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Geplante Nutzungsdauer

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Die geplante Nutzungsdauer ist eine geplante Zeitdauer, in der ein Bauwerk oder Produkt entsprechend seiner ursprünglichen Bestimmung verwendet werden kann. Diese Angabe kann Bestandteil einer Ausschreibung, eine freiwillige Angabe von Herstellern oder ein Erfahrungswert sein. Die geplante Nutzungsdauer ist mit der Garantie bzw. Gewährleistungsfrist vergleichbar und kann deshalb Bestandteil eines Vertrags sein.

Die geplante Nutzungsdauer muss nicht der maximalen wirtschaftlich sinnvollen Nutzungsdauer oder einer Nutzung im Sinne der Abschreibung entsprechen.

Die mögliche Nutzungsdauer von Objekten ist sehr unterschiedlich und hängt dabei auch vom Einsatzzweck, dem Nutzungsverhalten, der Umgebung sowie von der Beschaffenheit der betrachteten Objekte einschließlich deren Wartung und Verschleißverhalten ab.

Banken gehen bei festen Wohnbauten von einer Nutzungsdauer von mindestens 15 Jahren aus, bei Maschinen und Anlagen sind 5 bis 15 Jahre üblich. Bei Kraftfahrzeugen wird die Nutzungsdauer häufig fälschlich mit dem Ende der Ersatzteillieferpflicht gleichgesetzt, wobei der Betrieb und die Nutzung von Oldtimern häufig außerhalb der ursprünglich geplanten Nutzungsdauer erfolgt.

Bei Software, wie dem Windows wird vom Hersteller ein Windows lifecycle fact sheet angegeben, das über den End of support Rückschlüsse auf die mögliche geplante Nutzungsdauer ermöglicht.

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