Berufliche Handlungsfähigkeit
Die berufliche Handlungsfähigkeit ist Ziel der beruflichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung.
Gemäß § 1 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz umfasst die berufliche Handlungsfähigkeit die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Aus wirtschafts- und arbeitspädagogischer Perspektive steht die berufliche Handlungsfähigkeit eng mit der beruflichen Handlungskompetenz in Verbindung. Diese umfasst die persönliche Disposition zur selbständigen Planung, Durchführung und Kontrolle beruflichen Handelns.
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