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Visapolitik Serbiens

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Besucher Serbiens müssen zur Einreise ein Visum einer serbischen diplomatischen Vertretung erhalten, es sei denn, sie kommen aus einem der visumfreien Länder.

Die Regierung Serbiens erlaubt Bürgern bestimmter Länder und Gebiete auf der Grundlage bilateraler Abkommen oder einseitiger Entscheidungen, Serbien zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken zu besuchen, ohne ein Visum zu beantragen. Staatsangehörige anderer Länder müssen ein Visum von der Botschaft oder einem Generalkonsulat der Republik Serbien im Land ihres Hauptwohnsitzes erhalten.

Die Visapolitik Serbiens ähnelt der Visumpolitik des Schengenraums. Serbien gewährt den meisten Angehörigen der Nationen des Schengenanhangs II eine visumfreie Einreise, mit Ausnahme von Brunei, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kiribati, Malaysia, Mauritius, Marshallinseln, Mikronesien, Nicaragua, Panama, Samoa, St. Lucia, Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Taiwan, Tuvalu, Vanuatu und Venezuela. Es gewährt auch die visumfreie Einreise in mehrere weitere Länder – Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Weißrussland, Bolivien, Burundi, China, Kuba, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Jamaika, Kasachstan, Kuwait, Kirgisistan, Mongolei, Oman, Katar, Russland, Suriname, Tunesien und die Türkei.

Visumpolitik Serbiens ^ Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim Innenministerium beantragt werden. ^ Einschließlich aller Klassen britischer Staatsangehörigkeit. ^ Kann für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen auf einem nationalen Personalausweis eingetragen werden. ^ 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten für Inhaber von Pässen, die für öffentliche Angelegenheiten zugelassen sind. ^ Der maximale Aufenthalt wird innerhalb von 180 Tagen berechnet, sofern in einem bilateralen Abkommen nichts anderes festgelegt ist.

Ersatzvisum[Bearbeiten]

Ab November 2014 können gültige Visuminhaber und Einwohner der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie der Vereinigten Staaten ohne Visum für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nach Serbien einreisen, sofern das Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig bleibt.

Gegenseitigkeit[Bearbeiten]

Serbische Staatsbürger können in die meisten Länder einreisen, deren Staatsbürger ohne Visum visumfrei nach Serbien gelangen, mit Ausnahme von Antigua und Barbuda (elektronisches Visum), Australien (elektronisches Visum), Aserbaidschan (elektronisches Visum), Bahamas, Bahrain, Bolivien (erteilt Visum bei Ankunft), Burundi, Kanada, Guinea-Bissau (erteilt elektronisches Visum und Visum bei Ankunft), Indien (gewährt elektronisches Visum), Irland, Jamaika (erteilt Visum bei Ankunft), Kuwait (gewährt Visum bei Ankunft), Mexiko, Neuseeland, Oman (Erteilung eines elektronischen Visums), Palau (Erteilung eines Visums bei der Ankunft), Paraguay, St. Kitts und Nevis (Erteilung eines elektronischen Visums), Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Staaten.

Aktuelle und zukünftige Änderungen[Bearbeiten]

Im Juni 2014 wurde ein Plan zur Unterzeichnung weiterer bilateraler Abkommen zur Visumliberalisierung mit wichtigen Handelspartnern angekündigt. Im Mai 2015 wurde die Liste der Länder für die Visumliberalisierung bekannt gegeben – Katar, Kuwait, Oman, Bahrain, Venezuela, Panama, Jamaika, Kolumbien, Paraguay und Guatemala. Die zweite Phase sollte Armenien, Aserbaidschan und Malaysia umfassen. Im Dezember 2016 wurde bekannt gegeben, dass Serbien plant, die Visumpflicht für normale Passinhaber aus Armenien, Aserbaidschan und Georgien zu streichen. Im August, Oktober und Dezember 2017 entfernte die serbische Regierung einseitig die Visabestimmungen für die Passinhaber des Iran, Indien, Indonesien, Guinea-Bissaus und Suriname. Im Februar 2018 hob Serbien die Visumpflicht für Staatsangehörige von Bahamas, Barbados, Kolumbien, Jamaika, St. Vincent sowie den Grenadinen und Paraguay auf. Am 9. März 2018 hat die serbische Regierung vor der Ratifizierung des bilateralen Abkommens einseitig die Visa für georgische Bürger abgeschafft. Am 2. Juni 2018 hat Serbien einseitig die Visa für die Bürger Aserbaidschans und Burundis abgeschafft. Im Oktober 2018 hob die serbische Regierung ihre frühere Entscheidung über die visumfreie Einreise für iranische Staatsbürger auf. Im Januar 2019 hob Serbien die Visumpflicht für Staatsangehörige von Palau, St. Kitts und Nevis auf. Im Oktober 2019 hob Serbien die Visumpflicht für armenische Staatsangehörige auf.

Ein Abkommen mit der Ukraine zur Änderung des bestehenden bilateralen Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht wurde im Juli 2018 unterzeichnet und wartet seitdem auf die Ratifizierung.

Im November 2019 wurde mit Vanuatu eine Vereinbarung zur Befreiung von der Visumpflicht unterzeichnet, die noch nicht in Kraft getreten ist.

Allgemeine Einreisebestimmungen für Serbien[Bearbeiten]

Die folgenden allgemeinen Einreisebestimmungen gelten für Serbien:

  • Gültiger Reisepass / Reisedokument;
  • Gültiges Visum im Reisepass, wenn für Passinhaber des jeweiligen Landes ein serbisches Visum erforderlich ist;
  • Nachweis ausreichender Mittel für einen Aufenthalt in Serbien. Ausreichende Mittel werden als 50 Euro pro Aufenthaltstag angesehen, was durch den Besitz eines angemessenen Betrags an Bargeld, Kontoauszug, Reiseschecks, Kreditkarten oder einer Garantie Erklärung nachgewiesen wird.
  • Impfbescheinigung oder ein Hinweis, dass er / sie keine ansteckende Krankheit hat, obwohl er / sie aus einem von einer Pandemie betroffenen Gebiet stammt, wie in den Informationen des Gesundheitsministeriums definiert.
  • Wenn minderjährige Kinder mit einem ihrer Elternteile reisen, muss eine entsprechende beglaubigte Genehmigung des anderen Elternteils vorgelegt werden. oder wenn das Kind mit einer dritten Person reist, ist eine solche Genehmigung von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten erforderlich;
  • Es wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthalts in Serbien eine Krankenversicherung abzuschließen, die mögliche medizinische Kosten in Höhe von mindestens 20.000 Euro abdeckt.

Visumvoraussetzungen[Bearbeiten]

Voraussetzungen für ein Touristen- / Geschäftsvisum[Bearbeiten]

Das Touristenvisum berechtigt seinen Inhaber nur zur Tourismusreise und zum Besuch von Verwandten und / oder Freunden. Inhabern von Touristenvisa ist es untersagt, in Serbien geschäftliche oder berufliche Tätigkeiten auszuüben.

Allgemeine Visumbestimmungen:

Gültiger Reisepass (Reisepass muss mindestens 90 Tage ab Ausstellungsdatum des Visums gültig sein)

  • für einen privaten Besuch – Einladungsschreiben, das von der zuständigen Behörde der Republik Serbien beglaubigt wurde
  • für einen Geschäftsbesuch – Einladungsschreiben eines Unternehmens in Serbien;
  • für eine Touristenreise – ein Zahlungsnachweis für die von einem Reisebüro ausgestellte Reise (Gutschein oder andere Art von Zahlungsbeleg);
  • Ausgefülltes Visumantragsformular: (PDF); Foto (Größe 3,5 × 4,5 cm);
  • Rückfahrkarte oder Reiseroute (Kopie des Führerscheins und der Versicherung, wenn Sie mit dem Auto anreisen);
  • Nachweis ausreichender Mittel für einen Aufenthalt in Serbien;
  • Krankenversicherung
  • Visagebühr.

Visumanträge sind bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat der Republik Serbien im Ausland einzureichen.

Für die Ausstellung eines Transitvisums sollten Sie ein Einreisevisum für das Land haben, in das Sie nach der Republik Serbien einreisen. Falls für dieses Land kein Visum erforderlich ist, werden Sie gebeten, andere Dokumente vorzulegen, in denen der Zweck Ihres Besuchs erläutert wird.

Die diplomatisch-konsularische Vertretung der Republik Serbien behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert.

Für weitere Informationen zur Erteilung eines Visums wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene diplomatisch-konsularische Vertretung der Republik Serbien.

Voraussetzungen für ein vorübergehendes Aufenthaltsvisum / Arbeitsvisum[Bearbeiten]

Wer in Serbien leben und arbeiten möchte, muss eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen (für Staatsangehörige, die ein Visum benötigen, muss vor der Einreise ein befristetes Aufenthaltsvisum eingeholt werden). Um ein befristetes Visum für Beschäftigungszwecke zu erhalten, müssen Sie ein Stellenangebot von einem serbischen Unternehmen oder einer Regierungsabteilung oder einem in Serbien ansässigen ausländischen Unternehmen einholen. Zu den Kriterien für die Genehmigung eines Arbeitsvisums gehören geeignete Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrung, ein gesicherter Arbeitsvertrag in Serbien, der Nachweis eines angemessenen Lebensunterhalts in Serbien, die Bestätigung der Polizei, dass Sie nicht vorbestraft sind, und eine zufriedenstellende ärztliche Untersuchung. Alle offiziellen Dokumente müssen ins Serbische übersetzt werden.

Voraussetzungen für einen ständigen Wohnsitz[Bearbeiten]

Ein ständiger Wohnsitz in Serbien kann nach fünf Jahren vorübergehender Aufenthaltsdauer, drei Jahren vorübergehender Aufenthaltsdauer, wenn er mit einem serbischen Staatsbürger verheiratet ist, und aus besonderen Gründen erworben werden.

Obligatorische Registrierung[Bearbeiten]

Wenn ausländische Reisende während ihres Besuchs in Serbien in einem Hotel, einer Jugendherberge oder einer anderen gewerblichen Unterkunft übernachten, müssen sie sich nicht bei der Polizei registrieren lassen, da die Unterkunft die Registrierung in ihrem Namen ausfüllt und eine Bestätigung ausstellt (falls nicht automatisch ausgestellt) sollte der Reisende es anfordern). Bei einem Aufenthalt in einer privaten Unterkunft muss der Eigentümer der Wohnung / des Hauses den Ausländer bei der Polizeistation des Bezirks registrieren lassen, in dem sich der Wohnsitz befindet (alternativ kann der Eigentümer im Voraus eine schriftliche Genehmigung durch einen Notar für den Ausländer erteilen sich registrieren). innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise des Ausländers. Der Prozess beinhaltet das Ausfüllen eines Online-Formulars (auch bei großen Polizeistationen erhältlich), das von einem Polizisten unterschrieben und abgestempelt wird. Besucher sollten dieses Formular während des Aufenthalts im Land aufbewahren, da es von der Polizei im Land und / oder beim Verlassen Serbiens überprüft werden kann. Wird die Registrierung nicht abgeschlossen, kann dies zu einer Geldstrafe von RSD 5.000–150.000 (auch für den Anbieter / Gastgeber der Unterkunft), einer Inhaftierung und / oder Abschiebung führen.

Kosovo[Bearbeiten]

Einwohner des Kosovo, die ihre serbische Staatsbürgerschaft nachweisen können, können einen serbischen Pass beantragen, der von der serbischen Koordinierungsdirektion ausgestellt wird. Inhaber dieser Pässe benötigen ein Visum für die EU.

Bis 2008 hat die UNMIK Reisedokumente ausgestellt. Diese Dokumente wurden von mehreren Ländern anerkannt, werden jedoch an den Grenzen im Allgemeinen abgelehnt. Es war möglich, sowohl das serbische als auch das UNMIK-Reisedokument zu führen. Serbien hat die Gültigkeit des von den Vereinten Nationen herausgegebenen Dokuments nicht anerkannt.

Seit 2008 hat die Regierung des Kosovo eigene Pässe ausgestellt, die das UNMIK-Reisedokument ersetzen.

Besucherstatistik[Bearbeiten]

Die meisten Besucher, die zum Tourismus nach Serbien kamen (nur Gäste in Touristenunterkünften), stammten aus folgenden Ländern:

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]


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