis. Bearbeitet von Bettina Mecking, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart, 35., aktualisierte und erweiterte Auflage 2013. ISBN 978-3-8047-3080-9

Weblinks[Bearbeiten]

Belege[Bearbeiten]

  1. Approbationsordnung für Apotheker
  2. Dennis A. Effertz: Pharmazeutische Gesetzeskunde. Pharmazeutisches Recht und spezielle Rechtsgebiete für Apotheker. 1. Auflage. Freiburg 2019, ISBN 978-1-09-108387-5, S. 150
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