Skillgaming
Der aus dem Englischen stammende Begriff Skillgaming beschreibt Geschicklichkeitsspiele, die vorwiegend über das Internet gespielt werden. In Deutschland versteht man unter dem Begriff vorwiegend das Spiel um Geld in Geschicklichkeitsspielen, auf das sich Anbieter von Online-Spielen spezialisiert haben. Ausgenommen hiervon sind Casino- oder Glücksspielseiten.
Skillgaming kann als eine Unterform des E-Sports gesehen werden. Der Unterschied besteht darin, dass beim Skillgaming der Einsatz von Geld im Vordergrund steht. Das Spielen ohne echte Geldeinsätze ist bei den meisten Anbietern jedoch auch möglich. Die Spiele besitzen normalerweise keine hohe Spieltiefe. Grundprinzip des Skillgaming ist der direkte Wettbewerb unter den jeweiligen Spielern. Die Spieler spielen also gegeneinander und nicht etwa gegen einen Computer. Der Wettbewerb unter den Spielern beruht auf Spielduellen und Turnieren bei dem jeweiligen Anbieter.
Ertragsmodell der Anbieter[Bearbeiten]
Die Anbieter derartiger Spieleplattformen finanzieren sich meist über anteilige Betreibergebühren an den Spielumsätzen, die über die Plattform getätigt werden. So verdienen die Anbieter an jedem einzelnen gespielten Spiel einen gewissen Prozentsatz der Spieleinsätze der Spieler. Dieser bewegt sich in der Regel zwischen 4,5 % und 25 % und kann je nach Anbieter fix auf alle Spielduelle und Spieleinsätze festgelegt, oder variabel je nach Einsatzhöhe und/oder Spiel variieren. Ein Eigeninteresse der Spieleanbieter an dem Ausgang eines Spieles kann somit ausgeschlossen werden, da die Spielergebnisse als solche für den Anbieter nicht relevant sind. Somit existiert auch kein Bankvorteil, der den Spieler benachteiligt.
Rechtliches[Bearbeiten]
Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom Grade der Aufmerksamkeit der Spieler bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten entzogener Ursachen (BGHST 9, 37 = NJW 56, 679, Tröndle/Fischer, 50. Aufl. § 234 Rn 3).
Demgegenüber hat es beim – straflosen – Geschicklichkeitsspiel der Durchschnitt der Teilnehmer mit zumindest hälftiger Wahrscheinlichkeit in der Hand, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen. Dass dabei vereinzelten Spielern die Geschicklichkeit fehlt, ist unerheblich. Es entscheidet der Durchschnitt, so dass der Charakter des Spiels nur einheitlich beurteilt werden kann (Tröndle/Fischer, § 284 Rn 5, AG Karlsruhe-Durlach NStZ 01, 254).
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