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Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende

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Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende
(ÖGHL)
Zweck: Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende, insbesondere die Entkriminalisierung der Sterbehilfe in Österreich
Vorsitz:
Gründungsdatum: 2019
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Sitz: Wien, Österreich
Website: https://www.oeghl.at/

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) ist ein österreichischer Verein, der unter anderem eine Entkriminalisierung der Sterbehilfe, insbesondere die Liberalisierung von § 78 StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ und von § 77 StGB „Tötung auf Verlangen“ durch Einfügung geeigneter qualifizierter Ausnahmen, in denen Sterbehilfe zulässig ist, bezweckt.

Anders als der 2014 gegründete Verein „Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben“, dessen Verbot durch die Polizeidirektion Wien als zuständiger Vereinsbehörde mit Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 8. März 2016 bestätigt worden war,[1] schließt die ÖGHL explizit alle Tätigkeiten aus, die von § 78 StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ und § 77 StGB „Tötung auf Verlangen“ umfasst werden.

Die ÖGHL stützt sich auf Empfehlungen der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, die 2015 mehrheitlich eine Reform der Sterbehilferegelungen empfohlen hatte.[2] 16 der 24 Kommissionsmitglieder hatten für eine Änderung des § 78 StGB dahingehend gestimmt, individuelle Ausnahmen bei der Beihilfe zum Suizid unheilbar Kranker mit begrenzter Lebenserwartung zuzulassen und damit zumindest Ärztinnen und Ärzte zu entkriminalisieren. Zu einer entsprechenden Gesetzesänderung war es aber nicht gekommen.[3]

Die ÖGHL bietet auch Informationen zu Patientenverfügungen bereitzustellen und bietet hierzu Beratung an.

Seit Oktober 2019 unterstützt sie einen Antrag zum österreichischen Verfassungsgerichtshof für die Entkriminalisierung der Sterbehilfe, insbesondere für die Liberalisierung von § 78 StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ (Suizidhilfe) und von § 77 StGB „Tötung auf Verlangen“ (Sterbehilfe).[4][5][6]

Zu den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beitrat gehört auch Ludwig A. Minelli, Gründer des Schweizer Vereins Dignitas.[7]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. VfGH E 1477/2015 (Erkenntnis)
  2. Geschäftsstelle der Bioethikkommission (Hrsg.): Sterben in Würde. Empfehlungen zur Begleitung und Betreuung von Menschen am Lebensende und damit verbundene Fragestellungen. Stellungnahme der Bioethikkommission. Wien, 2015
  3. Anna Katharina Kohl: Ärztlich assistierter Suizid in medizinischer, rechtlicher und ethischer Debatte. Medizinische Universität Graz, 2017, S. 29, 30
  4. Jakob Purkarthofer: Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) nimmt Arbeit auf: Selbstbestimmter Tod in Würde Humanistischer Pressedienst, 25. Februar 2020.
  5. Antrag beim Verfassungsgerichtshof ÖGHL, 21. Oktober 2019
  6. Ulrich H. J. Körtner: Tür zur Sterbehilfe weit geöffnet Gastkommentar, Die Presse, 27. Februar 2020.
  7. Selbstbestimmter Tod in Würde Austria Presse Agentur, 25. Februar 2020.


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