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Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H)

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Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Bundesprogramm. Sie berät und unterstützt junge Zugewanderte bei der Aufnahme oder Fortsetzung einer akademischen Laufbahn. Gemeinsam mit dem Otto Benecke Stiftung e. V. setzt sie die Richtlinien Garantiefonds Hochschule um. Die zentrale Koordinierung befindet sich bei der Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. Das Programm verfügt bundesweit über 22 weitere Beratungsstellen.

Kernthemen der Bildungsberatung[Bearbeiten]

  • Spracherwerb (Sprachniveaus und geeignete Sprachkurse)
  • Bewertung der im Ausland erworbenen Vorbildung
  • Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Vervollständigung der Hochschulreife
  • Studienangebot in Deutschland
  • Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
  • Studienfachwahl und Studienbewerbung
  • Stipendien und Förderangebote

Ausbildungsplan und Förderung[Bearbeiten]

Die Bildungsberatung GF-H entwickelt gemeinsam mit den Ratsuchenden einen individuellen Ausbildungsplan und unterstützt junge Zugewanderte bei der Umsetzung dieses Plans. Sie prüft bei Flüchtlingen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich und entscheidet, ob Bewerberinnen und Bewerber für die Förderung zugelassen werden.

Der Antrag auf Förderung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgen. Sie endet in der Regel nach 30 Ausbildungsmonaten.

Gefördert werden:

  • Deutschintensivsprachkurse (Abschlussziel C1 GER, bei Studienbewerbern auch TestDaF oder DSH)
  • Englischintensivkurse für Studienbewerber mit Hochschulzugangsberechtigung ohne Englischvorkenntnisse (Abschlussziel B1/B2 GER)
  • Vorbereitungskurse zum Fachstudium
  • Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife
  • Studienkollegs und Vorberitungskurse zum Studienkolleg

Förderungen können beinhalten:

  • Unterrichtskosten (soweit nicht durch die Länder getragen)
  • Kosten des Lebensunterhalts (nach § 13 Abs. I Nr. 2 BAföG)
  • Unterkunftskosten
  • Fahrtkosten


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