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Sistierung (Prozessrecht)

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Im Strafverfahren werden von Staatsanwaltschaft oder Verteidigung selbst geladene Zeugen, deren Vernehmung dann nach § 245 Abs. 2 StPO beantragt wird, sistierte Zeugen genannt.

In der Schweiz bezeichnet der Begriff das Ruhen des Verfahrens.

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