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DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG

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DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG
Rechtsform eingetragene Genossenschaft
Gründung 19. Oktober 2000
Sitz Großwallstadt
Branche Wohnungswirtschaft
🌐Website www.dwg-eg.de
Stand: 31. Dezember 2019

Die DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG (DWG eG) ist eine im Jahr 2000 gegründete eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft mit Sitz in Großwallstadt[1], deren Geschäftszweck die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch die Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft sowie die Möglichkeit des Eigentumserwerbs genossenschaftlichen Wohnraums[2], ist. Mit 24.273 Mitglieder ist die DWG eG - gemessen an der Mitgliederzahl - die größte deutsche Wohnungsbaugenossenschaft.[3]

Allgemeines[Bearbeiten]

Die DWG eG wurde im Jahr 2000 unter dem Namen GenoKap eG gegründet. Bis zum Jahr 2009 hatte die Genossenschaft ihren Sitz in Leidersbach, von 2009 bis 2012 in Sulzbach am Main, und seit 2012 in Großwallstadt. Alle drei Ortschaften liegen im unterfränkischen Landkreis Miltenberg.[4]

Die DWG eG wird laut Satzung durch zwei Vorstände vertreten, wobei die Erteilung von Prokura, Handlungsvollmachten und sonstigen Vollmachten zulässig ist.[5] Die Vorstände sind derzeit (Stand: 31. Dezember 2019) Bernd Christ, der seit Gründung dieses Amt inne hat, sowie Detlef Hoffmann, der im Jahr 2019 zum Vorstand bestellt wurde.[6]

Die Genossenschaft ist Mitglied bei zwei Prüfungsverbänden, dem PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e. V. in Erfurt, sowie der Potsdamer Prüfungsverband e. V. in Ludwigsfelde.[7]

Als eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft kauft, baut und saniert die DWG eG Wohnungen und Häuser. Der Unterschied zu einer „normalen“ Wohnungsbaugenossenschaft besteht primär darin, dass die eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft den eigenen Mitgliedern per Satzung das vererbliche Recht auf Eigentumserwerb des genossenschaftlichen Wohnraums bieten muss, wohingegen klassische Wohnungsbaugenossenschaften die eigenen Wohnungen lediglich vermieten.[8]

Geschäftsmodell[Bearbeiten]

Der Grundgedanke einer Genossenschaft liegt darin, die eigenen Mitglieder wirtschaftlich, sozial oder kulturell zu fördern.[9] Die DWG eG tut dies durch die Bereitstellung von bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum. Dabei zahlen manche Mitglieder monatliche Beiträge im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen über den Arbeitgeber ein.[10] Diejenigen Mitglieder, die nicht in den Wohnungen der DWG eG wohnen, profitieren laut der Genossenschaft von anderen Vorteilen, wie der jährlichen Dividende, Einkaufsvorteilen im Internet und der staatlichen Förderung.[11]

Die monatlichen Beiträge werden im Rahmen des fünften Vermögensbildungsgesetzes gefördert. Dementsprechend erhalten die Mitglieder gem. § 13 (2) eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20% auf die jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro, sofern sie innerhalb der Einkommensgrenzen laut §13 (1) 1. liegen.[12]

Die monatlichen Beiträge werden ebenso nach dem Wohnungsbauprämiengesetz gefördert. Laut § 2 (1) 2. des WoPG, gelten Aufwendungen für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften als prämienberechtigt. Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt laut § 3 (1) 8,8 % der im Jahr geleisteten Aufwendungen. Pro Jahr können bis zu 512 Euro jährlich gefördert werden, wobei auch hier die Einkommensgrenzen zu beachten sind.[13]

Die DWG eG hat laut ihrer Internetseite acht Immobilien, unter anderem an den Standorten Mainz, Offenbach am Main, Nauheim und Aschaffenburg, mit einem Objektvolumen von 56,5 Millionen Euro im Bestand.[14]

Wirtschaftliche Kennzahlen[Bearbeiten]

Am 31. Dezember 2017 hatte die DWG eG eine Bilanzsumme von 24.196 TEUR, hiervon waren 10.258 TEUR Eigenkapital. Die Genossenschaft hat somit eine EK-Quote von 42,4%. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Bilanzsumme um 9.128 TEUR gesteigert. Gemessen an der Bilanzsumme wuchs die Genossenschaft im Geschäftsjahr 2017 um ca. 61%.

Für das Geschäftsjahr 2017 weist die Genossenschaft einen Jahresüberschuss in Höhe von 102 TEUR aus. Im Jahr 2016 hatte die DWG eG einen Gewinn von 98 TEUR realisiert, was einer Steigerung zum Vorjahr von 4% entspricht.

Am Ende des Geschäftsjahres 2017 hatte die Genossenschaft 24.273 Mitglieder.[15]

Öffentliche Wahrnehmung[Bearbeiten]

Die DWG eG hat in der Vergangenheit von verschiedenen Einrichtungen Kritik einstecken müssen. Die Verbraucherzentralen und Finanztest haben der Genossenschaft vor allem in Mitte der 2010er Jahre vorgeworfen, dass geworbene Mitglieder nicht ausreichend über die Mitgliedschaft informiert worden sein. Im Detail wurde Kritik an der rein telefonischen Werbung von Mitgliedern geäußert.

Bis 2017 war es per Gesetz erlaubt, mittels einer mündlichen Vollmacht am Telefon die notwendige Schriftlichkeit für den Beitritt zur Genossenschaft zu erlangen. Damit ein geworbenes Mitglied also den Antrag auf Beitritt nicht selber stellen musste, gab es die Möglichkeit, den Gesprächspartner zu bevollmächtigen, im Namen des Mitgliedes den Antrag auf Beitritt zu unterschreiben. Diese Praxis barg laut den Verbraucherzentralen und Finanztest die Gefahr, ungewollt Mitglied zu werden. Offizielle Zahlen, ob und wie oft dies vorkam, wurden von den Verbraucherschützern nicht genannt.[16]

2017 entschied die Stiftung Warentest, die DWG eG - aufgrund des Risikos einer ungewollten Mitgliedschaft - auf die Warnliste Geldanlage zu setzen.[17]

Die DWG eG hat laut eigener Aussage in Folge der Gesetzesänderung die Mitgliederwerbung umgestellt und die Werber von Mitgliedern weiterqualifiziert. Mitglieder müssen den Antrag nun eigenhändig unterschreiben. In den letzten Jahren scheint es keine neuen Beschwerden diesbezüglich zu geben.[18]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Amtsgericht Aschaffenburg GnR 112, abgerufen am 14. Januar 2020
  2. § 2 Satzung der DWG eG, Stand 05/2018, abgerufen am 14. Januar 2020
  3. Vgl. Baugenossenschaften in Deutschland, von baugenossenschaft.info, abgerufen am 17.01.2020
  4. Amtsgericht Aschaffenburg GnR 112, abgerufen am 14. Januar 2020
  5. § 15 Satzung der DWG eG, Stand 05/2018, abgerufen am 14. Januar 2020
  6. Amtsgericht Aschaffenburg GnR 112, abgerufen am 14. Januar 2020
  7. Impressum – DWG Wohnungsbaugenossenschaft eG, auf www.dwg-eg.de, abgerufen am 14. Januar 2020
  8. Lang & Weidmüller, Genossenschaftsgesetz: GenG 34. Auflage, De Gruyter Verlag, S.79
  9. §1 Genossenschaftsgesetz, abgerufen am 14. Januar 2020
  10. DWG eG steht als Genossenschaft für 18 Jahre Erfahrungen mit Lösungen für bezahlbaren Wohnraum, veröffentlicht auf tagesspiegel.de, abgerufen am 14.Januar 2020
  11. Grosse Vorteile, von www.dwg-eg.de, abgrufen am 14. Januar 2020
  12. §15 5. VermBG, abgerufen am 14. Januar 2020
  13. Wohnungsbauprämiengesetz, abgerufen am 14. Januar 2020
  14. Unsere Immobilien im Überblick, von www.dwg-eg.de, abgerufen am 14. Januar 2020
  15. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 der DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG, von bundesanzeiger.de, abgerufen am 14. Januar 2020
  16. Genossenschaften sind kein Renditemodell, von faz.net, veröffentlicht am 20.03.2019, abgerufen am 14. Januar 2020; Anteile an Wohnbaugenossenschaften sind kein einfacher Sparvertrag, von verbraucherzentrale.de, veröffentlicht am 23.01.2018, abgerufen am 14. Januar 2020
  17. Warnliste Geldanlage, Stiftung Warentest, Stand 31.10.2018, abgerufen am 08.11.2018
  18. Lagebericht der DWG eG für das Geschäftsjahr 2018, von www.dwg-eg.de, abgerufen am 14. Januar 2020


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