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Verband freier Bau- und Bodensachverständiger

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Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e. V.
(VFB e.v)
Rechtsform Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)
Zweck Berufsverband
Sitz Düsseldorf
Gründung 07.07.1999

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Auflösung Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)
Vorstand Elmar Michael Janssen
Mitglieder 6821 geprüfte Sachverständige (Stand Februar 2013)
Umsatz Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)
Mitarbeiter Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 639: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)
Website www.vfb-ev.de

Der Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e. V. (VFB) ist ein deutscher Berufs- und Branchenverband.

Geschichte[Bearbeiten]

Der Verein wurde im Jahre 1999 gegründet, arbeitet überregional und ist ein unabhängiger Verband, der die Interessen von Experten, Bausachverständigen und Baugutachtern gegenüber Dritten vertritt. Weitere primäre Aufgabe des VFB ist die Vermittlung von Baugutachtern und Bausachverständigen an Unternehmen, Privatpersonen, Behörden und Gerichte.

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Sachverständigen des VfB erstatten Gutachten für Behörden, Wirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie für private Verbraucher, Gerichte und Staatsanwaltschaften. Sie werden vor der Aufnahme in die Sachverständigenrolle vom Verband auf ihre Qualifikation und Berufserfahrung überprüft. Mitglied des Verbandes können somit nur Personen werden, die einen Nachweis ihrer besonderen Fachqualifikation erbringen können. In der Regel sind dies nur Personen, die ein Studium oder eine fachspezifische Ausbildung absolviert haben.

Organisation[Bearbeiten]

Mitglieder, die eine besondere fachliche Qualifikation aufweisen, können vom Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e. V. eine Zertifizierungsurkunde nach VFB-Norm mit der Bezeichnung „zertifizierter Sachverständiger“ erhalten.

Zertifizierte Sachverständige müssen weitere Qualifizierungsnachweise erbringen, unter anderem eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung.

Die Sachverständigenausweise sind 5 Jahre gültig. Bei einer Verlängerung müssen die Weiterbildungs-Qualifikationen nachgewiesen werden.

Weblinks[Bearbeiten]


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