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Arbeit 4.0

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Der Begriff „Arbeiten 4.0“ schließt an die Diskussion über die vierte industrielle Revolution (Industrie 4.0) an, legt dabei aber den Schwerpunkt auf Arbeitsformen und Arbeitsverhältnisse – nicht nur im industriellen Sektor, sondern in der gesamten Arbeitswelt.[1] Die Gesellschaft stehe insofern vor der Herausforderung, dass technologischer Fortschritt nicht ausgebremst werden darf (kann), selbiger aber auch nicht dazu führen soll, dass Schutzstandards und Wesentlichkeiten der Arbeitswelt keine Berücksichtigung finden.[2]

Zusammenfassend kann der Begriff damit beschrieben werden, dass die zum Teil heute schon gelebten Arbeitsweisen, vor allem aber die Arbeitsweisen in den nächsten Jahren sich an die Herausforderungen und Möglichkeiten der digitalen Welt anpasst.[3] In diesem Zusammenhang umspannt Arbeit 4.0 den Veränderungsprozess der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter. [4]

Geschichte[Bearbeiten]

„Arbeiten 1.0“ bezeichnet dem System zufolge nach die beginnende Industriegesellschaft vom Ende des 18. Jahrhunderts und die ersten Arbeiterorganisationen. „Arbeiten 2.0“ ist die beginnende Massenproduktion und die Anfänge des Wohlfahrtsstaats zum Ende des 19. Jahrhunderts. „Arbeiten 3.0“ umfasst die Zeit der Konsolidierung des Sozialstaats und der Arbeitnehmerrechte auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Nun folgt der digitale Wandel zur „Arbeit 4.0".

Mit dem bis Ende 2016 angelegten Dialogprozess Arbeiten 4.0 schafft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Rahmen für einen teils öffentlichen, teils fachlichen Dialog über die Zukunft der Arbeitsgesellschaft. Es geht dabei nicht nur um ein Arbeiten in den neuen Produktionswelten der Industrie 4.0. Es geht auch darum, auf Basis des Leitbilds „Guter Arbeit“ vorausschauend die sozialen Bedingungen und Spielregeln der künftigen Arbeitsgesellschaft zu thematisieren und mitzugestalten.

Der Dialogprozess Arbeiten 4.0[Bearbeiten]

Nachdem Arbeitsministerin Andrea Nahles im November 2016 ihre Ergebnisse und Vorschläge in ihrem Weißbuch der Öffentlichkeit präsentiert hat, soll nun der damit geschaffene Dialogprozess auf einer weiteren Ebene starten.[5] Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will damit einen Rahmen für einen teils öffentlichen, teils fachlichen Dialog über die Zukunft der Arbeitsgesellschaft schaffen.[6] Es geht dabei nicht nur um ein Arbeiten in den neuen Produktionswelten der Industrie 4.0. Es geht auch darum, auf Basis des Leitbilds „Guter Arbeit“ vorausschauend die sozialen Bedingungen und Spielregeln der künftigen Arbeitsgesellschaft zu thematisieren und mitzugestalten. Von den Möglichkeiten des „Desk-Sharing“, „Bring your own device“ über „Crowdworking“ machen viele Unternehmen bereits Gebrauch.

In diesem Zusammenhang wird derzeit wohl am meisten über die Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort diskutiert. Start-Ups leben diese flexiblen Arbeitsweisen bereits. Mit Laptop und Schreibtisch kann heute in vielen Berufen theoretisch von jedem beliebigen Ort auf der Erde im Team oder an einem Projekt gearbeitet werden. Das ist im Grunde genommen ein Vorteil, birgt aber auch nicht unerhebliche Risiken und Schwierigkeiten. Diese sowohl in gesundheitlicher Hinsicht, als auch in rechtlicher Hinsicht.[7]

Im Wesentlichen geht es um den Spagat zwischen Flexibilisierung/Gewinnmaximierung und dem Schutz von Arbeitnehmerrechten. Das Besondere dabei ist, dass im Grunde Interessen von Arbeitnehmern auf beiden Seiten zu finden sind. Es findet eine vollkommene Entfernung vom herkömmlichen Arbeitsrechts statt, denn das Arbeitsverhältnis setzt aus juristischer Perspektive derzeit eine feste Arbeitszeit und einen Arbeitsort voraus.[8]

Auf der anderen Seite können durch Beschäftigungsmodelle wie dem Crowdworking der Arbeitnehmerschutz und auch die soziale Absicherung untergraben werden.[9] Des Weiteren bietet die Digitalisierung auch neue Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung,[10] welche zahlreiche Fragen des Arbeitnehmerdatenschutz aufwerfen.[11]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Dr. Jens Günther, Dr. Matthias Böglmüller: Arbeitsrecht 4.0 - Arbeitsrechtliche Herausforderungen in der vierten industriellen Revolution. In: NZA • Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. 33. Jahrgang. C.H. Beck, 2015, ISSN 0943-7525, S. 1025.
  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.: DGUV - Prävention - Arbeiten 4.0. In: www.dguv.de. Abgerufen am 16. Januar 2017.
  3. Glossar | Arbeiten 4.0. In: www.arbeitenviernull.de. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 16. Januar 2017.
  4. Dr. Ralf Steffan zur Fussnote: Arbeitszeit(recht) auf dem Weg zu 4.0. In: NZA • Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. 33. Jahrgang. C.H. Beck, 2015, ISSN 0943-7525, S. 1409.
  5. Darum geht's | Arbeiten 4.0. In: www.arbeitenviernull.de. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 16. Januar 2017.
  6. Grünbuch | Arbeiten 4.0. In: www.arbeitenviernull.de. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 17. Januar 2017.
  7. DGB - Bundesvorstand: DGB - Bundesvorstand | Digitalisierung der Arbeitswelt: Das muss passieren. In: www.dgb.de. Abgerufen am 16. Januar 2017.
  8. Tim Schneidewind: Arbeitszeit und Arbeitsort im Zeitalter von Arbeit 4.0. In: Rechtsanwaltskanzlei KTR. 10. Januar 2017 (kanzlei-ktr.com [abgerufen am 16. Januar 2017]).
  9. Kilian Springer: Crowdworking und Arbeitsrecht | Arbeit 4.0 | Kanzlei KTR | Leipzig. In: Rechtsanwaltskanzlei KTR. 16. Januar 2017 (kanzlei-ktr.com [abgerufen am 16. Januar 2017]).
  10. Colàs Neila: Fundamental Rights of Workers in the Digital Age: A Methodological Approach From a Case Study. 2011, abgerufen am 17. Januar 2017 (englisch).
  11. Markus M. Schulz: Arbeitnehmerüberwachung in einer Welt mit Arbeit 4.0 | Kanzlei KTR. In: Rechtsanwaltskanzlei KTR. 12. Januar 2017 (kanzlei-ktr.com [abgerufen am 16. Januar 2017]).


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