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Werftzeit

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Der Nachweis einer Werftzeit von 6 bis 12 Monaten war früher Bedingung, um auf einem Seeschiff als Ingenieur-Assistent anmustern zu können.[1] Die zweijährige Assistentenzeit war wiederum Bedingung für die Zulassung für das Studium zum Schiffsingenieur.[2] Des Weiteren mussten praktische Erfahrung im Umgang mit Dampf nachgewiesen werden. Das konnte sowohl auf der Werft geschehen als auch während der Assistentenzeit auf einem Dampfschiff mit Turbine oder Kolbenmaschine. Später genügte es, eine angemessene Fahrzeit auf Schiffen mit Hilfskesseln nachzuweisen.[3]

Manche Reedereien erwarteten auch von den Schiffszimmerleuten eine Werftzeit, dies war aber keine Bedingung. Die Werfterfahrung hat sich jedoch für die sehr vielfältigen Aufgaben des Zimmermanns an Bord als sehr nützlich erwiesen.

Einzelnachweise[Bearbeiten]


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