Deutscher Linkfriede
Als deutschen Linkfrieden (auch: Großer Deutscher Linkfriede von 2012) bezeichnet man eine aus einer Diskussion auf Twitter entstandene Ankündigung führender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter großer deutscher Onlinemedien, häufiger auf Exklusivberichte der jeweils anderen Onlinemedien verlinken zu wollen.[1][2]
Bis dato war es bei vielen Medien nicht üblich, auf Artikel der Konkurrenz zu verlinken. Grund dafür ist die in vielen Redaktionen verbreitete Furcht, durch Verweise auf Mitbewerber User an diese zu verlieren.
Öffentlich-rechtliche Telemedien[Bearbeiten]
Im Kontext öffentlich-rechtlicher Telemedien existiert mit Punkt 12 der Negativliste zu §11 d Abs. 5 Satz 4 des deutschen Rundfunkstaatsvertrags eine Regelung, die bei Verlinkungen auf externe Webseiten eine strenge redaktionelle Prüfung voraussetzt und Verlinkungen unter bestimmten Voraussetzungen verbietet.[3] Aus diesem Grund gehen viele öffentlich-rechtliche Online-Redaktionen besonders zurückhaltend mit externen Links um.[4]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Zusammenfassung zum „Deutschen Linkfrieden“ von Christian Jakubetz auf seinem Blog universal-code.de
- ↑ Bericht zum „deutschen Linkfrieden“ auf Netzfeuilleton.de
- ↑ Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung von 2016
- ↑ Erfahrungsberichte von Mitarbeitenden öffentlich-rechtlicher Telemedien auf Twitter
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