Bundesverband des technischen Referendariats
Der Bundesverband des technischen Referendariats (BTR, ehemals BvdtR) ist die 1946 aus Eigeninitiative gegründete Interessenvertretung der Referendare/innen des technischen Referendariats.
Das technische Referendariat dient dazu, Absolventen mit abgeschlossenem technischen Hochschulstudium vor allem hinsichtlich verwaltungsrechtlicher, verwaltungstechnischer und organisatorischer/managementbezogener Fähigkeiten zu qualifizieren, die für die Übernahme leitender Funktionen in der öffentlichen Verwaltung erforderlich, aber auch in vergleichbaren Positionen in der Privatwirtschaft erwünscht sind.[1] Es schließt mit einer Großen Staatsprüfung als Befähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst ab.
Fachrichtungen[Bearbeiten]
Folgende Fachrichtungen des technischen Referendariats werden durch den Bundesverband des technischen Referendariats vertreten:
- Architektur
- Bahnwesen
- Geodäsie und Geoinformation
- Landespflege
- Luftfahrttechnik
- Stadtbauwesen
- Maschinen- und Elektrotechnik der Verwaltung
- Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen
- Städtebau
- Straßenwesen
- Umwelttechnik
- Wasserwesen
- Wehrtechnik
Aufgaben[Bearbeiten]
Die Aufgaben des Bundesverbandes sind
- die Unterstützung der Referendarausbildung durch fachrichtungsübergreifenden Informationsaustausch und Koordination der Arbeitsgemeinschaften,
- die Interessenvertretung der Referendare gegenüber Ausbildungs- und Prüfungsbehörden sowie
- die Darstellung der Referendarausbildung in der Öffentlichkeit.
Mitgliedschaft[Bearbeiten]
Mitglieder sind die Arbeitsgemeinschaften der einzelnen Fachrichtungen auf der Ebene der Ausbildungsbehörden. Als Arbeitsgemeinschaft gilt die Gesamtheit der Referendarinnen und Referendare einer Fachrichtung bei einer Ausbildungsbehörde. Gegebenenfalls können sich Referendarinnen und Referendare mehrerer Fachrichtungen bei einer Ausbildungsbehörde zu einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen. Jede Arbeitsgemeinschaft koordiniert ihre Aktivitäten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und nach außen hin selbst.
Organe[Bearbeiten]
Vorstand[Bearbeiten]
Der Vorstand des BTR besteht aus zwei gleichwertigen Bundessprechern und dem Webmaster. Die Mitglieder des Vorstands müssen für die Zeit der Amtsausübung technische Referendare sein.
Bundesversammlung[Bearbeiten]
Der Vorstand lädt zweimal jährlich zu einer ordentlichen "Bundesversammlung" ein. Auf Verlangen von mindestens 3 Arbeitsgemeinschaften kann zu einer außerordentlichen Bundesversammlung eingeladen werden. Die Einladung soll mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen und eine vorläufige Tagesordnung enthalten. Die anwesenden technischen Referendarinnen und Referendare eines Bundestreffens bilden die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wählt im halbjährlichen Versatz zwei gleichwertige Bundessprecher mit einfacher Mehrheit aus ihrer Mitte. Ebenso kann außerdem mit einfacher Mehrheit halbjährlich ein Webmaster gewählt werden.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Deutsches Institut für Urbanistik (Difu): Stärken- und Schwächenanalyse „Technische s Referendariat“: Projektabschlussbericht. Abgerufen am 3. Juli 2017.
Weblinks[Bearbeiten]
- Bundesverband des technischen Referendariats
- Offizielle Web-Seite des technischen Referendariats
- Oberprüfungsamt für das technische Referendariat
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