Jens Usebach
Jens Usebach (* 19. Januar 1980 in Göttingen) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Er ist Gründer der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC und Autor von juristischen Fachpublikationen mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.
Werdegang[Bearbeiten]
Usebach besuchte bis 1999 die Arnoldi-Schule in Göttingen und absolvierte dort die Allgemeine Hochschulreife im Schwerpunkt Wirtschaft. Anschließend studierte er an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften und erhielt dort 2010 den Titel Diplom-Jurist verliehen. Beim Oberlandesgericht Köln absolvierte Usebach 2010 das 1. Juristische Staatsexamen. 2016 schloss er das 2. Juristische Staatsexamen in Niedersachsen in Anschluss an das Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Braunschweig ab. Usebach legte bereits im Rechtsreferendariat den Schwerpunkt im Arbeitsrecht und wurde beim Arbeitsgericht Göttingen ausgebildet. Den Titel Master of Laws (LL.M.) im Bereich Anwaltsrecht und Anwaltshaftung absolvierte Usebach neben dem Rechtsreferendariat an der Fernuniversität in Hagen.[1]
Tätigkeit als Rechtsanwalt[Bearbeiten]
Jens Usebach befasst sich im Schwerpunkt mit Kündigungsschutz und Arbeitsrecht, aber auch mit dem Berufsrecht der Rechtsanwälte, Verfahrensrecht und Verfassungsrecht. Usebach tritt als Experte in zahlreichen Medien auf, wie beim Nachrichten-Sender N-TV, dem Radiosender WDR2 oder dem Kölner Wochenspiegel.[2] In der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) ist Usebach Autor der Rubrik „Alles was Recht ist“, in der arbeitsrechtliche Themen behandelt werden. Usebach veröffentlicht zudem regelmäßig Rechtsbeiträge in verschiedenen Medien.[3][4][5][6]
In den Rechtswissenschaften und der Rechtsliteratur ist Usebach wegen seiner Mitwirkung bei zahlreichen Grundsatzentscheidungen, wie zum Beispiel der Jahrzehnte ungeklärten Frage zum Rechtsstatus einer Fraktion, der Grundsatzentscheidung zur Kostenentscheidung des Sozialgerichts oder dem Urteil zum "männlichen Gleichstellungsbeauftragten", bekannt.
Bekannte Prozesse[Bearbeiten]
Usebach führt zahlreiche Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung und medialer Aufmerksamkeit vor deutschen Gerichten, insbesondere bei Arbeitsgerichten, beim Bundesverfassungsgericht, dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Zu seinen bedeutendsten Gerichtsfällen zählen unter anderem:
- Die Grundsatzentscheidung vom 30.08.2017 vor dem Arbeitsgericht Iserlohn, bei der die Kostenrechnung für übermittelte Dokumente mittels dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) aufgehoben wurde.[7]
- Die Grundsatzentscheidung vom 02.11.2017 vor dem Landesgericht Schleswig-Holstein, bei der männliche Bewerber auf die Stelle eines Gleichberechtigungsbeauftragten aufgrund des Geschlechts eine Absage erhalten dürfen.[8][9][10]
- Die Grundsatzentscheidung vom 14.03.2018 vor dem Bundesverfassungsgericht, bei der festgestellt wurde, dass ein fehlendes Bemühen um die Verlegung eines fehlerhaften Meldetermins durch die Agentur für Arbeit im Rahmen der Kostenentscheidung berücksichtigt werden kann.[11][12]
- Anpassung des § 201a StGB, welche den sogenannten „frechen Blick“ unter Strafe stellt.[13]
- Die erste erfolgreiche Verfassungsbeschwerde seit der Wiedereinführung von Individualverfassungsbeschwerden vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Inhaltlich ging es um die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Blindengeld.[14][15][16]
- Die Anerkennung einer tatbestandlichen Körperverletzung im Sinne des § 340 Abs. 1 StGB, wenn ein Polizist nach § 81a StPO a.F. eine rechtswidrige Blutentnahme selbst anordnet. Daraufhin wurde § 81a StPO dahingehend geändert, dass nun ein Polizeibeamter die Blutentnahme auch ohne Anordnung durch einen Richter vornehmen darf.[17]
- Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, ob eine Landtagsfraktion ein öffentlicher Arbeitgeber oder einen privatrechtlichen Rechtsstatus innehat.[18][19]
- Die erfolgreiche Einstellung eines Polizeibeamten, der zuvor wegen einer Tätowierung abgelehnt wurde.[20][21]
- Die Anerkennung von Rechtsanwälten als „prüfende Dritte“ bei der Beantragung von Corona-Hilfen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/llm-dav-studium-im-referendariat-kanzlei-gruendung-berufseinstieg-junganwaelte
- ↑ https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/region/koeln/zuege-und-feiern-fallen-rosenmontag-2021-aus-rosenmontag---ein-freier-tag--37899768.
- ↑ https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/jens-usebach-llm-koeln
- ↑ https://www.123recht.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jens-Usebach-__l108352.html
- ↑ https://www.fachanwalt.de/jens-usebach
- ↑ https://www.rechtsanwalt.net/anwalt-profil/dipl-jur-jens-usebach-ll-m-rechtsanwalt-fachanwalt-kuendigungsschutz-arbeitsrecht/5906/rechtstipps
- ↑ https://www.jura.cc/rechtstipps/das-besondere-elektronische-anwaltspostfach-bea-und-die-abschrift/
- ↑ http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KARE600054440&psml=bsshoprod.psml&max=true
- ↑ https://www.spiegel.de/karriere/schleswig-holstein-nur-frauen-duerfen-gleichstellungsbeauftragte-werden-a-1187353.html
- ↑ https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lag-schleswig-holstein-2sa262d-17-mann-gleichstellungsbeauftragter-agg-keine-entschaedigung/
- ↑ https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-022.html
- ↑ https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/03/rk20180314_1bvr030018.html
- ↑ https://www.openpr.de/news/1079010/frecher-Blick-mit-der-Handykamera-in-Umkleidekabine-bisher-nicht-strafbar.html
- ↑ https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vgh_nrw/j2019/VerfGH_2_19_VB_2_Beschluss_20190430.html
- ↑ https://www.vgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2019/04_190503/index.php
- ↑ https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Prozesskostenhilfe-fuer-Klage-auf-Anerkennung~#
- ↑ https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/05/rk20190529_2bvr263018.html
- ↑ http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=22412
- ↑ http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2021&nr=23176&linked=urt
- ↑ http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/6_B_212_20_Beschluss_20200512.html
- ↑ https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/polizei-darf-bewerber-nicht-wegen-loewenkopf-tattoo-ablehnen-id229119692.html?service=amp
Personendaten | |
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NAME | Usebach, Jens |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtsanwalt |
GEBURTSDATUM | 19. Januar 1980 |
GEBURTSORT | Göttingen |
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