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Verwaltungsführung (personenbezogen, Deutschland)

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In der Bundesrepublik Deutschland folgt die Führung der öffentlichen Verwaltung, gemeinhin auch als Verwaltungsführung bezeichnet, die unmittelbar oder mittelbar auf den Bürger in Vollzug der Gesetze einwirkt, einem streng hierarchischen Prinzip, mit dem auf allen Verwaltungsebenen jeweils eine Person dazu bestimmt ist, die entsprechende Verwaltungsorganisation zu leiten und Weisungen zu erteilen. Nicht zur öffentlichen Verwaltung zählen nach innen wirkende Verwaltungen, z. B. in Krankenhäusern, Universitäten, Unternehmen, Landtagen (Landtagsverwaltung) und dem Bundestag (Bundestagsverwaltung).

Träger der (öffentlichen) Verwaltung sind der Bund, die Länder, die Landkreise und die Gemeinden, auch Kommunen genannt.

Bund[Bearbeiten]

Die Bundesministerien sind alle ähnlich gegliedert, so dass zur Führungsstruktur jeweils auf jene des Bundesfinanzministeriums verwiesen werden kann. Aus Vereinfachungsgründen wird im Folgenden die männliche Schreibweise verwendet. Alle Posten sind auch für Frauen offen.

Bundesfinanzministerium[Bearbeiten]

Das Bundesfinanzministerium (BMF) als oberste Bundesbehörde wird politisch und rechtlich von dem jeweiligen Minister geführt. Er trifft in der Regel die politischen und rechtlichen Grundsatzentscheidungen neben den sonstigen Entscheidungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich in der Regel beamteter und parlamentarischer Staatssekretäre. Den beamteten Staatssekretären sind je eine gewisse Anzahl der zurzeit (Stand 2017) neun Abteilungen (Zentralabteilung, Abteilung I für Finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen; Internationale Finanz- und Währungspolitik, II für den Bundeshaushalt, III für Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern, IV für direkte Steuern, V für Föderale Finanzbeziehungen, Staatsrecht und Rechtsangelegenheiten, VI ist outgesourct (BIMA), VII für Finanzmarktpolitik, VIII für Privatisierungen, Beteiligungen und Bundesimmobilien, E für Europapolitik) unterstellt, an deren Spitze jeweils ein Abteilungsleiter (Ministerialdirektor) steht. Jede Abteilung hat Unterabteilungen, die jeweils von einem Unterabteilungsleiter (Ministerialdirigent) geführt wird. Jede Unterabteilung hat eine gewisse Anzahl von Referaten, deren Führung ein Referatsleiter (Ministerialrat) wahrnimmt. Ihm sind Sachbearbeiter zugewiesen, meist aus dem gehobenen Dienst. Sie sind das Rückgrat des BFM und auch aller anderen Ministerien. Sie fertigen auf Weisung in der Regel alle Gesetzesentwürfe in finanzpolitischer Hinsicht und sonstigen Entscheidungen.

Das Bundesfinanzministerium hat einen eigenen Unterbau. Wichtigster Unterbau ist dabei die Zollverwaltung. Sie ist eine der ertragreichsten Verwaltungsorganisationen, weil sie durch die Abgaben aus den Verbrauchsteuern und der Einfuhrumsatzsteuer mit über 100 Milliarden € zur Finanzierung des Bundeshaushaltes beiträgt. Sie zählt zur Eingriffsverwaltung und befasst sich mit einem Teil der Steuererhebung (Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer und Zölle). Die Kosten für das eingesetzte Personal zur Erwirtschaftung dieser Summe dürften unter 2 % liegen und damit eine der kostengünstigsten Verwaltungen sein.

Die Zollverwaltung wurde am 1. Januar 2016 neu strukturiert. Bis Ende 2015 stellte die Abteilung III des BMF (Zoll, Verbrauchsteuern, Branntweinmonopol) in Bonn die Spitze der Bundeszollverwaltung dar. Der zollrechtliche Teil der Abteilung III wurde weitestgehend in eine Generalzolldirektion (GZD) überführt. Sie ist eine Bundesoberbehörde, deren Aufsichtsbehörde das BMF ist. Ihr Hauptsitz ist Bonn. Sie hat ca. 7000 Bedienstete. Sie ersetzt die bisherigen fünf Bundesfinanzdirektionen. Die Zollverwaltung besteht nunmehr nur noch aus der Generalzolldirektion und der „operativen Ortsebene“, also den Hauptzollämtern (HZÄ) mit ihren Zollämtern (ZÄ) und den Zollfahndungsämtern (ZFÄ). Die Generalzolldirektion gliedert sich in neun Direktionen: zwei Zentraldirektionen und sieben Fachdirektionen. Die Zentral- und Fachdirektionen nehmen folgende Fachaufgaben wahr:

Direktion I: Personal/Organisation/Prüfung der Organisationsstruktur der HZÄ in Hamburg/Maritime Aufgaben, Bonn, Direktion II: Haushalt/Zentrale Auskunft/Arbeits-, Gesundheits- und Strahlenschutz/Informationstechnik/Technischer Dienst/Servicecenter, Bonn, Direktion III: Allgemeines Steuerrecht und Kontrollen, Potsdam, Direktion IV: Verbrauchsteuer-, Verkehrsteuerrecht und Prüfungsdienst, Neustadt a.d.W., Direktion V: Allgemeines Zollrecht, Hamburg, Direktion VI: Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs/Besonderes Zollrecht, Nürnberg, Direktion VII: Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Köln, Direktion VIII: Zollkriminalamt, Köln, Direktion IX: Bildungs- und Wissenschaftszentrum, Münster.

Geleitet werden die Direktionen von einem Direktionspräsidenten.

Die Strukturierung der Fachdirektionen (FD) dürfte sich gegenüber den bisherigen Bundesfinanzdirektionen grundsätzlich nicht geändert haben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen sie sich daher der Stabsstellen Controlling, Innenrevision und Öffentlichkeitsarbeit sowie zweier Abteilungen, nämlich der Abteilung "Rechts- und Fachaufsicht" sowie der "Zentralen Facheinheit". Die "Zentralen Facheinheiten" sind für bestimmte fachliche Themen zuständig (s. o.). Jede Abteilung ist dann mit einer gewissen Zahl von Referaten ausgestattet, an deren Spitze ein Referatsleiter meist des höheren Dienstes steht (Besoldungsgruppe A 13 – 15). Jedes Referat verfügt je nach Aufgabe über Sachbearbeiter des gehobenen und gegebenenfalls auch des mittleren Dienstes. Als angemessene Leitungsspanne werden acht Mitarbeiter angesehen.

Den FD sind dann direkt die Hauptzollämter unterstellt. Sie werden geleitet von einem Hauptzollamtsvorsteher. Je nach Größe und Bedeutung des Hauptzollamtes kann er zum Beispiel Leitender Regierungsdirektor sein (Besoldungsgruppe A 16), z. B. die HZÄ Singen und Lörrach an der Schweizer Drittlandsgrenze. In der Regel sind die Hauptzollamtsvorsteher heute (Stand 2012) nur noch im Rahmen von Sparmaßnahmen mit einem Dienstposten A 15 bewertet. Der Hauptzollamtsvorsteher bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer gewissen Zahl von Sachgebieten, die von Sachgebietsleitern, meist des gehobenen Dienstes, geführt werden (meist Zolloberamtsräte nach Besoldungsgruppe A 13). Ihnen sind dann Sachbearbeiter des mittleren und gehobenen Dienstes zugewiesen mit einer Leitungsspanne ab acht Personen aufwärts.

Integraler Bestandteil eines Hauptzollamtes sind heute auch die Zollämter. Sie werden geleitet von Zollamtsvorstehern meist des gehobenen Dienstes. Ihnen stehen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Abfertigungsbeamte des mittleren und gehobenen Dienstes zur Verfügung. Das größte Zollamt mit einer noch verbliebenen Drittlandsstrassengrenze zur Schweiz ist das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn des Hauptzollamts Lörrach bei Basel auf der BAB 5. Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union, sondern im Warenverkehr zöllnerisch nur über das Freihandelsabkommen, im Personenverkehr über das Schengener Abkommen angebunden.

Die Zollfahndungsämter sind dagegen direkt der Direktion VIII = Zollkriminalamt unterstellt. Wegen der Führungsstruktur der Zollfahndungsämter kann auf die der Hauptzollämter verwiesen werden.

Oberste Weisungsbefugnis hat nach wie vor das BMF, sonst die GZD. In der Regel sind die Spitzenbeamten aller Stufen, insbesondere im BMF Juristen.

Die Bundesverwaltung im Allgemeinen beschränkt sich in der Regel auf eine Zentralstufe mit den obersten Bundesbehörden (Ministerien) und die Bundesoberbehörden wie zum Beispiel das Bundeskriminalamt oder das Bundeskartellamt. Es gibt aber auch Ministerien mit eigenem Unterbau (z. B. die Bundesfinanzverwaltung oder die dem Bundesinnenministerium unterstellte, aus dem Bundesgrenzschutz hervorgegangene Bundespolizei).

Auswärtiges Amt[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur siehe jene des Bundesfinanzministeriums. Als Unterbau sind dem Auswärtigen Amt unterstellt die Auslandsvertretungen, also Botschaften, Ständige Vertretungen und Konsulate.

Bundesinnenministerium[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesinnenministeriums (BMI) siehe jene des Bundesfinanzministeriums. Dem BMI sind unterstellt das Bundeskriminalamt (Deutschland) und die Bundespolizei (Deutschland).

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) siehe jene des Bundesfinanzministeriums. Dem BMJV ist das Bundesamt für Justiz als Bundesoberbehörde unterstellt. Zum Geschäftsbereich des BMJV gehören einige der obersten Bundesgerichte (siehe Weblink).

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWT) siehe jene des Bundesfinanzministeriums. Dem BMWT ist das Bundeskartellamt, die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Materialforschung, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstellt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) siehe Weblink. Seiner Dienstaufsicht unterstehen das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Bundesamt für Soziale Sicherung und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind dem BMAS direkt unterstellt. Der Rechtsaufsicht unterliegen die Bundesagentur für Arbeit und die Bayerische Versorgungskammer.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft siehe jene des Bundesfinanzministeriums. Dem BMEL untersteht Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, das Bundessortenamt, das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Bundesforschungsinstitute für Kulturpflanzen, für Tiergesundheit, für Ernährung und Lebensmittel sowie für Ländliche Räume, Wald und Fischerei.

Bundesministerium der Verteidigung[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums der Verteidigung mit einigen Besonderheiten wegen der militärischen und zivilen Struktur siehe jene des Bundesfinanzministeriums. Der nachgeordnete Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ist die Bundeswehr. Siehe Gliederung der Bundeswehr.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMfFSFJ) siehe jene des Bundesfinanzministeriums.

Bundesgesundheitsministerium[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) siehe jene des Bundesfinanzministeriums. Es hat die Dienst- und Fachaufsicht über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information, die Bundesinstitute für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel sowie für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung siehe jene des Bundesfinanzministeriums.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit siehe jene des Bundesfinanzministeriums. Das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesamt für Strahlenschutz und das Umweltbundesamt gehören zu seinem Geschäftsbereich.

Bundesministerium für Bildung und Forschung[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums für Bildung und Forschung siehe jene des Bundesfinanzministeriums.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung siehe jene des Bundesfinanzministeriums.

Bundeskanzleramt (Deutschland)[Bearbeiten]

Zur Führungsstruktur des Bundeskanzleramtes siehe jene des Bundesfinanzministeriums.

Länder[Bearbeiten]

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern.

Baden-Württemberg[Bearbeiten]

Die Landesregierung von Baden-Württemberg besteht zurzeit aus dem Ministerpräsidenten und elf Ministerien.

Staatsministerium Baden-Württemberg, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Justizministerium Baden-Württemberg, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg, Ministerium für Integration

Finanzministerium Baden-Württemberg[Bearbeiten]

Das Finanzministerium (FM) als oberste Landesbehörde ist klassisch aufgebaut in Abteilungen, Unterabteilungen und Referate. Wegen der personellen Führungsstruktur kann daher auf jene des Bundesfinanzministeriums verwiesen werden. Diese Gliederung gilt im Wesentlichen auch für die übrigen Landesministerien.

Das FM ist zuständig für das Statistische Landesamt, das Landesamt für Besoldung und Versorgung, die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD), den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, die Staatliche Münzen Baden-Württemberg, die Wilhelma, das Staatsweingut Meersburg sowie die 65 Finanzämter und sechs Staatlichen Hochbauämter. Von dem Mittel- und Unterbau des FM wird entsprechend dem Bundesfinanzministerium die OFD und die Finanzämter in ihrer Führungsstruktur dargestellt, weil in diesem Bereich insbesondere die Einkommens- und Lohnsteuern erhoben und festgesetzt werden.

Oberfinanzdirektion[Bearbeiten]

Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist als Mittelbehörde das Bindeglied zwischen der Landesregierung und den Finanzämtern. Geleitet wird die OFD von einem Oberfinanzpräsidenten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich einer gewissen Zahl von Abteilungen, denen jeweils ein Finanzpräsident vorangestellt ist. Die Abteilungen sind dann wieder in Gruppen aufgeteilt, an deren Spitze Gruppenleiter fungieren. Die Gruppenleiter sind in der Regel Leitende Regierungsdirektoren. Jede Gruppe ist dann mit einer gewissen Zahl von Referaten ausgestattet, deren ein Referatsleiter meist des höheren Dienstes vorsteht. Jedes Referat verfügt je nach Aufgabe über Sachbearbeiter des gehobenen und gegebenenfalls auch des mittleren Dienstes. Im Übrigen kann auf das zur Bundesfinanzdirektion Gesagte verwiesen werden.

Finanzämter[Bearbeiten]

Sie werden geleitet jeweils von einem Vorsteher, der Dienstposten ist meist nach A 16 bewertet. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt er über Sachgebiete, die von Sachgebietsleitern geführt werden. Die Führungsstruktur entspricht in etwa der der Hauptzollämter (siehe Bundesfinanzministerium).

Regierungspräsidien[Bearbeiten]

Die Führungsstruktur der Regierungspräsidien wird anhand des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) dargestellt, das eines der vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg ist. Es steht hierarchisch als Mittelbehörde zwischen den Land- und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits. Unterstellt ist es dem Innenministerium. Geleitet wird das RP von dem Regierungspräsidenten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen ihm 9 Abteilungen und eine Stabsstelle zur Verfügung. Die Abteilungen werden von Abteilungsdirektoren geführt. Jede Abteilung ist dann mit einer gewissen Zahl von Referaten ausgestattet, an deren Spitze ein Referatsleiter steht. Jedes Referat verfügt je nach Aufgabe über Sachbearbeiter des gehobenen und gegebenenfalls auch des mittleren Dienstes.

Landkreis[Bearbeiten]

Jedes Flächenland verfügt im Gegensatz zu den Stadtstaaten über Landkreise. Baden-Württemberg besteht aus 35 Landkreisen. Ein Landkreis wird geführt von dem vom Kreisrat gewählten Landrat. Sein Vertreter ist der sog. Erste Landesbeamte. Dem Landrat stehen zur Erfüllung seiner Aufgaben eine gewisse Zahl von Dezernaten zur Verfügung, denen ein Dezernent vorangestellt ist. Jedes Dezernat verfügt je nach Aufgabe über Sachbearbeiter des gehobenen und gegebenenfalls auch des mittleren Dienstes. Der Landkreis untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Regierungspräsidiums.

Gemeinden[Bearbeiten]

In Baden-Württemberg gibt es neben den 35 Landkreisen 9 Stadtkreise. Dies sind Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Stuttgart und Ulm. Die Führungsstruktur der Stadtkreise wird anhand des Beispiels von Freiburg beschrieben. An der Spitze der Stadtverwaltung steht der von der Bürgerschaft gewählte Oberbürgermeister (OB), der zugleich auch Vorsitzender des Gemeinderates ist. Ihm zur Seite stehen zurzeit ein Erster Bürgermeister als Vertreter und 3 Bürgermeister, auch Beigeordnete oder Dezernenten genannt. Der OB und jeder Bürgermeister verfügen über ein Dezernat, das nicht wie das RP oder die OFD in Abteilungen oder Gruppen untergliedert ist.

Das Dezernat I mit dem OB an der Spitze ist für die Haupt- und Personalverwaltung, die Organisation, das Recht, das Regionale und die Ortsverwaltungen, das Rechnungsprüfungswesen, den Arbeitsschutz, die Öffentlichkeitsarbeit und das Nachhaltigkeitsmanagement zuständig. Dazu zählen der Arbeitsschutz, das Büro für Kommunikation und Internationale Kontakte, der Gesamtpersonalrat, die Geschäftsstelle Gender Mainstreaming, das Haupt- und Personalamt, die Kontaktstelle Frau und Beruf, das Nachhaltigkeitsmanagement, das Presse- und Öffentlichkeitsreferat, die Projektgruppe Rieselfeld, das Rechnungsprüfungsamt, das Rechtsamt, die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau sowie das Vergabemanagement. An der Spitze der einzelnen Organisationen stehen Beamte des höheren bzw. gehobenen Dienstes mit je einer gewissen Zahl von Sachbearbeitern.

Das Dezernat II mit einem Bürgermeister an der Spitze ist für Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft sowie Schule und Bildung zuständig. Ihm unterstellt sind folgende Organisationen: das Amt für Schule und Bildung, das Forstamt, die Stadtbibliothek und das Umweltschutzamt. Das zu Dezernat I Gesagte gilt analog.

Das Dezernat III mit einem Bürgermeister an der Spitze ist für Kultur, Jugend, Soziales und Integration zuständig. Ihm unterstellt sind folgende Organisationen: das Amt für Wohnraumversorgung, das Büro des Bürgermeisters, das Büro für Migration und Integration, das Kinderbüro, das Kulturamt, die Museen, das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt, das Sozial- und Jugendamt sowie das Theater. Das zu Dezernat I Gesagte gilt analog.

Das Dezernat IV mit einem Bürgermeister an der Spitze ist zuständig für Finanz-, Wirtschafts-, Wohnungswesen, zentrale IT, öffentliche Ordnung, Bürgerservice, Feuerwehr, Sport, Standesamtswesen, Vermessung mit Geschäftsstelle, Gutachterausschuss, Stadtentwässerung und Friedhöfe. Ihm unterstellt sind folgende Organisationen: Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung, das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, das Amt für öffentliche Ordnung, der Eigenbetrieb Stadtentwässerung, die Friedhöfe mit Bestattungsdienst, das Sportreferat, die Stadtkämmerei mit Stadtkasse, das Standesamt und das Vermessungsamt. Das zu Dezernat I Gesagte gilt analog.

Das Dezernat V mit einem Bürgermeister an der Spitze ist zuständig für die Stadtentwicklung, das Bauen, den Tiefbau mit Verkehrsplanung, das Stadtgrün und das Gebäudemanagement. Ihm unterstellt sind folgende Organisationen: das Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung, das Baurechtsamt. das Garten- und Tiefbauamt, das Gebäudemanagement und das Stadtplanungsamt. Das zu Dezernat I Gesagte gilt analog.

Für die nicht kreisfreien Städte und Gemeinden in den Landkreisen gilt für die größeren das zu Freiburg Gesagte sinngemäß. Die kleineren Gemeinden verfügen in der Regel nur über einen Bürgermeister, dem Ämter wie das Bürgermeisteramt, ein Haupt- und/oder Bauamt, eine Finanzverwaltung und ein Gemeindebauhof zur Verfügung steht.

In den übrigen Bundesländern sind die Führungsstrukturen in den Ministerien, in den Oberfinanzdirektionen und Regierungspräsidien ähnlich. Bürgermeister werden je nach Land vom Bürger oder von Gemeinderat, Landräte vom Kreistag oder vom Bürger gewählt.


Zu den inhaltlichen Aufgaben der Führung s. "Verwaltungsführung inhaltsbezogen".

Literatur[Bearbeiten]

  • Brockhaus Enzyklopädie, Verwaltung, 21. Auflage, 2005
  • Hans-Peter Duric, Der Zollverwaltungszielekatalog – eine kritische Analyse. In: Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2008, S. 30 ff

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Verwaltungsführung (inhaltsbezogen, Deutschland)


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