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3+1-Regel

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Die 3+1-Regel zeigt auf, welche Faktoren erforderlich sind, um als Unternehmen ein Digitalisierungsvorhaben (z. B. einen digitalen Service für den Kunden) erfolgreich umzusetzen. Formuliert wurde die 3+1-Regel von Michael Herbst, Partner der Managementberatung UNITY.[1]

Komponenten[Bearbeiten]

In der Digitalisierung setzt ein erfolgreicher Use Case (Anwendungsfall) drei notwendige Bedingungen voraus:

  1. Beherrschung der notwendigen Technologie
  2. Klarheit über die Anwendung/den Service im Geschäftskontext
  3. Die Kombination der Technologie mit der Anwendung muss einen klaren Benefit (Vorteil) haben.
Die 3+1-Regel

Damit der Use Case Erfolg hat, ist zudem ein Kunde erforderlich, der einen Nutzen aus dem digitalen Service zieht. Die 3+1-Regel setzt sich demnach aus drei Komponenten für den Use Case und der zusätzlichen Komponente des Kunden zusammen. Ein Use Case besteht aus der Verwendung einer Technologie in einer Anwendung, die einen Nutzen stiftet. Das „+1“ veranschaulicht, dass ein Use Case mehrere Kunden haben kann, auf die sich der Nutzen in diesem Fall verteilt. Ohne einen Kunden, der Interesse an der Nutzung hat, kann zwar der Use Case entwickelt werden, jedoch stellt sich der Nutzen nicht ein.

Technologie[Bearbeiten]

Hierunter fallen die technischen Möglichkeiten, die gewisse Funktionen zum Beispiel im Prozess, im Geschäftsmodell oder im Produkt erfüllen können. Eine Technologie kann beispielsweise Near Field Communication (NFC) sein. Die Funktion, die NFC in diesem Fall bereitstellt, ist die Übertragung der Daten.

Anwendung/Service[Bearbeiten]

Unter der Anwendung ist der konkrete, zielgerichtete Einsatz einer Technologie zu verstehen, zum Beispiel Predictive Maintenance. Eine Anwendung in einem Prozess, Geschäftsmodell oder Produkt kann aus mehreren Funktionen der Technologie bestehen. Der Einsatz der Technologie hat keinen Selbstzweck.

Benefit[Bearbeiten]

Der Benefit beschreibt den Nutzen, der aus der Verwendung der Technologie in der Anwendung entsteht. Ein Beispiel hierfür ist eine schnellere Auftragsabwicklung.

Kunde[Bearbeiten]

Hiermit wird der Personenkreis bezeichnet, der einen Nutzen aus dem Service zieht und bereit ist, dafür zu zahlen.

Beispiel für die 3+1-Regel: Die Überwachung der Lagerbestände[Bearbeiten]

Eine Überprüfung der Lagerbestände hat unter anderem zum Zweck, die Verfügbarkeit der Lagerartikel sicherzustellen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Lagerbestände zu überwachen. Beispielsweise kann dies klassisch mit einem Scanner und Barcodes erfolgen. Die Lagerartikel werden in das Lager halb automatisch einbucht und wieder ausgebucht. Eine weitere Möglichkeit wäre, NFC-Chips und einen entsprechenden Reader zu verwenden: Hier buchen sich die Lagerartikel vollautomatisch ein und aus. Eine dritte Möglichkeit wäre, eine Drohne mit optischem Sensor durch das Lager fliegen zu lassen. Das Beispiel zeigt, dass es verschiedene Technologien gibt, die die notwendigen Funktionen für die Anwendung ermöglichen.

Literatur[Bearbeiten]

  • Hans H. Jung, Viviane Zimmermann: OPPORTUNITY: Marketing, Sales, Services im Zeitalter der digitalen Transformation. Büren 2016.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hans H. Jung, Viviane Zimmermann: OPPORTUNITY: Marketing, Sales, Services im Zeitalter der digitalen Transformation. Büren 2016. S. 9


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