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Existenzrecht Palästinas

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Das Existenzrecht Palästinas wurde in der unter Jitzchak Rabin und Jassir Arafat verhandelten Prinzipienerklärung über die vorübergehende Selbstverwaltung von Israel anerkannt. Mit dieser am 13. September 1993 in Washington unterzeichneten Vereinbarung, auch als Declaration of Principles (abgekürzt DOP), Oslo-Abkommen oder Oslo I bekannt, erkannten Israel und die PLO als gleichberechtigte Verhandlungspartner erstmals gegenseitig das Existenzrecht der jeweils anderen Seite an. Die Vereinbarung sah einen Vierstufenplan vor, an dessen Ende die volle Autonomie der von Israel besetzten Palästinensergebiete stehen sollte. Die israelische Armee sollte bis 1999 die Besetzung der Palästinensergebiete aufgegeben haben und damit die volle Autonomie der Palästinenser möglich sein.

Der Oslo-Friedensprozess kam jedoch in der Folge der Ermordung Rabins am 4. November 1995 durch einen jüdischen Fanatiker unter der Politik Benjamin Netanjahus vollständig zum Erliegen, da dieser den Oslo-Friedensprozess von Beginn an grundsätzlich ablehnte.[1][2]

Aufgrund der seit 1967 fortbestehenden Besatzung Palästinas durch Israel bleibt das (von Israel zwar formal anerkannte) souveräne Existenzrecht des 1988 ausgerufenen Staates Palästina faktisch weiterhin fortdauernd ausgesetzt.

Siehe auch: Existenzrecht Israels

Vorgeschichte[Bearbeiten]

Die Vereinten Nationen hatten 1947 die Gründung eines Israelischen und eines Palästinensischen Staates beschlossen.

Entgegen den Beschlüssen der Vereinten Nationen unterliegen palästinensischen Gebiete bis heute der Kontrolle des israelischen Militärs und Geheimdienstes. Die Deklaration des palästinensischen Staates blieb ein symbolischer Akt.[3]

Der israelische Historiker Moshe Zimmermann weist auf Netanjahus Rolle beim Scheitern des Oslo-Friedensprozesses und beim Scheitern der Bildung einer staatlichen Souveränität Palästinas hin. Netanjahu habe immer wieder Einigungen mit der Hamas angestrebt (obwohl sie die Vernichtung Israels propagiere), um die Regierung der Hamas in Gaza und damit die die Spaltung im palästinensischen Lager aufrecht zu erhalten. Die Hamas habe entstehen können, weil Israel eine Konkurrenz zur PLO haben wollte.[4] Das Existenzrecht Palästinas wird damit fortdauernd untergraben.

Aktuelle Situation[Bearbeiten]

Von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben seit der Palästinensischen Unabhängigkeitserklärung vom 15. November 1988 bisher 138 Staaten die Internationale Anerkennung des Staates Palästina erklärt und damit das Existenzrecht Palästinas bestätigt.

Die meisten Staaten, die Palästina noch nicht anerkannt haben, treten für eine Zweistaatenregelung ein und wollen Palästina nach Abschluss einer entsprechenden Einigung mit Israel anerkennen.[5] Der Journalist Holger Stark stellte am 17. Oktober 2023 in der Folge des Angriffs der Hamas auf Israel 2023 fest, dass es zu einer Lösung des Nahostkonflikts auch um das „Existenzrecht Palästinas“, wo und wie das palästinensische Volk leben wird, und um die israelische Siedlungspolitik gehen müsse.[6]

UN-Generalsekretär Guterres verurteilte am 24. Oktober 2023 den Angriff der Terrororganisation Hamas vom 7. Oktober aufs Schärfste, sagte aber zugleich, dass der Angriff „nicht im luftleeren Raum erfolgt“ sei. Das Volk der Palästinenser habe eine Geschichte 56-jähriger erdrückender Besatzung hinter sich. Es habe mit ansehen müssen, wie sein Land immer wieder von Siedlungen verschlungen wurde. Es sei Gewalt ausgesetzt gewesen, seine Wirtschaft sei abgewürgt worden, seine Häuser seien zerstört worden, seine Hoffnung auf eine politische Lösung sei geschwunden.[7]

Positionen[Bearbeiten]

Vereinte Nationen[Bearbeiten]

Seit 1974 hat die PLO als „Repräsentant des palästinensischen Volkes“ einen völkerrechtlich anerkannten „Beobachterstatus“ bei den Vereinten Nationen. Sie kann seit 1988 (ohne Stimmrecht) an Debatten der Generalversammlung teilnehmen.

Am 29. November 2012 erhielt die Vertretung der PLO für die Palästinensischen Gebiete als Staat Palästina den Beobachterstatus (non member observer state’ status). Von den 193 UNO-Mitgliedern haben 138 Länder den Staat Palästina anerkannt.

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon hob das „Existenzrecht Palästinas“ im Dezember 2016 ausdrücklich hervor. 1947 habe die Welt auf der Basis der UN-Resolution 181 die Zweistaatenlösung anerkannt und die Entstehung zweier unabhängiger Staaten – Israel und Palästina – gefordert. Am 14. Mai 1948 sei der Staat Israel geboren, aber die Geburt des Staates Palästina werde von der Welt immer noch erwartet. Das Existenzrecht Israels negiere nicht das Recht des palästinensischen Volkes zur Eigenstaatlichkeit. Gleichzeitig forderte er, die Hamas müsse ein für alle Mal auf Gewalt verzichten, das israelische Existenzrecht an der Seite eines palästinensischen Staates anerkennen – in über Einstimmung mit allen relevanten Resolutionen des Sicherheitsrates und vorangegangen Übereinkünften zwischen beiden Seiten.[8]

Zur Position des UN-Generalsekretär Guterres nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 siehe Absatz Aktuelle Situation.

55 Länder haben den Staat Palästina bisher nicht anerkannt, darunter Deutschland.

UN-Sicherheitsrat[Bearbeiten]

UN-Generalsekretär Guterres verurteilte in einer Sitzung des UN-Sicherheitsrats am 24. Oktober 2023 den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 aufs Schärfste, sagte aber auch, dass der Angriff „nicht im luftleeren Raum erfolgt“ sei. Das Volk der Palästinenser habe eine Geschichte 56-jähriger erdrückender Besatzung hinter sich. Es habe mit ansehen müssen, wie sein Land immer wieder von Siedlungen verschlungen wurde. Es sei Gewalt ausgesetzt gewesen, seine Wirtschaft sei abgewürgt worden, seine Häuser seien zerstört worden, seine Hoffnung auf eine politische Lösung sei geschwunden.[9]

Christoph Heusgen, 2017 bis 2021 Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen, stellte dazu fest, dass die 56 Jahre andauernde Besatzung der Palästinensergebiete durch Israel nach geltendem Völkerrecht und UNO-Resolutionen eine „flagrante Verletzung des Völkerrechts“ darstelle.[10]

Positionen in der EU[Bearbeiten]

Der Außenminister von Luxemburgs Jean Asselborn stellte bereits 2011 klar: „Palästina hat ein Existenzrecht mit allen Rechten auch bei der UNO. Dies gilt natürlich auch für Israel.“ Er betonte dabei: „Die Sicherheit Israels bedingt das Existenzrecht Palästinas.“[11]

Das EU-Parlament hatte sich am 17. Dezember 2014 auf eine grundsätzliche Anerkennung des Staates Palästinas verständigt, die jedoch erst nach erfolgreichen Friedensverhandlungen erfolgen solle.[12]

Da die Friedensverhandlungen zwischen Israel und Palästina allerdings bereits seit dem 50-Tage-Krieg in Gaza (2. Juni 2014 bis 26. August 2014) auf Eis liegen, befürworteten mehrere Vertreter in der EU eine bedingungslose Anerkennung Palästinas, weil nur so Druck auf den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu ausgeübt werden könne, der offenkundig kein Interesse an einer Übereinkunft mit dem Präsident des Staates Palästina Mahmud Abbas habe. Netanjahu torpediere Gespräche über eine Zwei-Staaten-Lösung vor allem mit seiner Siedlungspolitik.

Die EU-Mitglieder Bulgarien, Malta, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien und Ungarn haben den Staat Palästina bereits anerkannt. Die Parlamente in Frankreich, Griechenland, Irland, Portugal und Spanien haben ihre Regierung aufgefordert, Palästina als Staat anzuerkennen.[5][13]

Positionen von EU-Beitrittskandidaten[Bearbeiten]

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, und die Ukraine haben den Staat Palästina anerkannt.[13]

Position Frankreichs[Bearbeiten]

Frankreich hat starke historische, kulturelle und menschliche Bindungen zu Israel. Seit der Staatsgründung Israels verteidigt Frankreich das Existenzrecht Israels, sein Recht auf ein Leben in Sicherheit und seine vollständige Zugehörigkeit zur Gemeinschaft souveräner Staaten.

Zu den Palästinensern steht Frankreich ebenfalls in einem freundschaftlichen Verhältnis. Am 22. November 1974 stimmte Frankreich für die Anerkennung der PLO als beobachtendes Mitglied in der UNO. Damit erkannte es das unabdingbare Recht des palästinensischen Volks an. 1982 sprach François Mitterrand das Ziel der Schaffung eines palästinensischen Staats vor der Knesset aus. 2010 wertete Frankreich den Status der Generaldelegation Palästinas in Frankreich zur Mission von Palästina unter der Leitung eines Botschafters auf. 2012 stimmte Frankreich für die Gewährung des Beobachterstatus als Nicht-Mitgliedstaat bei den Vereinten Nationen und 2015 für das Hissen der palästinensischen Flagge bei der UNO. Frankreich ruft zur Einhaltung des Völkerrechts und insbesondere der einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen auf.[14]

Frankreich tritt ein für:

Autor: Wickey-nl
  • eine Zwei-Staaten-Lösung (Resolution 181 der UN-Generalversammlung),
  • eine gerechte Lösung für die Flüchtlinge (Resolution 194 der UN-Generalversammlung),
  • die Beendigung der israelischen Besetzung (Resolution 242 der UN-Sicherheitsrates),
  • die Aufrechterhaltung des Status von Jerusalems (Resolutionen 476 und 478 des UN-Sicherheitsrates).

„Auf dieser Grundlage ermutigt Frankreich beide Seiten, ihr Engagement für eine Verhandlungs- und eine Zwei-Staaten-Lösung zu bekräftigen.“[14]

Position Großbritanniens[Bearbeiten]

Das britische Parlament hat sich für am 13. Oktober 2014 für die staatliche Anerkennung Palästinas ausgesprochen. In einer symbolischen Abstimmung votierten 274 Abgeordnete für, 12 gegen eine entsprechende Erklärung. Durch eine Anerkennung würde ein Beitrag geleistet, um eine Zweistaatenlösung zu erreichen. Die Regierung hatte dazu erklärt, dass sie dies jederzeit umsetzen könne, wenn damit der Friedensprozess zwischen den Palästinensern und Israel gefördert werde.[15] Bisher hat Großbritannien dies noch nicht umgesetzt.

Position Deutschlands[Bearbeiten]

Im Juli 2020 wurde im Bundestag ein Antrag (19/20594) von Union und SPD angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für die Zweistaatenlösung für den Nahost-Friedensprozess stark zu machen, nachdem die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Oppositionsfraktionen von FDP, Linken und Grünen ihre Besorgnis über israelische Pläne zum Ausdruck gebracht hatten, bestimmte Gebiete im Westjordanland unter israelische Verwaltung zu stellen. Gregor Gysi (Die Linke) wies darauf hin, dass das Existenzrecht Israels unbestreitbar – aber in sämtlichen UN-Resolutionen an ein Existenzrecht Palästinas gebunden sei.[16]

Der deutsch-britisch-israelische Politikwissenschaftler David Ranan kritisiert die „bedingungslose Pro-Israel-Position“ Deutschlands, die die israelische Besatzungspolitik und rechtswidrige Besiedlung des Westjordanlands mit ermögliche, was dem Existenzrecht Palästinas entgegensteht.[3]

Die Bundesrepublik unterhält ein Vertretungsbüro in Ramallah. In Berlin gibt es eine palästinensische Mission. Diplomatisch hat Deutschland Palästina als souveränen Staat allerdings – entgegen dem Votum des Bundestags von 2020 bisher noch nicht anerkannt. Das souveräne Existenzrecht Palästinas wird damit von Deutschland weiterhin faktisch noch nicht offiziell bestätigt.

Siehe auch: Deutsch-palästinensischen Beziehungen

Position der UNESCO[Bearbeiten]

Palästina ist seit dem 31. Oktober 2011 Mitglied der UNESCO.

Wegen der Aufnahme Palästinas stellte die USA 2011 ihre Beitragszahlungen an die UNESCO ein und trat unter US-Präsident Donald J. Trump am 12. Oktober 2017 aus der Unesco aus. Israel folgte dem Austritt der USA am selben Tag.[17]

Position der USA[Bearbeiten]

US-Präsident Joe Biden kündigte an, zur Zweistaatenrhetorik der Demokraten zurückzukehren und nahm nach Amtsantritt die finanzielle Unterstützung für palästinensische Institutionen und Nichtregierungsorganisationen sowie UNRWA wieder auf. Die Palästinensische Autonomiebehörde zeigte sich dialogbereit gegenüber der neuen Administration. Gleichzeitig machte die Biden-Administration jedoch auch klar, dass sie kein politisches Kapital einsetze, um die Lösung eines Konfliktes zu fördern, die ohnehin nicht zu erwarten sei. Zusagen der Trump-Administration gegenüber Israel, die Anerkennung israelischer Souveränität über Jerusalem und die Golanhöhen wurden nicht zurückgezogen, die US-Botschaft nicht wieder zurück nach Tel Aviv verlegt. Biden hatte angekündigt, wieder ein Generalkonsulat mit Zuständigkeit für die Palästinenser in (Ost-)Jerusalem zu eröffnen, was ihm wegen des Widerstands der israelischen Regierung und im US-Kongress jedoch bisher nicht gelang.[18]

Position Israels[Bearbeiten]

Israel und die PLO erkannten sich während des Osloer Friedensprozesses im September 1993 erstmals gegenseitig an.

Im Oktober 2014 war die Anerkennung des Staates Palästina durch Schweden für Israels Außenminister Avigdor Lieberman „ein Tag der Schande“.[19]

Historische Position Theodor Herzl[Bearbeiten]

Theodor Herzl hat gesagt: „Selbstverständlich werden wir Andersgläubige achtungsvoll dulden, ihr Eigentum, ihre Ehre und Freiheit mit den härtesten Zwangsmitteln schützen.“[20]

Anerkenntnis Israels durch Palästina und deren Rücknahme[Bearbeiten]

Bill Clinton, Yitzhak Rabin und Yasser Arafat am 13. September 1993 vor dem Weißen Haus 1993-09-13, Autor: Vince Musi / The White House

Die Palästinenser haben Israel erstmals im Jahr 1988 zumindest indirekt anerkannt. Diese Entscheidung bestätigten sie 1993 im Rahmen der Osloer Verträge. Das Abkommen sollte ursprünglich nur vorübergehend gelten. Auf der Grundlage des Oslo-II-Abkommen vom 24. September 1995 begann die Errichtung einer palästinensischen politischen Struktur. Die Selbstverwaltung der Palästinenser wurde ausgeweitet.[21]

Am 24. April 1996 beschloss der Palästinensische Nationalrat mit einer unerwartet deutlichen Mehrheit von 504 Ja-Stimmen gegen 54 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen, die Passagen zur Zerstörung Israels aus der PLO-Charta zu streichen, was als wichtiger Durchbruch angesehen wurde. Entgegen diverser entsprechender Erklärungen ist eine tatsächliche Änderung der Charta jedoch bis heute nicht erfolgt.[22]

Das Ziel von Oslo II, mehr Autonomie für die Palästinenser, mehr Sicherheit für die Israelis wurde letztlich durch Terroranschläge, Siedlungsbau und Intifada zunichtegemacht. Im Herbst 2000 brach das vereinbarte Konfliktmanagement zusammen. In der Folge verschärfte sich die Konfliktlage zunehmend.[21]

Als am 5. Dezember 2017 die Pläne von US-Präsident Donald Trump bekannt wurden, entgegen Resolution 476 und Resolution 478 des UN-Sicherheitsrates Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen und die amerikanische Botschaft dorthin zu verlegen, entstand weltweite große Beunruhigung.

Unter anderem China, Deutschland und Großbritannien warnten davor, den Status von Jerusalem zu ändern. Jordanien und die Palästinenser beantragten eine Dringlichkeitssitzung der Arabischen Liga, die ein Wiederaufflammen von „Fanatismus und Gewalt“ voraussagte. Palästinensische Gruppierungen riefen zu mehrtägigen Protesten auf. Die Türkei lud die Mitglieder der Organisation für Islamische Zusammenarbeit zu einem Sondergipfel ein. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan bezeichnete Jerusalem als „rote Linie für die Muslime“. Die Hamas drohte mit einer dritten Intifada.[23]

Der Vorsitzende des Nationalrates der Palästinenser, Saleim Zanoun, erklärte nach zweitägigen Beratungen in Ramallah: „Wir verurteilen die Entscheidung von US-Präsident Trump, Jerusalem als Hauptstadt von Israel anzuerkennen und die US-Botschaft nach Jerusalem zu verlegen. Die US-Regierung hat ihre Rolle als Vermittler im Friedensprozess verloren. Sie wird erst dann wieder zum Partner, wenn Trumps Entscheidung zurückgenommen wird. (…) Wir fordern das Exekutivkomitee der PLO auf, die Anerkennung von Israel auszusetzen“. Der palästinensische Präsidenten Mahmud Abbas äußerte darauf auf einer PLO-Tagung: „Wir werden Trumps Pläne nicht akzeptieren. Er spricht von einem Deal des Jahrhunderts, den er plant. Wir aber sagen: Das ist eine Ohrfeige des Jahrhunderts und wir werden zurückschlagen.“ Abbas nannte Israel ein „koloniales Projekt“.[24]

Israels Premierminister Benjamin Netanjahu sagte hierauf, dass die Wurzel des Konfliktes mit den Palästinensern deren unerbittliche Weigerung sei, den jüdischen Staat anzuerkennen.[24]

Die Missachtung der UN-Resolutionen 476 und 478 unter US-Präsident Trump verursachte einen Rückschritt der mühsam errungenen Fortschritte zu einer gegenseitigen Anerkenntnis von Israel und Palästina und trug damit zum Scheitern langjähriger internationaler Friedensbemühungen bei.

Anerkenntnis vor dem Internationalen Strafgerichtshof[Bearbeiten]

Palästina erklärte am 7. Januar 2015 seinen Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und wurde im April 2015 vollwertiges Mitglied. Da nur Staaten dem Statut des IStGH beitreten können, wurde mit der Aufnahme gleichzeitig die Staatlichkeit Palästinas anerkannt.[25]

Religiöse Gebote[Bearbeiten]

Religiöse Gebote im Judentum[Bearbeiten]

Im Buch Levitikus, als drittes der fünf Bücher Zentrum der Tora (Pentateuch), offenbart JHWH Mose die Lebensordnung für Israel als „heiliges und priesterliches Volk“. Levitikus fordert das Gebot der Nächstenliebe in paralleler Formulierung auch für Fremde in Israel:

„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott.“[26]

Um 100 n. Chr. wird Feindesliebe zu einem expliziten Thema im Judentum. Exemplarische Textstellen finden sich in verschiedenen Texten der hebräischen Bibel. In der Auslegung der hebräischen Bibel wird die Geltung der Feindesliebe für feindliche Nichtjuden Levitikus 19, 34 entsprechend vielfach bestätigt. Aus der hebräischen Bibel gehen auch Regeln hervor, die ein Gewaltverbot thematisieren.

„In keinem Fall, Bruder, darfst du deinem Nächsten für Böses Böses auch vergelten. Der Herr wird eine solche Überhebung rächen.“[27]

„Sage nicht: die mich lieben, liebe ich und die mich hassen, hasse ich, sondern liebe alle! … Wer seinen Nächsten hasst, gehört zu denen, die Blut vergießen.“[28]

Hinweis: Eine weiterführende Darstellung findet sich im Artikel zu Feindesliebe.

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Menachem Klein: 20 Jahre nach Oslo – was ist geblieben? Rosa, Luxemburg Stiftung, 2013, abgerufen am 1. November 2023.
  2. Alica Jung: Historiker zu Israels Politik: Endete unter Netanjahu die Hoffnung auf Frieden? In: www.zdf.de. 30. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023.
  3. 3,0 3,1 David Ranan: Zwei Staaten – Das Existenzrecht Palästinas ist nicht verhandelbar. In: deutschlandfunkkultur.de. 20. Juli 2021, abgerufen am 19. Oktober 2023.
  4. Alica Jung: Historiker zu Israels Politik: Endete unter Netanjahu die Hoffnung auf Frieden? In: www.zdf.de. 30. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023.
  5. 5,0 5,1 Zur Staatenlosigkeit von Palästinensern und zur Anerkennung Palästinas und der von seinen Behörden ausgegebenen Reisedokumente. (PDF) Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 7. Mai 2018, abgerufen am 21. Oktober 2023.
  6. Holger Stark: Naher Osten: Ein Lichtstrahl in völliger Finsternis. In: Die Zeit. 17. Oktober 2023, abgerufen am 19. Oktober 2023.
  7. Antje Passenheim: Sicherheitsrat: Israel-Kritik des UN-Chefs löst Eklat aus. In: www.tagesschau.de. Abgerufen am 1. November 2023.
  8. Secretary-General Stresses Palestine’s Right to Exist, Israel’s Need for Peace with Neighbours, in Final Security Council Briefing on Middle East | UN Press. Abgerufen am 1. November 2023.
  9. Sicherheitsrat: Israel-Kritik des UN-Chefs löst Eklat aus. Abgerufen am 1. November 2023.
  10. heute journal vom 24. Oktober 2023. Abgerufen am 1. November 2023.
  11. Lucien Montebrusco: "Ich bin kein Pessimist" – Tageblatt.lu. Abgerufen am 1. November 2023.
  12. Holger Romann: EU stellt Palästina Anerkennung in Aussicht - unter Auflagen. Abgerufen am 1. November 2023.
  13. 13,0 13,1 Nahost-Konflikt: Palästina anerkennen – aber nicht sofort. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 1. November 2023]).
  14. 14,0 14,1 Ministère de l’Europe et des Affaires étrangères: Israel / Palästinensische Gebiete. Abgerufen am 19. Oktober 2023.
  15. Britisches Unterhaus für staatliche Anerkennung Palästinas. In: Reuters. 14. Oktober 2014 (reuters.com [abgerufen am 1. November 2023]).
  16. Alexander Heinrich: Pläne im Westjordanland: Sorge wegen israelischer Annexions-Ankündigung. In: www.das-parlament.de. 6. Juli 2020, abgerufen am 1. November 2023.
  17. https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-06/Blickwinkel_Nahost_GS%20Online.pdf
  18. https://www.lpb-bw.de/nahostkonflikt
  19. Nahost-Konflikt: Palästina anerkennen – aber nicht sofort. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 1. November 2023]).
  20. ALO docView – Theodor Herzls Tagebücher (1922). Abgerufen am 1. November 2023.
  21. 21,0 21,1 https://www.lpb-bw.de/geschichte-palaestinas
  22. Bruno Schoch, Friedhelm Solms, Reinhard Mutz (Hrsg.): Friedensgutachten 1996. LIT Verlag, Münster 1996, ISBN 3-8258-2829-8, S. 259.
  23. ZEIT ONLINE: USA: Trump erkennt Jerusalem als Hauptstadt Israels an. In: Die Zeit. 6. Dezember 2017, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 1. November 2023]).
  24. 24,0 24,1 deutschlandfunk.de: Palästina-Israel-Konflikt – PLO setzt Anerkennung Israels aus. Abgerufen am 1. November 2023.
  25. LTO: Palästinas Beitritt zum IStGH. Abgerufen am 1. November 2023.
  26. Levitikus: 19, 33-34.
  27. Joseph und Aseneth: 28,14.
  28. Derech Erez Rabba: 11.


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