Bundesverband Factoring für den Mittelstand
Bundesverband Factoring für den Mittelstand (BFM) | |
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Rechtsform | Eingetragener Verein |
Zweck | Branchenverband |
Sitz | Berlin |
Gründung | 2001
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Vorstand | Michael Ritter (Vorsitzender) Folker Weise (stellv. Vorsitzender) Björn Behrmann Uwe Sablotny Vorstand i. S. d. § 26 Abs. 2 BGB sind der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende. |
Geschäftsführer | Michael Prüfer (i. S. d. § 30 BGB) |
Mitglieder | 29 Factoringunternehmen 14 sonstige Unternehmen |
Umsatz | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
Mitarbeiter | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
Website | www.bundesverband-factoring.de |
Der Bundesverband Factoring für den Mittelstand e. V. (BFM) ist ein Branchenverband und eine Kommunikationsplattform für das mittelständische Factoring in Deutschland. Der BFM ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin.
Beschreibung[Bearbeiten]
In dem 2001[1] gegründeten Verband sind 29 mittelständische Factoringunternehmen[2] organisiert, die auf die Umsatzfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) spezialisiert sind. Diese betreuen etwa 8000 KMU in Deutschland. Dazu kommen 14 weitere Unternehmen (Verbandspartner), wie beispielsweise Banken.[2]
Der BFM hat sich zur Aufgabe gesetzt, kontinuierlich über das Finanzierungsmodell Factoring zu informieren, seinen Einsatz zu fördern und bestmögliche Rahmenbedingungen mitzugestalten. Intern zielen die Aktivitäten vor allem auf den fachlichen Austausch, die Vernetzung und die Weiterbildung der Mitglieder.[3][1]
Anbieter von Factoring sind Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) und unterliegen der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 1 Abs. 5 KWG).
Struktur[Bearbeiten]
Die Mitglieder gehören entweder der Finanzdienstleistung Factoring an oder sind in der Lage den Zweck und die Interessen des Verbandes zu fördern. Die Leitung des Verbandes obliegt dem Gesamtvorstand, wobei für das operative Geschäft eine Geschäftsleitung bestellt werden kann. Der vom Vorstand zu erstellende Jahresabschluss wird von Rechnungsprüfern kontrolliert.[4]
Factoring im deutschen Mittelstand[Bearbeiten]
Rund 88 Prozent der Unternehmen, die Factoring anwenden, gehören der Umsatzgrößenklasse bis zu zehn Millionen Euro an.[5] 57 Prozent der im Rahmen einer von der BFM in Auftrag gegebenen Studie für das Jahr 2017 befragten KMU wünschen mehr Unabhängigkeit von ihrer Hausbank, 15 Prozent von ihnen gaben an, Factoring für die Betriebsmittelfinanzierung einzusetzen. Besondere Vorteile des Factorings werden darin gesehen, dass der Forderungsverkauf eine umsatzkongruente Finanzierung ermöglicht und das Unternehmen von dem Kreditrisiko entlastet.[6] Gerade für kleine Unternehmen können einzelne Ausfälle existenzbedrohend wirken. Die Vorteile von Factoring scheinen damit auch immer mehr in KMU wahrgenommen zu werden.[7]
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ 1,0 1,1 Satzung. (PDF; 202 kB) In: bundesverband-factoring.de. BFM, 11. Juni 2015, S. 2, abgerufen am 25. September 2017.
- ↑ 2,0 2,1 Mitglieder. In: bundesverband-factoring.de. BFM, abgerufen am 25. September 2017.
- ↑ Der Mittelstandsverband für Factoring. In: bundesverband-factoring.de. BFM, abgerufen am 25. September 2017.
- ↑ Satzung. (PDF; 202 kB) In: bundesverband-factoring.de. BFM, 11. Juni 2015, S. 3, 6-8, abgerufen am 25. September 2017.
- ↑ Thomas Hartmann-Wendels: Das Factoring-Geschäft überspringt die 200-Milliarden-Euro-Marke. In: Bankenfachverband, BDL, Deutscher Factoring-Verband (Hrsg.): FLF. Nr. 4/2016, 2016, ISSN 0174-3163, Zuwächse bei Debitoren und Kunden, S. 162–166, hier S. 164 (Volltext [PDF; 597 kB; abgerufen am 25. September 2017]).
- ↑ Repräsentative Studie zur Unternehmensfinanzierung im Mittelstand. In: bundesverband-factoring.de. BFM, 26. Januar 2017, abgerufen am 25. September 2017.
- ↑ Thomas Hartmann-Wendels: Factoring weiterhin auf Wachstumskurs. In: Bankenfachverband, BDL, Deutscher Factoring-Verband (Hrsg.): FLF. Nr. 4/2017, 5. Juli 2017, ISSN 0174-3163, S. 166–170, hier S. 170.
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