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Badenova Innovationsfonds

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Als Badenova Innovationsfonds für Klima- und Wasserschutz (Abkürzung Badenova Innovationsfonds, Eigenschreibweise: badenova Innovationsfonds) bezeichnet man einen Fonds der Badenova AG & Co. KG, der innovative Projekte und Ideen zum Klima- und Wasserschutz in der Region Südbaden fördert.[1]

Geschichte[Bearbeiten]

Der Innovationsfonds wurde, im Zuge der Fusionsverhandlungen zur Gründung der Badenova AG, im Jahr 2001 von den damaligen Gesellschaftern gegründet. Die Motivation dazu kam von den Gründungs-Gesellschaftern, die die Energiewende als große öffentliche Aufgabe verstanden. Sie vertraten die Ansicht, die Bevölkerung der Region Südbaden solle an der Energiewende beteiligt werden, was durch die Ausschüttung eines Teils des Unternehmensgewinns ermöglicht werden sollte.

Ausgestaltung[Bearbeiten]

Allgemein[Bearbeiten]

Der Badenova Innovationsfonds unterstützt vornehmlich regionale Projekte zum Klima- und Wasserschutz in Südbaden. Jährlich werden 3% des Unternehmensgewinns der Badenova AG (ca. 1,5 Mio. Euro) in beispielgebende Projekte investiert, um neuartige und ökologisch sinnvolle Klima- und Wasserschutz-Projekte mit Vorbildcharakter zu ermöglichen. Vorrangige Zielsetzung ist es, ökologisch innovative Projekte zum Wasserschutz und zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung sowie regenerative Energieerzeugung zu fördern, die aus sich heraus die Wirtschaftlichkeit nicht erreichen würden. Gefördert werden sollen ausschließlich außergewöhnliche Maßnahmen, nicht aber Maßnahmen, die als reguläre betriebliche Aufgaben anzusehen sind. Seit dem Start des Innovationsfonds im Jahr 2001 kamen so ca. 27,3 Mio. Euro bei 256 Umweltprojekten an. Diese Projekte haben Investitionen in Höhe von deutlich über 100 Mio. Euro in Umwelt- und Klimaschutz-Themen in der Region Südbaden ausgelöst. Der Badenova Innovationsfonds wird seit Juni 2018 von Richard Tuth (badenova AG) geleitet.

Bewerbungskriterien[Bearbeiten]

Um Fördermittel bewerben können sich neben Kommunen, Verbänden, Organisationen, Vereinen und Unternehmen auch Privatpersonen. Die wichtigsten Kriterien für die Förderung von Projekten im Rahmen des Innovationsfonds sind: Innovationsgrad, ökologische Wirkung und Multiplikatoreneffekt. Die Antragsfrist für neue Projekte endet je zum 31. Oktober eines Jahres. Alle Anträge werden durch einen unabhängigen Sachverständigenbeirat geprüft und die aussichtsreichsten Anträge zur Förderung empfohlen.

Auswahlverfahren[Bearbeiten]

Um eine möglichst breite Einbindung aus technischem, ökologischem und regionalpolitischem Sachverstand zu gewährleisten, setzt sich dieses Gremium aus Wissenschaftlern, Ingenieuren und Umweltexperten zusammen. Über die Besetzung des Gremiums bestimmen die Anteilseigner von Badenova, somit die Gesellschafterkommunen und die Thüga AG. Wenn der Sachverständigenbeirat die Projekte begutachtet und bewertet hat, gibt er seine Empfehlungen an den Kommunalbeirat weiter, in dem die Interessen der Städte und Gemeinden gebündelt sind. Letztendlich obliegt der Entscheid dem Aufsichtsrat von Badenova. Das gesamte Verfahren umfasst sechs Monate. Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen haben.

Sachverständigenbeirat[Bearbeiten]

Der Sachverständigenbeirat der Badenova AG setzt sich derzeit (Feb. 2019) wie folgt zusammen:

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. [1]. In: Badische Zeitung. 26. Mai 2018.


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