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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern

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In der Kabinettssitzung vom 23. Januar 2024 beschloss die bayerische Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Förderung der Bundeswehr in Bayern.[1]

Das Gesetz sieht vor, dass bayerische Hochschulen stärker mit der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen und im Falle einer nationalen Notlage sogar zur Kooperation verpflichtet werden können.[2] Im selben Zuge wird auch die Einführung einer Zivilklausel untersagt.[2] Des Weiteren fördert das Gesetz die Arbeit von Jugendoffizieren und Karriereberatern der Bundeswehr an bayerischen Schulen.[1] Zuletzt sollen Änderungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und der Bayerischen Bauordnung bürokratische Hürden für die Nutzung militärischer Infrastruktur reduzieren.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 1,2 Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. Januar 2024: – Bayerisches Landesportal. Abgerufen am 25. Februar 2024.
  2. 2,0 2,1 Bayerische Staatsregierung (Hrsg.): Gesetzentwurf der Staatsregierung. Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern. 23. Januar 2024 (bayern.de [PDF]).


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