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Zwangsbettelei

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Zwangsbettelei bezeichnet eine Form von Bettelei zu der die Betroffenen gezwungen werden. Meist müssen sie das Erbettelte an organisierte Banden abgeben. Dieses wird dann als Menschenhandel zum Zweck der Zwangsbettelei bezeichnet. Eine Besonderheit dieser Form des Menschenhandels ist, dass sie im öffentlichen Raum stattfindet. Das Betteln kann unterschiedliche Formen annehmen, wie das Anbieten von Gegenständen für Geld (die eigentlich fast keinen Wert haben), das Anbieten symbolischer Dienstleistungen oder das direkte Fordern von Geld.[1]

Forschungsstand[Bearbeiten]

Einordnung der Zwangsbettelei
Einordnung Zwangsbettelei bei Kindern

Nicht alle Bettelaktivitäten setzen Menschenhandel voraus. So stellen Bettelei von Einzelpersonen oder Gruppen (organisierte Bettelei) zur Befriedigung von Grundbedürfnissen keine Straftaten dar. Andererseits gibt es auch Situation in denen Menschen zum Betteln genötigt werden, ohne dass sie ebenfalls Opfer von Menschenhandel sind.[1]

Wenn Kinder zur Zwangsbettelei genötigt werden, sind sie oft auch zu anderen Aktivitäten gezwungen, wie Kleinkriminalität oder Prostitution. Wenn Kinder betteln, um ihr Überleben zu sicher oder da sie verwahrlost sind, dann stellt dies keine Straftat dar. Sobald sie zum betteln geschickt werden und dadurch ihre Kinderrechte verletzt werden, handelt es sich um Missbrauch. Wenn Erziehungsberechtigte vom Betteln der Kinder profitieren, handelt es sich um Ausbeutung und wenn Kinder dazu gebracht werden umzuziehen, um zu betteln, handelt es sich um Kinderhandel.[1]

Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung[Bearbeiten]

Es treten immer wieder Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung von Zwangsbettelei auf. Vor Allem im Bereich der Zwangsbettelei von Kindern wurde festgestellt, dass die Definitionen, Verfahren und Teilung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Kinderbettelei lückenhaft sind, was eine Verschiebung der Verantwortung oder Tatenlosigkeit zur Folge hat. Dieses zeigte sich in mangelnder Schulung von Behörden, verpassten Möglichkeiten bei der Strafverfolgung und fehlenden sozialen Interventionen für die Kinder. Um Zwangsbettelei mit Kinder strafrechtlich zu verfolgen muss eine Handlung der Rekrutierung, des Transports, Transfers, Unterbringung oder Aufnahme eines Kindes zum Zweck der Ausbeutung nachgewiesen werden. Solange das Opfer minderjährig ist, muss nicht nachgewiesen werden, dass Methoden und Mittel zum Zwang angewendet wurden. Sobald festgestellt wurde, dass Kinder Opfer von Zwangsbettelei geworden sind, hat der Staat, in dem die Kinder aufgegriffen wurden nach der Palermo Konvention besondere Vorschriften in Verbindung mit dem Schutz und die Fürsorge für Kinder, die Opfer von Menschenhandel gewesen sind zu befolgen. Dazu gehört "dem Kind diesen Schutz zu gewährleisten und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind ... und zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen." Hier ist also eine enge Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- und Kinderschutzbehörden nötig sowie bilaterale Zusammenarbeit zwischen den Ziel- und Herkunftsländern.[1]

Bei Erwachsenen, die zur Zwangsbettelei angestiftet werden, ist die Strafverfolgung schwierig. Wenn es sich um EU Bürger handelt, greift EU Richtlinie 2004/38/EG, welche es den Bürgern erlaubt sich innerhalb des Hoheitsgebietes frei zu bewegen. Das Betteln selbst stellt meistens höchstens eine Ordnungswidrigkeit dar und gibt damit keinen Grund zur Abschiebung. Die Menschenhändler, die hinter den Opfern stehen sind hierbei schwer zu fassen. Um Zwangsbettelei mit Erwachsenen strafrechtlich zu verfolgen muss eine Handlung der Rekrutierung, des Transports, Transfers, Unterbringung oder Aufnahme eines Kindes zum Zweck der Ausbeutung nachgewiesen werden. Außerdem müssen Mittel des Menschenhandels wie Nötigung, Entführung, Betrug oderTäuschung nachgewiesen werden.[1]

Deutschland[Bearbeiten]

In Deutschland und Europa sind zu meist Roma Kinder und Frauen von Zwangsbettelei betroffen. Oft haben die Betroffenen die rumänische, bulgarische oder albanische Staatsbürgerschaft. Sie werden dazu gezwungen auf europäischen Straßen betteln zu gehen und müssen die Gewinne dann an organisierte Schleuserbanden abgeben. Die betroffenen Kinder können während dieser Zeit nicht die Schule besuchen.[2] Seit der Flüchtlingskrise gibt es auch immer wieder Flüchtlinge und Flüchtlingskinder, die zur Zwangsbettelei gezwungen werden.[3][4]

Weltweit[Bearbeiten]

International ist die Zwangsbettelei vor Allem als Teil des traditionellen religiösen Systems von Koranschulen in Afrika, Daara, bekannt. Dort wird das Betteln als Teil der Ausbildung der Kinder gesehen. Da die Kinder von ihren Eltern an die Schulen geschickt werden und somit umziehen, untergebracht und versorgt werden, um dann zu betteln, ist diese Form des Bettelns eine Form des Kinderhandels.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Dr. Claire Healy und Prof. Ryzsard Piotrowicz: HANDBUCH ZUR STRAFVERFOLGUNG DES MENSCHENHANDELS ZWECKS ZWANGSBETTELNS. Abgerufen am 15. Oktober 2019.
  2. EU Kommission: Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu einer europäischen Strategie für die Roma Das Europäische Parlament,. EU Parlament, 19. Februar 2008, abgerufen am 15. Oktober 2019.
  3. Sabine Menkens: Sklavinnenmarkt mitten in unserer Gesellschaft. Die Welt, 9. Juni 2016, abgerufen am 15. Oktober 2019.
  4. Bundestag: Zwischenbericht über die Tätigkeit der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission). Bundestag, 22. November 2016, abgerufen am 15. Oktober 2019.


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