Übergangsfrist
Die Übergangsfrist regelt einen zusätzlichen Zeitraum, eine bisherige gesetzliche Regelung zum Übergang auf eine bereits bestehende neue Rechtslage noch anwenden zu dürfen.[1] Während der Übergangsfrist wir vorübergehender Bestandsschutz gewährt für die bisherige Produktion/Angebote einer Dienstleistung. Nach Ablauf der Übergangsfrist, dürfen die durch die Gesetzesänderung betroffenen Waren/Dienstleistungen nicht mehr angeboten werden. Es ist mit der Rechtsprechung dann eine Übergangsfrist notwendig, wenn dies dem Gebot des Vertrauensschutzes entspricht.[2]
Als aktuelle Beispiele seien genannt:
- Übergang des SEPA-Verfahrens für Überweisungen und Lastschriften
- Verwendung von Ordungsmerkmalen der Meldebehörden (§ 4 BMG)
- Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (§ 134 WiPrO)
Damit wird sowohl dem Bürger als auch der Verwaltung nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zusätzliche Zeit eingeräumt, sich an die geänderte Rechtslage anzupassen.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Übergangsfrist im Duden.
- ↑ BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2012, Az. 1 BvR 367/12, Volltext Rn. 12 m.w.N., Einstweilige Anordnung zur Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen.
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