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Kasernengruppe

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Eine Kasernengruppe entspricht im Rahmen gewerkschaftlicher Betätigung der Sonderform einer Betriebsgruppe bei der Bundeswehr. Während bei einer Betriebsgruppe nur Gewerkschaftsmitglieder eines „Betriebes“ organisiert sein können, steht die Kasernengruppe den Angehörigen aller Einheiten in einer militärischen Liegenschaft (Kaserne) offen. Hierzu zählen die Soldaten, aber auch die Tarifbeschäftigten und die Beamten der Bundeswehr.

Kasernengruppen sind erst seit wenigen Jahren bekannt. Nachdem die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Fachbereich 6 „Bund und Länder“ eine Fachgruppe Bundeswehr gegründet hat [1], war der Weg geöffnet auch bei der Bundeswehr gewerkschaftliche Betätigung im geregelten Rahmen durchzuführen. Zuvor waren die meisten Soldaten beim Deutschen Bundeswehrverband (DBwV) oder beim Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB) organisiert, die Tarifbeschäftigten Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr (VAB) und die Beamten beim Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB). Viele Beschäftigte der Bundeswehr waren aber überhaupt nicht organisiert.

Eine Kasernengruppe ist strukturell mit einer Truppen-/Standortkameradschaft des DBwV zu vergleichen. Der DBwV gilt immer noch als der größte Interessenverband der Soldaten erfüllt aber nicht die Kriterien einer Gewerkschaft.

Seit der Gründung der Fachgruppe Bundeswehr können sich nun alle Statusgruppen einer Kaserne zu wahrnehmbarer gewerkschaftlicher Arbeit zusammenschließen.

Die erste bekannte Kasernengruppe ist die am 31. August 2016 gegründete "ver.di Kasernengruppe Garching". Dort schlossen sich Angehörige des Zentralen Institutes des Sanitätsdienstes der Bundeswehr München zu dieser ersten Kasernengruppe zusammen.

Geschichte[Bearbeiten]

Die erste organisierte Form der Interessenvertretung für Soldaten war der im Juli 1956 gegründete DBwV. Dieser arbeitete zunächst mit dem 1951 gegründeten Verband deutscher Soldaten (VdS) – welcher sich primär der ehemaligen Soldaten annahm – zusammen. Nach einem begründeten Verbot jeglicher Zusammenarbeit mit dem VdS wurde dieser sukzessive bedeutungslos und 2016 aufgelöst.

Im Januar 1991 wurde das Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz verabschiedet [2][3] und löste damit das Vertrauensmänner-Wahlgesetz ab [4]. Das SBG ermöglicht eine Beteiligung von Soldaten durch Vertrauenspersonen in den Einheiten. Die aktuelle Fassung des Gesetzes ermöglicht den Soldaten in personalratsfähigen Dienststellen auch die Teilhabe an Personalvertretungen gemäß Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).

Klassische gewerkschaftliche Betätigung war zwar von jeher auch für die Beschäftigten der Bundeswehr möglich, wurde aber erstsmals durch Gründung der Bundesfachgruppe „Bundeswehr“ in der federführenden Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst – ver.di – organisatorisch auf ein solides Fundament gestellt. Die erste Sitzung der Bundesfachgruppe fand am 2. September 2015 statt [5]. Die Tarifbeschäftigten der Bundeswehr, die bereits ver.di-Mitglied waren, wurden in die Fachgruppe integriert und fanden somit eine gemeinsame Organisationsstruktur.

Etwa zwei Jahre später, am 31. August 2016, hat sich die erste Kasernengruppe in Garching konstituiert.

Aufgaben und Ziele[Bearbeiten]

Primäre Aufgabe und Ziel einer Kasernengruppe ist die Schaffung eines organisierten Personalvertretungsgremiums. Neben dem ordentlichen Personalrat einer Dienststelle ist die Kasernengruppe optionaler Ansprechpartner der Dienststellenleiter in allen Belangen der Personalführung, der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Umgangs miteinander. Alle Beschäftigten einer Dienststelle können sich direkt an die Kasernengruppe wenden. Hier zeigen sich deutlich die Parallelen zu einer Betriebsgruppe.

Neben den allgemein bekannten Zielen einer Gewerkschaft [6] beschäftigt sich eine Kasernengruppe deutlich stärker mit Problemen welche aus den regionalen oder strukturellen Gegebenheiten vor Ort erwachsen. Das Wohl der zu betreuenden Beschäftigten zu verbessern ist oberstes Ziel. Hierbei muss aber die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Personalvertretungsgremien und den verantwortlichen Dienststellenleitern hohes Gewicht haben.

Einzelziele sind von Kaserne zu Kaserne unterschiedlich zu definieren, sind aber meistens im Bereich der Vermeidung bzw. Verringerung der Problemkategorien

Probleme des Einzelnen[Bearbeiten]
  • Gesundheit
  • Familie
  • Behandlung durch Kollegen (z. B. Mobbing)
  • Behandlung durch Vorgesetzte (z. B. Bossing) [7]
  • Existenzängste (z. B. befristeter Arbeitsplatz, etc.)
Probleme der Gemeinschaft[Bearbeiten]
  • Umgangston in der Belegschaft
  • Gemeinschaftsgefühl (Corporate Identity)
  • Betreuungs- und Gemeinschaftsräume
  • Dienstvereinbarungen

einzuordnen. Hier kann eine Kasernengruppe gezielt Anlaufstelle sein, Hilfestellung geben, Vorschläge erarbeiten und im schlimmsten Fall auch Kontakte zu Rechtsbeiständen herstellen.

Organisation[Bearbeiten]

Alle ordentlichen Kasernengruppen haben sich an die Regularien des Gewerkschaftsrechts, die Statuten der Muttergewerkschaft und die Vorschriften der Bundeswehr zu halten. Demzufolge wird der Vorstand in regelmäßigen Abständen (z. B. alle vier Jahre) durch alle Mitglieder neu gewählt. Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus den jeweiligen Gegebenheiten, besteht aber immer mindestens aus drei Personen. Als optionale aber sinnvolle Organe des Vorstandes sind der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart zu nennen. Der Vorstand kann durch Vertreter und Beisitzer (meist mit Sonderaufgaben betraut) erweitert werden.

Rechtsstellung[Bearbeiten]

Kasernengruppen gehören Gewerkschaften an und unterliegen somit dem Gewerkschaftsrecht. Dieses basiert auf dem Art. 9 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz zur Arbeit der Personalräte führen Kasernengruppen ihre Betätigung fast ausnahmslos in der Freizeit aus [8][9]. Im Einzelfall können Dienststellenleiter Veranstaltungen für die gesamte Belegschaft als Dienstzeit genehmigen.

Arbeitsweise[Bearbeiten]

Wenngleich gewerkschaftliche Arbeit bei der Bundeswehr grundsätzlich nicht in der Dienstzeit stattfindet, so können doch dienstliche Mittel genutzt werden. Jede Kasernengruppe kann Räumlichkeiten, Schaukästen oder einen Platz am schwarzen Brett beantragen und auch die dienstliche IT nutzen. Um unnötige Konflikte mit Dienststellenleitern zu vermeiden, empfiehlt sich die Nutzung außerdienstlicher Plattformen. Dies können eine eigene Homepage, Platz auf der Homepage der Muttergewerkschaft oder auch die Betätigung in sozialen Netzen sein. Gerade die Nutzung sozialer Netzwerke [10][11] gehört zu einer zeitgemäßen Arbeitsweise, steigert die Transparenz, versorgt auch Belegschaftsangehörige ohne Mitgliedschaft mit Informationen und hilft somit wesentlich bei der Erreichung der Ziele.

Je nach Zusammensetzung und Altersstruktur der Belegschaft ist eine ausgewogene Kombination zwischen papierlastiger und elektronischer Informationsweise zu finden.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Bundesfachgruppe. Abgerufen am 4. Juni 2019.
  2. Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 4. Juni 2019.
  3. § 35 SG - Einzelnorm. Abgerufen am 4. Juni 2019.
  4. Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 7. Juni 2019.
  5. Konstitution Bundesfachgruppe. (PDF) ver.di, abgerufen am 4. Juni 2019.
  6. Gewerkschaft: Welche Aufgaben haben Gewerkschaften? Abgerufen am 5. Juni 2019.
  7. Bossing – Wenn der Chef Sie auf der Abschussliste hat » arbeits-abc.de. Abgerufen am 5. Juni 2019 (deutsch).
  8. DBB: Gewerkschaftliche Betätigung von Personalratsmitgliedern. Hrsg.: DBB.
  9. Keine Freistellung für Gewerkschaftssitzungen. Abgerufen am 7. Juni 2019.
  10. Doktor G. (@KasGrp_Garching) | Twitter. Abgerufen am 5. Juni 2019.
  11. VERDI KasGrp Garching. Abgerufen am 5. Juni 2019.


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