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Johann Wimmer (Lehrer)

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Johann Wimmer (* 16. Oktober 1821 in Kaisersteinbruch, damals Westungarn, heute Burgenland; † nach 1904 in Bruck an der Leitha, Niederösterreich) war Schulmeister und Notarius in Kaisersteinbruch.

Leben[Bearbeiten]

Vater Johann Wimmer[Bearbeiten]

Datei:Joslowitz Rathaus.jpg
Rathaus von Joslowitz

Johann wurde als Sohn des Johann Wimmer sen. und der Catharina Markowitschin geboren. Der Vater stammte von Erdberg, Herrschaft Joslowitz, Kreis Znaim, Mähren. Er war in französischer Kriegszeit (1809) in Schwadorf als Schulgehilfe bedienstet und stand als Lehrer und Musiker in gutem Rufe. Die Gemeinde Kaisersteinbruch suchte ihn für den vacant gewordenen Schuldienst zu gewinnen und er übernahm diese Stelle, da er dadurch in Ungarn vom Militärdienst befreit war. Er traf 1809 dort schon eine halbwegs geordnete Schulanstalt an, denn es wirkten dort vor seiner Ankunft, vom Jahre 1786 an, schon zwei nacheinanderfolgende österreichische Lehrer, Andreas Hafner und Ferdinand Bartsch. Der junge Lehrer heiratete mit 32 Jahren am 1. März 1813 Catharina Markowitschin, Tochter des Steinmetzgesellen Martin Markowitsch. Einer der Trauzeugen war der Ortsrichter Petrus Mayer. In seinen Richterjahren übergab die Herrschaft, das Stift Heiligenkreuz, das Schulhaus der Gemeinde.

Er hatte aber die Hoffnung, nach Podersdorf oder Bruck an der Leitha als Lehrer übersiedeln zu lönnen, allein die Teuerung im Lande, wie auch Krankheiten und Sterbefälle in seiner Familie vereitelten diesen Plan. 1844 starb seine Ehewirtin Catharina mit 58 Jahren, er war Witwer mit fünf mütterlich verwaisten Kindern geworden, da gab er seine Sorge um einen besseren Dienstposten auf. 1842 lebten im Ort 454 Einwohner, alle römisch-katholisch.[1]

Lehrerbezahlung[Bearbeiten]

Die Ortsvorsteher werden in Kenntnis gesetzt, dass bei der im Juni abgehaltenen General-Congregation des Comitats beschlossen wurde,[2] dass die Schulmeisters-Gehilfen, Lehrer genannt, aus den „Gemeinde-Revenüen“ nicht wie bisher mit 20 bis 30 fl Wiener Währung, sondern auf das Geringste mit 100 fl. bezahlt werden sollen. Worüber auch die löblichen Herrschaften verständigt werden und selbe es auch gut heißen, indem die Erziehung und Grundlags-Ausbildung jedem Gemeindemitglied zunächst am Herzen liegen solle... Die Lage jedes Tagelöhners oder sonstigen Knechts ist weit besser, als jene eines Lehrers - welch ein entsetzlicher, großer Unterschied!!!

Schulbesuch 1841[Bearbeiten]

Das Wohl der Untertanen kann durch eine zweckmäßige Erziehung der bildungsfähigen Jugend erzielt werden.[3] Das in die Schuleschicken der Kinder wird von den Eltern sehr nachlässig betrieben und die Jugend oft aus den geringsten und unzureichendsten Gründen vom Unterricht abgehalten.. Von nun an müssen alle Kinder, ohne Unterschied des Geschlechts vom 7. bis 12. Jahre die Schule besuchen.

Die Eltern sollen für das - ohne hinlänglichen Grund - Fernbleiben ihres Kindes mit Erlegung von 1 kr Wiener Währung bestraft werden. Sie Lehrer sind verpflichtet, die versäumten Unterrichtsstunden der Kinder anzumerken und dem Herrn Pfarrer als betreffenden Schuldirektor die Anzeige zu machen... Neuerlich wird in Erinnerung gebracht, dass die angestellten Lehrer-Gehilfen mit jährlich 100 fl. besoldet werden. Die Quittungen über den empfangenen Lehrer-Gehalt sind den Gemeinderechnungen beizulegen, damit das löbliche Comitat sich von der Vollziehung der Befehle überzeugen kann.

Es gibt so talentierte Schulkinder, die schon vor den zurückgelegten 12 Jahren alles vollkommen erlernet haben, solche hat der Herr Pfarrer zu bestimmen und derley Kinder nach Gutdünken von dem Schulunterricht zu dispensieren. Jedoch mit der Bedingung, in der Religionsstunde, sowie bei den sonn- und feiertäglichen Christen-Lehren zu erscheinen.

Pflichtschuldiger Sohn[Bearbeiten]

Der Vater hatte die Hoffnung, dass sein jüngster und einziger Sohn ihm bald eine Stütze werden könne. Leider aber, so schreibt Johann Wimmer in seinen Aufzeichnungen, trat beim Vater die Altersschwäche ein, und ich musste 1847 aus Kindespflicht den Schuldienst des Vaters übernehmen, weil damals den Lehrern noch keine Pension gesetzlich zugesichert war. Mithin der Vater in seiner Arbeitsunfähigkeit sich seine Lebensfristung nicht einmal erbetteln hätte können. So sicherte der Sohn seinem Vater durch zwölf Jahre bis zum Lebensende durch Übernahme seines Schuldienstes die Existenz.

Heirat[Bearbeiten]

Am 2. März 1851 heiratete Johann Wimmer die 20-jährige Rosalia Madle, Tochter des Steinmetzen Joseph Madle und der Rosina Fröhlich.

1857 lebten im Ort 470 katholische und ein jüdischer Bewohner.[4]

Schulbesuch 1861/62[Bearbeiten]

Beschreibung der schulfähigen Kinder, welche vom angetretenen 6. bis zum vollendeten 12. Jahre die Schule zu besuchen haben. Die Liste umfasst 58 Kinder, 31 Knaben und 27 Mädchen, ein fleißiger Schulbesuch wird allen bestätigt. 3 Kinder wurden als Fremdling bezeichnet, 1 Findling.

Pfarrschule Steinbruch am 31. Dezember 1861
Pfarr-Administrator Sigmund Fidebauer
Schul-Lehrer Johann Wimmer

1867 starb seine Ehefrau Rosina mit 35 Jahren an den Blattern.

Auch er hatte um Versetzung angesucht, Neusiedl am See oder Forchtenau standen zur Auswahl. Die Landeswirrnisse zwischen Österreich und Ungarn vereitelten dieses Glück und so diente er in Kaisersteinbruch über 40 Jahre bis zur am 19. Jänner 1887 genehmigten Pension. In Österreich diente er als Schul- Mesner- und Chormusik-Gehilfe, in Ungarn aber war er Schul- und Musiklehrer, Meßner, Glöckner, Regenschori, Notar, Waisenamts- und Grundbuchsführer.

Nachkommen[Bearbeiten]

Denkwürdige Erinnerungen für die Gemeinde Kaisersteinbruch[Bearbeiten]

geschrieben von Johann Wimmer, pensionierter Volksschullehrer und gewesener Gemeinde-Notär, Waisenamts- und Grundbuchs-Führer, Mesner und Regens-Chori in Kaisersteinbruch 1847–1887. Er hat geschrieben und geschrieben ... Seine sorgfältig gestaltete Handschrift füllt viele Seiten amtlicher Dokumente. Weiters existieren sehr persönlich gehaltene Texte über sein Leben, Episoden vergangener, aber auch seiner Zeit.

Siehe dazu[Bearbeiten]

Instandhaltung des Ortsschulhauses 1808
Der Steinbruch wurde zu einem See
Salva Guardia-Privilegium für Kaisersteinbruch

Quellen und Literatur[Bearbeiten]

  • Stift Heiligenkreuz Archiv: Kirchenbücher, Register.
  • Landesarchiv des Burgenlandes: Johann Wimmer, Lehrer: Gedenkbuch der Gemeinde Kaisersteinbruch. 1895. (handschriftliches Exemplar)
  • Archiv Kaisersteinbruch: Gedenkbuch und diverse Schriften des Lehrers Johann Wimmer.
  • Helmuth Furch (Hrsg.): Lehrer Johann Wimmer. In: Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch, Nr. 5,6 und 8, 1991.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Universalis Schemat. Eccl. Budae 1843
  2. Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 3. Juli 1838
  3. Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 10. September 1841
  4. Schemat. Ven. Cl. Dioec. Jaurinensis 1857


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