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Nicht selbstabbildende Sitzzuteilungsverfahren

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Gemeinsame Eigenschaften aller selbstabbildenden Sitzzuteilungsverfahren sind im Artikel Sitzzuteilungsverfahren unter dem Stichwort Exaktheit beschrieben. Dieser Exkurs über nicht selbstabbildenden Sitzzuteilungsverfahren behandelt Abwandlungen der Divisorverfahren mit dem Ziel, willkürlich große – oder kleine – Parteien zu bevorzugen (ähnlich der tatsächlich vorkommenden Bestimmung, dass die stärkste Fraktion 50 Sitze hinzu bekommt). Sie spielen in der Praxis keine Rolle.

Hierunter seien als Beispiel 1000 Stimmen abgegeben worden, für Partei A 500, für Partei B 300 und für Partei C 200 Stimmen, bei 100 zu vergebenden Sitzen.

Nicht selbstabbildende Verfahren mit konstanter Rundungsgrenze[Bearbeiten]

  • Das Imperiali-Verfahren hat die Rundungsregel „Abrundung minus 1“. Es bevorzugt größere Parteien stärker als das D’Hondt-Verfahren. Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 2; 3; 4; 5; 6 usw. Die Sitzverteilung lautet 51 - 30 - 19 (geeigneter Divisor: 9,6).
  • Nach der Rundungsregel „Abrundung minus 5“ lautet die Divisorreihe 6; 7; 8; 9; 10 usw. Im Beispiel ergibt sich die Sitzverteilung 53 - 29 - 18 (geeigneter Divisor: 8,6).
  • Nach der Rundungsregel „Abrundung minus 145“ ergibt sich die Sitzverteilung 99 - 1 - 0 (geeigneter Divisor: 2,045). Mit der Rundungsregel „Abrundung minus 148 (oder mehr)“ erhält Partei A alle 100 Sitze (geeigneter Divisor: 2,015).

Fazit: Für jedes beliebige Wahlergebnis kann ein Sitzzuteilungsverfahren kreiert werden, welches der stärksten Partei, und sei sie dies nur mit einer einzigen Stimme Vorsprung, die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze zuteilt.

  • Das Gegenstück zum Imperiali-Verfahren ist das Verfahren mit der Rundungsregel „Aufrundung plus 1“. Es bevorzugt massiv kleinere Parteien. Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 0; 0; 1; 2; 3; 4 usw. Im Beispiel ergibt sich die Sitzverteilung 49 - 30 - 21 (geeigneter Divisor: 10,5).
  • Nach der Rundungsregel „Aufrundung plus 5“ lautet die Divisorreihe 0; 0; 0; 0; 0; 0; 1; 2; 3; 4 usw. Im Beispiel ergibt sich die Sitzverteilung 47 - 31 - 22 (geeigneter Divisor: 11,95).
  • Nach der Rundungsregel „Aufrundung plus 32“ ergibt sich die Sitzverteilung 34 - 33 - 33 (geeignete Divisoren: alle von 301 bis 499).

Fazit: Für jedes beliebige Wahlergebnis kann ein Sitzzuteilungsverfahren kreiert werden, welches die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze mit maximaler Gleichmäßigkeit auf die Parteien verteilt, und seien die Unterschiede in den Parteistärken noch so groß. Voraussetzung ist lediglich, dass jede Partei mindestens eine einzige Stimme bekommt.

Weitere nicht selbstabbildende Verfahren mit konstanter Rundungsgrenze

  • Verfahren mit der Rundungsregel „kaufmännische Rundung minus 1“: Bevorzugung größerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 1,5; 2,5; 3,5; 4,5; 5,5 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „kaufmännische Rundung minus 2“: Noch stärkere Bevorzugung größerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 2,5; 3,5; 4,5; 5,5; 6,5 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „kaufmännische Rundung plus 1“: Bevorzugung kleinerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 0; 0,5; 1,5; 2,5; 3,5 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „kaufmännische Rundung plus 2“: Noch stärkere Bevorzugung kleinerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 0; 0; 0,5; 1,5; 2,5 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „Rundungsgrenze beim Nachkommawert 4 mit Subtraktion von 1“: Bevorzugung größerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 1,4; 2,4; 3,4; 4,4; 5,4 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „Rundungsgrenze beim Nachkommawert 4 mit Addition von 1“: Bevorzugung kleinerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 0; 0,4 1,4; 2,4; 3,4 usw.

Nicht selbstabbildende Verfahren mit variabler Rundungsgrenze[Bearbeiten]

  • Verfahren mit der Rundungsregel „harmonische Rundung minus 1“: Bevorzugung größerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 1 1/3; 2 2/5; 3 3/7; 4 4/9; 5 5/11 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „harmonische Rundung minus 2“: Noch stärkere Bevorzugung größerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 2 2/5; 3 3/7; 4 4/9; 5 5/11; 6 6/13 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „harmonische Rundung plus 1“: Bevorzugung kleinerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 0; 0; 1 1/3; 2 2/5; 3 3/7 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel harmonische Rundung plus 2: Noch stärkere Bevorzugung kleinerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 0; 0; 0; 1 1/3; 2 2/5 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „geometrische Rundung minus 1“: Bevorzugung größerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: Wurzel 2; Wurzel 6; Wurzel 12; Wurzel 20; Wurzel 30 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „geometrische Rundung minus 2“: Noch stärkere Bevorzugung größerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: Wurzel 6; Wurzel 12; Wurzel 20; Wurzel 30; Wurzel 42 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „geometrische Rundung plus 1“: Bevorzugung kleinerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 0; 0; Wurzel 2; Wurzel 6; Wurzel 12 usw.
  • Verfahren mit der Rundungsregel „geometrische Rundung plus 2“: Noch stärkere Bevorzugung kleinerer Parteien, Divisorreihe bei Verwendung des Höchstzahlverfahrens: 0; 0; 0; Wurzel 2; Wurzel 6 usw.


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