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Wohnheim

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Ein Wohnheim bezeichnet allgemein eine Einrichtung zur Beherbergung von Menschen. Ein Wohnheim im engeren Sinne ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe zur Unterbringung von behinderten Menschen, die nicht zu einem eigenständigen Leben in einer eigenen Wohnung in der Lage sind. Als Abgrenzung zu Pflegeheimen benötigen Bewohner eines Wohnheims in der Regel keine Pflege, sondern werden stattdessen in der Alltagsbewältigung und der Tagesstruktur gefördert, um evtl. ein eigenständiges Wohnen zu erreichen.

Formen[Bearbeiten]

Es gibt drei Formen von Wohnheimen:

Wohnheim für körperbehinderte Menschen[Bearbeiten]

Auch wenn diese Wohnform seit Jahren auf dem Rückzug ist, da die Sozialhilfeträger in Deutschland den behindertengerechten Umbau von Wohnungen finanziell fördern, gibt es immer noch Wohnheime für körperbehinderte Menschen. Insbesondere für Personen im unteren Einkommensspektrum ist das Wohnheim für körperbehinderte Menschen meist die einzig erreichbare Wohnform, da Wohnungen in dieser Preisklasse eigentlich nie behindertengerecht sind und ein Umbau insbesondere in Mietshäusern unmöglich ist bzw. an der Ablehnung des Hausbesitzers scheitert.

Zu der Zielgruppe dieser Wohnform gehören fast ausschließlich Rollstuhlfahrer. Die entsprechenden Wohnheime sind daher voll behindertengerecht ausgestattet mit ebenerdigen Eingängen und Aufzügen und ausreichend breiten Durchgängen. Die Bewohner unterstützen sich meist gegenseitig, Hilfe von außen durch Betreuer ist in dieser Wohnform selten.

Wohnheim für geistig behinderte Menschen[Bearbeiten]

Wohnheime für geistig behinderte Menschen sind relativ weit verbreitet und werden in der Bundesrepublik von verschiedenen Trägern wie der Lebenshilfe finanziert. Hierher kommen geistig behinderte Personen, die nicht von ihren Eltern betreut werden können oder wollen, aber noch ein gewisses Maß an Eigenständigkeit vorweisen können.

Die Unterbringung im Wohnheim ist meist verbunden mit einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen, die eine gewisse Tagesstruktur vorgibt. Die geistig behinderten Menschen werden nach dem Frühstück meist durch einen Behindertenfahrdienst zur Werkstatt transportiert, erhalten dort ein Mittagessen und kommen abends wieder zurück um ein Abendessen zu sich zu nehmen und zu schlafen.

Wohnheim für psychisch kranke Menschen[Bearbeiten]

Wohnheime für psychisch kranke Menschen konzentrieren sich meist auf die Rehabilitation ihrer Patienten. Diese kommen überwiegend aus erst kürzlich erlebten seelischen Krisen (Suizidversuch, akute Psychose) und hatten zuvor bereits die (zwangsweise) Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik durchlaufen.

Auch wenn in jüngerer Zeit versucht wird, durch die Einführung von Betreutem Wohnen in Form von Wohngruppen eine weitgehende Selbständigkeit der psychisch kranken zu wahren und ihnen in der Gruppe besser zu einem eigenständigen Leben zu verhelfen, sind Wohnheime weiterhin unerlässlich für solche Personen, die mit den Aufgaben in einer Wohngruppe völlig überfordert wären, insbesondere Schizophrene sind eine große Zielgruppe der Wohnheime. Die Tagesstruktur wird hier meist von den Wohnheimen selbst vorgegeben z. B. durch den Küchendienst oder kleinere Arbeiten wie etwa im Garten, abhängig von der Belastbarkeit der einzelnen Bewohner.

Verbreitung[Bearbeiten]

Während in letzter Zeit ein regelrechter Bauboom im Bereich der Alten- und Pflegeheime startete und eine flächendeckende Versorgung mit diesen Einrichtungen im ganzen Bundesgebiet weitgehend gegeben ist, kann das selbe über die Wohnheime nicht gesagt werden. Die Versorgung ist relativ lückenhaft und teilweise existieren Wartelisten, weil die Nachfrage an Wohnheimplätzen das Angebot übersteigt.

Finanzierung[Bearbeiten]

Die Finanzierung des Wohnens in einem Wohnheim obliegt in den meisten Fällen dem Sozialhilfeträger, sofern kein eigenes Einkommen und Vermögen zur Verfügung steht. Diese erbringt Eingliederungshilfe in Form der Erstattung der Kosten der Unterbringung abzüglich der sogenannten Hotelkosten. Können auch diese nicht getragen werden, wird zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen geleistet.


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