Visapolitik der Türkei
Die Visumpolitik der Türkei regelt die Anforderungen, die ein Ausländer, der in die Türkei einreisen möchte, erfüllen muss, um in das Land reisen, einreisen und dort bleiben zu dürfen.
Besucher der Türkei müssen ein Visum von einer der türkischen diplomatischen Vertretungen erhalten, es sei denn, sie kommen aus einem der 78 von der Visumpflicht befreiten Länder und Gebiete oder aus einem der 42 Länder und Gebiete, deren Bürger berechtigt sind, online ein elektronisches Visum zu beantragen. Türkische Visa sind Dokumente, die vom Außenministerium und seinen nachfolgenden diplomatischen Vertretungen im Ausland mit dem erklärten Ziel ausgestellt wurden, Migrationsströme zu regulieren und zu erleichtern.
Besucher der meisten Nationalitäten müssen einen Reisepass besitzen, der mindestens 150 Tage ab dem Datum der Ankunft gültig ist. Die Passgültigkeitspflicht gilt nicht für Bürger Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, Portugals, Spaniens und der Schweiz, die mit einem weniger als fünf Jahre abgelaufenen Pass einreisen können, für Bürger Deutschlands, die mit einem Reisepass oder einem weniger abgelaufenen Personalausweis einreisen können, und für Bürger Bulgariens, die nur einen für ihre Aufenthaltsdauer gültigen Reisepass benötigen. Anstelle eines Reisepasses wird ein Personalausweis für Bürger Belgiens, Frankreichs, Georgiens, Deutschlands, Griechenlands, Italiens, Liechtensteins, Luxemburgs, Maltas, Moldawiens, der Niederlande, Nordzyperns, Portugals, Spaniens, der Schweiz und der Ukraine akzeptiert. Die Anforderung der Gültigkeitsdauer gilt auch nicht für Staatsangehörige von Ländern, deren Personalausweis akzeptiert werden.
Obwohl die Türkei ein Kandidatenland für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist, hat sie eine komplexere Visumpolitik als die Visapolitik des Schengen-Raums. Die Türkei benötigt Visa von Bürgern eines EU-Mitgliedstaats sowie von Ländern und Gebieten des Schengen-Anhangs II – Antigua und Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Kanada, Zypern, Dominica, Osttimor, Grenada, Kiribati, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Palau, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, Salomonen, Taiwan, Tonga, Tuvalu, Vereinigte Arabische Emirate, USA und Vanuatu. Andererseits gewährt die Türkei Bürgern anderer Länder und Gebiete – Aserbaidschan, Weißrussland, Belize, Bolivien, Ecuador, Iran, Kosovo, Kirgisistan, Jordanien, Libanon, Mongolei, Marokko, Katar, Russland, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan – visumfreien Zugang.
Die türkische Regierung gab bekannt, dass ab dem 2. März 2020 keine Visa für Passinhaber aus folgenden Ländern erforderlich sind: Österreich, Belgien, Kroatien, Republik Irland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich.
Rechte[Bearbeiten]
Die Bürger von Nordzypern haben das Recht, ohne Einwanderungsbeschränkungen auf unbestimmte Zeit in die Türkei einzureisen, dort zu wohnen, zu studieren und zu arbeiten.
Visumfrei[Bearbeiten]
Bürger der folgenden Länder und Gebiete benötigen kein Visum, um die Türkei für die nachstehend beschriebenen Zeiträume für Tourismus- oder Geschäftszwecke zu besuchen (sofern nicht anders angegeben). Bei Besuchen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen wird anstelle eines Reisepasses für Staatsbürger einiger Länder ein Personalausweis akzeptiert.
Das visumfreie Regime gilt unter bestimmten Bedingungen auch für Bürger der folgenden Länder:
- Algerien – vorausgesetzt, unter 15 oder über 65 Jahren für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen
- Zypern – vorausgesetzt, sie wohnen in Nordzypern und kommen direkt vom internationalen Flughafen Ercan oder den Seehäfen von Famagusta, Kyrenia oder Karavostassi für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen an
- Libyen – vorausgesetzt, dass sie jünger als 16 Jahre oder älter als 55 Jahre sind, für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
- Palästina – mit einem VIP-Pass versehen
Reisepässe für Diplomaten und Dienstleistungskategorien[Bearbeiten]
Bürger von Algerien, Österreich, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belgien, Bulgarien (30 Tage), Kambodscha (30 Tage), China, Elfenbeinküste, Kroatien, Kuba, Dschibuti, Ägypten, Grenada, Guyana, Indonesien, Irak, Israel, Jamaika, Kenia, Lettland, Libyen (nur für Tourismuszwecke), Malediven (30 Tage), Malta, Mauretanien, Mauritius, Mosambik, Namibia, Niederlande, Norwegen, Oman, Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal (Tourismuszweck) nur), Spanien, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien (nur für Tourismuszwecke), Sierra Leone, Südafrika (30 Tage), Spanien, Tansania, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Jemen (30 Tage) und für Inhaber von Diplomatenpässen aus Afghanistan, Benin, Burkina Faso, Burundi, Republik Kongo, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Guinea, Indien, Liberia, Mali, Mexiko, Niger, Nigeria, Palästina, Russland, Senegal, Südsudan (nur zu Tourismuszwecken), Sudan (nur zu Tourismuszwecken), Uganda und Vereinigtes Königreich und spezielle Pässe für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen
Visa-Befreiungsvereinbarungen für Diplomatenpässe wurden im November 2018 mit Laos und im Mai 2019 mit Sambia unterzeichnet und stehen noch aus.
e-Visum[Bearbeiten]
Inhaber von Pässen der folgenden 29 Länder und Gebiete können vor der Ankunft gegen eine Gebühr online ein elektronisches Visum erhalten. Die Aufenthaltsdauer für die meisten Nationalitäten beträgt 90 Tage (für einige 30 Tage) innerhalb von 180 Tagen.
Bedingtes E-Visum[Bearbeiten]
Bürger dieser Länder und Gebiete können ein E-Visum für die einmalige Einreise beantragen, bei dem sie nur dann bis zu 30 Tage bleiben können, wenn sie die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllen:
- Alle Nationalitäten mit Ausnahme der Bürger Gabuns und Sambias müssen über ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis aus einem der folgenden Länder verfügen: Länder des Schengen-Raums, Irland, das Vereinigte Königreich oder die Vereinigten Staaten. Elektronische Visa oder elektronische Aufenthaltsgenehmigungen werden nicht akzeptiert. Ägyptische Staatsbürger, die jünger als 20 Jahre oder älter als 45 Jahre sind, müssen diese Anforderung nicht erfüllen.
- Alle Bürger mit Ausnahme der Bürger Afghanistans, Bangladeschs, Indiens, Pakistans und der Philippinen müssen mit einer der Fluggesellschaften reisen, die Protokolle mit dem türkischen Außenministerium haben. Die folgenden Fluggesellschaften erfüllen die Kriterien: Onur Air, Pegasus Airlines und Turkish Airlines. Bürger Ägyptens können auch auf Flügen reisen, die von EgyptAir durchgeführt werden.
- Der Einreisende muss über eine Hotelreservierung und angemessene finanzielle Mittel verfügen (US $ 50 pro Tag).
- Algerische Staatsbürger müssen unter 18 Jahre oder älter als 35 Jahre sein, um ein elektronisches Visum zu erhalten. Andernfalls ist ein Aufklebevisum erforderlich.
- Bürger aus Afghanistan, dem Irak, Sambia und den Philippinen haben bei ihrer Ankunft in Istanbul Atatürk keinen Anspruch auf ein elektronisches Visum
Visum bei der Ankunft nur unter bestimmten Umständen[Bearbeiten]
Bürger Nordkoreas können bei der Ankunft nur für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum erhalten, wenn sie über ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die von Ländern des Schengen-Raums, Irland oder dem Vereinigten Königreich ausgestellt wurde.
Aufklebevisum erforderlich[Bearbeiten]
Bürger der folgenden Länder und Gebiete müssen bei einer der türkischen diplomatischen Vertretungen im Voraus ein Visum vom Typ Aufkleber erhalten:
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Die Türkei hat zwischen April 2013 und dem 1. Januar 2017 16.199.968 elektronische Visa ausgestellt. Die Akzeptanzquote betrug 87,79 %, da in diesem Zeitraum 18.452.733 Anträge gestellt wurden. Die meisten Visa wurden an Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs (4,6 Millionen), des Irak (2 Millionen) und der Niederlande (1,8 Millionen) ausgestellt.
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