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Dirk Bentlin

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Dirk Bentlin (2008)

Dirk Bentlin (* 30. Januar 1954 in Altheim, heute Ortsteil von Münster (Hessen)) ist ein deutscher Buchhändler.

Leben[Bearbeiten]

Nach seinem Studiumsabschluss 1980 als Diplom-Ökonom arbeitete Bentlin als Redaktionsangestellter, Lektor und Texter. 1986 gründete er einen Versandhandel für illustrierte Bücher und 1989 Bentlins Bücherland, eine Buchhandlung mit Schwerpunkt Foto, Grafik, Design und ComicArt in Darmstadt, die er 2006 schloss. Seither arbeitet Bentlin als Onlinehändler.[1]

Gerichtsurteil[Bearbeiten]

2004 erstritt Bentlin in zweiter Instanz ein Urteil gegen einen Berliner Journalisten, der über die Auktionsplattform eBay im Frühjahr 2003 mehr als 40 neuwertige Rezensionsexemplare mit Copyright aus dem Jahr 2003 weit unter Ladenpreis veräußert hatte.[2] Das Oberlandesgericht Frankfurt kam zu dem Schluss, dass beim Online-Verkauf solcher Bücher die Buchpreisbindung gelte. Dabei müsse keine gewerbsmäßige Handlung vorliegen. Es genüge vielmehr, die Bücher geschäftsmäßig zu vertreiben (OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juni 2004, Az. 11 U 18/2004 (Kart)).[3]

Damit sei eine Umgehung der Buchpreisbindung mittels des Internet vereitelt worden, kommentierte ein Fachanwalt.[4] Im Hinblick auf „moderne Antiquariate“ sei allerdings kein Präzedenzfall geschaffen worden, urteilte die Zeitung Die Welt.[5] Die taz, die Bentlin als „streitbar“ bezeichnete, berichtete von der Beauftragung einer spezialisierten Anwaltskanzlei durch den Börsenverein des deutschen Buchhandels, die ebenfalls derartige Fälle verfolgen sollte. Dieser Interessenvertretung gehörte der Buchhändler zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung jedoch nicht mehr an.[6] Bentlin hatte mehrere eBay-Händler anwaltlich abmahnen lassen.[7] Wer hingegen künftig Rezensionsexemplare als „gebraucht“ bezeichne und zumindest die Schutzhülle entferne, sei „zumindest buchpreisrechtlich aus dem Schneider“, schlussfolgerte ein Kommentator.[8]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Nach 17 Jahren ist Schluss – Dirk Bentlin schließt seine Nischenbuchhandlung. In: BuchMarkt, 7. April 2006, online, aufgerufen am 25. Mai 2006
  2. Thomas Maier (dpa): Billige Bücher per Auktion im Internet: Grundsatzurteil erwartet, in: heise online, 14. Juni 2004, online, aufgerufen am 25. Mai 2017. – Katja Schmid: Inkompatibel: Ebay-Versteigerungen und Buch-Preisbindung. In: Telepolis, 15. Juni 2004, online, aufgerufen am 25. Mai 2017
  3. Fundstelle: openJur 2012, 25219, Volltext, Urteil in der Datenbank dejure.org, aufgerufen am 25. Mai 2017
  4. Jens Ascherl: Die neuerliche Bestätigung der Buchpreisbindung auch für Internetauktionen begrüßt Ernst. In: Jurion, 25. Oktober 2004, online, aufgerufen am 25. Mai 2017
  5. Wieland Freud: Auch das Internet muss Traditionen akzeptieren. In: Die Welt, 16. Juni 2004, online, aufgerufen am 25. Mai 2017
  6. Christian Rath: Wen bindet die Buchpreisbindung? In: taz, 8. Juni 2004, online, aufgerufen am 25. Mai 2017
  7. Noelani Afif: Teure Unwissenheit. In: focus.de, 28. Juni 2004, online, abgerufen am 25. Mai 2017
  8. Stefan Ernst, OLG Frankfurt/M.: Buchpreisbindung bei eBay. In: MultiMedia und Recht 2004, S. 685–687


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