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Ernst Philipp von Bonin

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Ernst Philipp von Bonin (* 23. November 1767 in Ostpreußen; † 6. Juni 1810 in Köslin) war Regierungsrat zu Stettin und Köslin.

Leben[Bearbeiten]

Ernst Philipp von Bonin war der zweite Sohn von Christian Ludwig August von Bonin (1722–1773), Oberstleutnant und Kommandeur des Dragoner Regiments „von Roëll“ (Nr. 7.) sowie Erbherr von Gut Karpau bei Tapiau, und der Auguste Hedwig, geb. von Bonin (1746–1775).[1]

Die Eltern von Ernst starben früh und so übernahm der Graf Christoph Friedrich von Klingsporn zu Baumgarten dessen Erziehung.

Ernst studierte in Königsberg. Nach seinem Studium war er 1792 Assessor bei der Regierung in Stettin. Um 1793 wurde er Justizrat in Lauenburg und 1795 Regierungsrat zu Stettin. 1796 wurde er nach Köslin versetzt, wo er Regierungsrat blieb. Dort war er außerdem bis 1806 als Rat beim Kösliner Hofgericht tätig. Er war ein Mann mit strengem Rechtsgefühl, dem Talent und Kenntnisse bescheinigt wurden. 1809 war er noch als Rat am Oberlandesgericht in Köslin tätig.

Ernst starb 1810 an den Folgen eines unglücklichen Unfalls.

Seine Ehefrau war Constantia Charlotte Albertine Renate von Somnitz (1777–1854), die Tochter des Landrats Franz Christoph von Somnitz, welche er 1799 heiratete.

Ernst hinterließ nach seinem Tod sieben unmündige Kinder (vier Söhne und drei Töchter).

Literatur[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Rolf Straubel: Grundbesitz und Militärdienst. Kurzbiographien pommerscher Offiziere (1715 bis 1806), Böhlau, Köln-Wien 2021, Band 1, S. 96.


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