Gesundheitswirksame Leistungen
Gesundheitswirksame Leistungen (GWL) sind in Deutschland zusätzlich geschuldete Leistungen des Arbeitsgebers zum Arbeitslohn, die zudem sich gesundheitswirksam auswirken. Dies betrifft nur Sachleistungen, die im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung somit dem Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer gleichermaßen zu Gute kommen. Durch die Reduzierung des Krankenstandes stellt es eine Win-Win-Situation für beide Parteien dar. Für den Arbeitgeber reduzieren sich die Krankheitsfolgekosten und für den Arbeitnehmer die Gesundheitssituation. Deshalb sind die Leistungen gesundheitswirksam und nicht nur vermögenswirksam.
Durchführung[Bearbeiten]
Hier ist eine einfache Vereinbarung oder ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag ausreichend, indem ab diesem Zeitpunkt 44 Euro als Sachbezug zusätzlich gewährt werden. Es ist darauf zu achten, dass diese Freigrenze keinesfalls überschritten wird, da es ansonsten zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht führt.
Förderungsmöglichkeiten[Bearbeiten]
Hier ist zu beachten, dass sich gesundheitswirksame Leistungen nicht auf die in § 3 Nr. 34 EStG aufgeführten Primärpräventionsmöglichkeiten mit einem Freibetrag in Höhe von 600 Euro pro Kalenderjahr beziehen, die zum Beispiel zur Verbesserung des Gesundheitszustandes z. B. durch Reduzierung des Bewegungsmangel, Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung oder von Übergewicht, Förderung der Raucherentwöhnung oder gesundheitsgerechtem Umgang mit Alkohol gewährt werden. Diese Vorschrift ist hiervon explizit nicht betroffen.
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung[Bearbeiten]
Abzugrenzen wären die bekannten Vermögenswirksame Leistungen (VWL) – vgl. ebenfalls Wikipedia, die auf der Basis des Vermögensbildungsgesetzes ihre gesetzliche Grundlage haben, während die Gesundheitswirksamen Leistungen auf Grund des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG neue Fassung basieren. Demzufolge haben Unternehmer die Möglichkeit jedem Mitarbeiter 44 Euro als Sachleistung gewähren können. Der Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer hierfür Steuer und Sozialabgaben zu entrichten haben, sodass eine gehaltsoptimierende Lösung für den Mitarbeiter mit bis zu 528 Euro im Jahr zusätzlich erfolgen kann.
Vielfach bekannt sind Tankgutscheine oder Gutscheinkarten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren.
Bei den gesundheitswirksamen Leistungen geht es jedoch nur um Leistungen, die auch die betriebliche Gesundheit des Mitarbeiters fördern.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Text des Einkommensteuergesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html)
- Text des Einkommensteuergesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html)
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