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Bröselstein-Skandal

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Beim sogenannten Bröselsteinskandal handelt es sich um schadhafte Häuser aus Kalksandsteinen produziert von der Firma Xella. Diese wurden unter Verwendung eines Kalksubstituts aus Rauchgasentschwefelungsanlagen produziert. Es können Risse oder Verformungen entstehen, wenn die Kalksandsteine permanenter Durchfeuchtung ausgesetzt sind. Diese Kalksandsteine wurden zwischen 1987 und 1996 in drei Haniel-Baustoffwerken (heute Xella) hergestellt.[1]

Hintergrund[Bearbeiten]

In einem Gutachten des Bundesverbandes Kalksandsteinindustrie e.V. aus dem Jahr 1987 wurden Bedenken hinsichtlich der Haltbarkeit der Steine geäußert. Der Produktion und dem Vertrieb der Steine widersprach der Verband nicht.

Laut Xella bestehe keinerlei Gefahr für die Hausbewohner. Bei allen Fällen habe zu keiner Zeit die Gefahr eines zum Einsturz des Gebäudes führenden Tragfähigkeitsverlustes der Steine bestanden. „Selbst wenn das bekannte Schadensbild da ist und der Stein bröselt, hat das Mauerwerk immer noch eine gewaltige Tragfähigkeit“, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung von Xella in einem Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Im gleichen Interview erklärte er, dass Gutachter diese Aussage bestätigten.[2]

Eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen kann laut Stern nicht ausgeschlossen werden. Derzeit sind jedoch keinerlei Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen anhängig. Die zuständigen Baubehörden sehen ebenfalls keinen Anlass, Ermittlungen gegen Xella aufzunehmen.

Die vom Stern genannte Zahl von 45.000 Häusern und die Schadenssumme zwischen 2,5 und 4,5 Milliarden Euro können Xella und Haniel bislang nicht bestätigen. Eine Quantifizierung der möglicherweise betroffenen Gebäude sei auf Basis der verfügbaren Informationen laut Xella nicht möglich und jede Schätzung daher unseriös. Der Verbleib des Produktes sei für einen Baustoffproduzenten bedingt durch die Vertriebswege grundsätzlich kaum nachvollziehbar.[3] Xella sagte gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung im Dezember 2011, dass nicht exakt nachvollzogen werden könne, wie viele schadhafte Kalksandsteine tatsächlich im Umlauf seien. Nach Unternehmensinformationen ist die letzte Restmenge Anfang 1997 verbaut worden.[4]

Laut einem Beitrag der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung trägt das Unternehmen Haniel den wirtschaftlichen Schaden, der bisher bei 28 Millionen Euro liegt. Weitere 30 Millionen habe Haniel in der Bilanz zurückgelegt.[5][6] Bislang wurden von Xella 382 Fälle bestätigt,[7] davon seien 160 Häuser von Xella bereits saniert worden. Bei der Mehrzahl der betroffenen Häuser handelt es sich um Reihenhäuser oder Doppelhaushälften in Duisburg und am Niederrhein. Das Unternehmen hat am 8. Dezember 2011 eine Übersicht der betroffenen Regionen in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung veröffentlicht.[8]

Laut einem Beitrag der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 5. Oktober 2013[9] könnte ein Richterspruch teuer werden für den Konzern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 29. April 2013 - 5 W 9/13) sieht Anzeichen für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Hauseigentümern durch die ehemaligen Haniel-Baustoffwerke. Die stünden demnach in Verdacht, Millionen schadhafter Kalksandsteine unzureichend geprüft, verbreitet und Schäden billigend in Kauf genommen zu haben. Haniel bewertet die OLG-Einschätzung zurückhaltend. Hauseigentümerverbände und Juristen sprechen von „einer weitreichenden Entscheidung, die richtungsweisend für Geschädigte sein könnte“. „§ 826 BGB könnte den Geldhahn wieder öffnen“, sagt der Moerser Rechtsanwalt Alexander Götz zu der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, der Bröselstein-Opfer vertritt. Der Gesetzestext lautet: „Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“ Genau diesen Schadensersatzanspruch gegen Haniel hält das OLG Düsseldorf für „schlüssig dargelegt“ – von einem der ahnungslosen Hauseigentümer, deren trautes Heim mit Bröselsteinen gebaut wurde. Das OLG gewährte dem Kläger Prozesskostenhilfe, die das Landgericht Duisburg zuvor abgelehnt hatte. Das OLG Düsseldorf habe „allein den Antrag zur Prozesskostenhilfe anders entschieden, ohne eingehende sachliche Prüfung der Schadensersatzklage“, sagt Haniel. Dabei geht der Beschluss ziemlich ins Detail. Die Richter sehen Hinweise dafür, dass Profit vor Sicherheit gegangen sein könnte. „Unstreitig“ sei „Gewinnmaximierung“ im Spiel gewesen, als Haniel die Steine mit billigen Zusatzstoffen fertigte. Dabei habe der Hersteller „konkrete Anhaltspunkte dafür“ gehabt, dass die Steine „nicht hinreichend stabil sein könnten“ – und damit die Pflicht, „alle technisch möglichen Untersuchungen durchführen“ zu lassen, um die Gefahr und daraus resultierende Schäden „ausschließen zu können“. Der Kläger habe „hinreichend dargelegt, dass die Untersuchungen technisch nicht ausreichend gewesen seien“, sagt das OLG. Und: Da der Geschädigte bewiesen habe, dass billige Bröselsteine in seinem Haus stecken, habe er „die Voraussetzung einer Haftung der Beklagten nach § 826 BGB schlüssig dargetan.“ Experten mutmaßten, es könne heikel werden für Haniel. „Unter diesen Vorzeichen ist § 826 ein heißer Paragraph für den Hersteller“, sagt Manfred Hüttemann, Rechtsanwalt von Haus & Grund in Dortmund. Es handele sich hier möglicherweise auch um einen „Missbrauch wirtschaftlicher Macht“, denn: „Ein Hersteller, der schadhafte Steine billig fertigt und teuer verkauft, verschafft sich einen großen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern.“ Wenn nachgewiesen wird, „dass er das in völligem Bewusstsein gemacht hat, kann das sehr teuer werden“, sagt Hüttemann. Detlef Erm, Geschäftsführer und Justiziar vom Verband Wohneigentum NRW mit Sitz in Dortmund, sieht kaum eine Hintertür. Der Haniel-Hinweis, der Stein sei „nur als Hintermauerstein gedacht“ gewesen und wäre so keiner Nässe ausgesetzt, könne rechtlich kaum Bestand haben. „Denn auf solche Einschränkungen hätte ausdrücklich und auch öffentlich hingewiesen werden müssen“, sagt Erm. Stattdessen habe der Hersteller „bewusst in Kauf genommen, dass die Steine ahnungslos überall verbaut wurden“. Erm geht davon aus, dass die Richter den sittenwidrigen Schädigungsvorsatz „im Hauptsacheverfahren ähnlich sehen und bewerten“. Rechtsanwalt Götz sieht Ansprüche seiner Mandanten und anderer Bröselstein-Geschädigter „grundsätzlich bis heute nicht verjährt“. Auch wer jetzt Gebäudeschäden feststelle und bisher keine Klage eingeleitet habe, könne Schadensersatzansprüche gegen die Firma Xella, den Rechtsnachfolger der Haniel-Baustoffwerke, stellen. Zu dieser Option äußerten sich Haniel und Xella auf Anfrage der Westdeutschen Zeitung nicht.

Mögliche Instandsetzung durch Haniel[Bearbeiten]

Nachdem die Schäden bekannt wurden, hatten sich nach eigenen Angaben von Haniel seit 2011 etwa 2.000 Hauseigentümer insbesondere bei der Firma Xella International GmbH gemeldet, dass bei ihnen die sogenannten Bröselsteine verbaut worden sein könnten. Von diesen Häusern sollen laut Haniel etwa 1.300 Häuser insbesondere von der DEKRA Industrial GmbH im Auftrag von Haniel begutachtet worden sein. Dabei sollen nach Angaben von Haniel nur 25 % mit den Bröselsteinen gebaut worden sein. Diese Eigentümer werden bzw. wurden dann zu Informationsveranstaltungen der im Jahre 2013 neu gegründeten Firma Haniel Immobilien GmbH & Co. KG eingeladen. Diese Firma ist aufgrund der millionenschweren Risiken durch fehlerhafte Kalksandsteine gegründet worden und die Risiken dahin ausgelagert worden, hat aber nur eine sehr geringe Kapitaleinlage. In den Veranstaltungen wird den Geschädigten ein Kulanzangebot von Haniel Immobilien präsentiert. Darin wird zugesichert, dass die geschädigten Häuser teilweise auf Kosten von Haniel Immobilien saniert werden sollen. Danach erhalten die Geschädigten dann das schriftliche Angebot zur Annahme, den sog. Instandsetzungsvertrag,[10] der für manche Häuser sehr umfangreich und bis zu daumendick ist. Laut Presseberichten wären zahlreiche Risiken dieses Instandsetzungsvertrages für die Geschädigten durch diese Verträge möglich, insbesondere der Verlust der Zahlung eines merkantilen Minderwertes.[11]

Vorwurf des Betruges[Bearbeiten]

Anfang August 2014 wurde über die Presse ein Sachverständigen-Gutachten bekannt, das bescheinigt, dass Haniel wissentlich minderwertige Billigprodukte als Kalksandsteine verkauft hat, die jedoch keine solchen waren. Insbesondere sei kein Kalk, sondern stattdessen Industrieabfall verwendet worden. Laut dieser Quelle sollen auch falsche Prüfsiegel für die Lieferscheine verwendet worden sein. Hiermit sei nach Aussage eines Opferanwaltes der Tatbestand des schweren Betruges nach § 263 StGB erfüllt.[12] Haniel wies den Betrugsvorwurf einen Tag später vehement zurück. Laut Haniel haben angeblich dutzende von ebenfalls durch verschiedene Kammern des Landgerichts Duisburg in Auftrag gegebene unabhängige Gutachten keine Zweifel an der DIN-konformen Herstellung der Kalksandsteine gelassen. Die in dem Einzelgutachten ermittelten Werte seien nicht richtig. Ferner existiere der in dem Einzelgutachten erwähnte Grenzwert nicht. Angeblich komme selbst dieses Einzelgutachten zu dem Schluss, dass nicht nachgewiesen werden könne, ob es sich überhaupt um Steine der ehemaligen Haniel Baustoffwerke handele.[13]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 11. Januar 2012.
  2. Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 11. Januar 2012.
  3. Xella Pressemitteilung. Abgerufen am 11. Januar 2012.
  4. Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 11. Januar 2012.
  5. Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 11. Januar 2012.
  6. Rheinische Post. Abgerufen am 11. Januar 2012.
  7. Pressemitteilung Xella. Abgerufen am 11. Januar 2012.
  8. Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 11. Januar 2012.
  9. Klaus Brandt: Richterspruch zu Bröselsteinen kann für Haniel teuer werden. In: Der Westen. 4. Oktober 2013, abgerufen am 16. November 2021.
  10. @1@2Vorlage:Toter Link/www.derwesten-recherche.org(Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: derwesten-recherche.org)
  11. Klaus Brandt: Bröselstein-Opfer fürchten Falle im Vertrag mit Haniel. In: Der Westen. 13. Februar 2014, abgerufen am 16. November 2021.
  12. Klaus Brandt: Haniel unter Druck: Gutachten beschreibt Produktschwindel. In: Der Westen. 5. August 2014, abgerufen am 16. November 2021.
  13. @1@2Vorlage:Toter Link/www.haniel.de(Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: Haniel-Website vom 7. August 2014: Unternehmen Nachrichten)

Weblinks[Bearbeiten]


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