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Familienrat (Family Group Conference)

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Der Familienrat zeichnet sich dadurch aus, dass er die Verantwortung für das eigene Leben und die Kompetenz der Problemlösung konsequent bei den Bürgern lässt („ownership“[1]). Dabei wird professionelle Unterstützung dort zugesagt, wo sie aus Sicht der Familie benötigt wird. Der Familienrat ist ein Instrument, das die Beteiligten ermutigt und sie Selbstwirksamkeit erleben lässt, wenn gemeinsam mit dem persönlichen Netzwerk eigene Pläne entwickelt und umgesetzt werden.

Begriff und Geschichte[Bearbeiten]

Familienrat ist ein aus Neuseeland stammendes Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs (Restorative Justice).

In den 1980er Jahren sah sich die staatliche Soziale Wohlfahrt in Neuseeland mit strukturellen, monokulturellen Rassismusvorwürfen gegen die indigenen Maori-Bevölkerung konfrontiert. Zur Lösung schwerwiegender sozialer und familiärer Probleme waren die sozialen Systeme und Institutionen der Maori Gesellschaft, insbesondere die Solidarität der Verwandtschaft und die Autonomie der Stammesgruppe (whanau) nicht anerkannt worden.[2] Im Jahr 1989 wird die Family Group Conference gesetzlich verankert[3] und damit als gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme sowohl bei Kindeswohlgefährdung als auch in der Jugendgerichtshilfe vor allen weiteren Interventionen eingesetzt.[4]

Das standardisierte Verfahren fand unter unterschiedlichen Namen Anklang in den USA (family group decision making) und in Europa, eigen kracht conferentie in den Niederlanden oder vormals „Verwandtschaftsrat“[5] oder „Familiengruppenkonferenz“[6] in Deutschland. Großbritannien und die skandinavischen Länder haben das Verfahren ebenfalls an der Schnittstelle staatlicher Fürsorge und privater Wohlfahrt übernommen. Entsprechend des kultursensiblen Ansatzes muss die Namensgebung offen und für den Kontext adaptierbar sein. Für die DACH Länder hat sich 2011 mit der Verabschiedung der Standards der Name „Familienrat"[7] etabliert. Seit den 2010er Jahren wird der Ablauf als allgemein gültiges hilfreiches Konferenzmodell für Entscheidungsfindungsprozesse, zur Lösungsvielfalt im Zusammenspiel gesellschaftlicher Verantwortung diskutiert.

Verfahren[Bearbeiten]

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Beteiligten und ihr selbstgewählter Unterstützerkreis; in der Organisation des Familienrates werden sie von einer unabhängigen Koordination unterstützt. Maßgeblich beteiligt sind weiterhin diejenigen, die den Familienrat vorgeschlagen haben, das sind in der Regel Fachkräfte, die professionell begründete Sorgen bzgl. der Situation der Familie haben. Auch ihnen steht die Koordination für die Vorbereitung zu Seite. Im Verfahren Familienrat kommen verschiedene Methoden[8][9][10][11] zum Einsatz und es lassen sich drei Phasen differenzieren:

Vorbereitungsphase[Bearbeiten]

Die Vorbereitungsphase für einen Familienrat beinhaltet die Planung und die Gestaltung des Familienrates. Dazu gehört eine klare Sorgeformulierung inklusive der Beauftragung an den Rat, eine Einladungsliste mit den Beteiligten zu erstellen, die am Familienrat teilnehmen und an der Problemlösung mitarbeiten sollen. Das Ziel dabei ist, den Unterstützerkreis möglichst zu erweitern und mit diesen Personen Kontakt aufzunehmen, um das Modell zu erklären und den Auftrag des Familienrates zu kommunizieren. Es gilt, mit den Beteiligten darauf zu fokussieren, wer für den Familienrat hilfreich und zielführend im Sinne einer Lösungsfindung ist. Dies können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn sein.

Die Gestaltung des Familienrates bzw. der Konferenz besprechen und organisiert die Koordination mit den Beteiligten im Sinne eines „Heimspiels“[12] für die Familie. Im Vordergrund steht dabei, dass möglichst viele Aufgaben von der Familie bzw. den Beteiligten und ihrem Unterstützerkreis übernommen werden. Der Termin des Familienrates wird von den Beteiligten festgelegt.

Familienrat[Bearbeiten]

Der eigentliche Familienrat, die Konferenz, beginnt mit einer Begrüßung und Informationsphase, damit alle Beteiligten auf demselben Informationsstand sind. Im Vorfeld der Einladung sind dem Unterstützerkreis die Probleme bekannt und es kommen in dieser Phase auch Experten und Fachkräfte zu Wort, die fachliche Informationen zur Problemlage beitragen und mögliche professionelle Ressourcen vorstellen können. In der Informationsphase wird auch die Sorge noch einmal ausführlich von der zuständigen Fachkraft vorgetragen, die wertschätzend und in einfacher Sprache verfasst ist und neben den Problemlagen auch die Ressourcen der beteiligten Personen beschreibt.

Danach beginnt die exklusive Familienphase (Family-Only-Phase) und alle Fachkräfte und die Koordination verlassen den Raum. Die Familie ist dann mit ihrem Unterstützerkreis unter sich. Alle Teilnehmenden diskutieren so lange, bis eine Lösung gefunden und ein Plan erstellt worden ist, der den Auftrag des Familienrates erfüllt und den alle Beteiligten mittragen können.

In der Entscheidungs- und Konkretisierungsphase wird der Plan in Kinderschutzfällen von der zuständigen Fachkraft akzeptiert, sofern er legal ist und die Sicherheit der betreffenden Personen gewährleistet.

Folgerat[Bearbeiten]

Ein Folgerat nach drei oder vier Monaten überprüft noch einmal den Plan mit den Beteiligten und den Personen, die Aufgaben übernommen haben, inwiefern der Plan umgesetzt werden konnte. Gegebenenfalls wird der Plan modifiziert und den neuen Gegebenheiten angepasst.

Theoretische Bezüge[Bearbeiten]

Ausgehend von der Entwicklung des Verfahrens Family Group Conference in Neuseeland[13][14] wird Familienrat in Anlehnung an Jürgen Habermas Theorie des Kommunikativen Handelns bzw. die Unterscheidung zwischen System und Lebenswelt diskutiert. Hervorgehoben wird hierbei der institutionenkritische Anspruch des Verfahrens, mit dem einer „Kolonialisierung der Lebenswelt“ entgegengewirkt werden soll, indem professionelle/expertokratische Hilfelogiken eingeschränkt und lebensweltliche Logiken und Lösungspotenziale der Adressaten, ihres erweiterten Familienkreises bzw. sozialen Umfeldes ermöglicht werden.[15]

Insofern lassen sich Bezüge zum Konzept der Lebensweltorientierung herstellen, in der die institutionellen Eigeninteressen Sozialer Arbeit kritisch reflektiert werden und eine Berücksichtigung des Alltags bzw. der Lebenswelt der Adressaten gefordert wird.[16][17] Ausgearbeitet wurde der Familienrat im Kontext der Sozialraumorientierung als ein Verfahren, das von einem netzwerk- und ressourcenorientierten sowie partizipativen Verständnis geprägt ist.[18][19][20] In den Fokus wird der Familienrat hierbei bezüglich der flexiblen und bedarfsgerechten Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung auf der Grundlage des Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII) gerückt.[21][22] Das Konzept bietet sich auch hinsichtlich eines beteiligungsorientierten Kinderschutzes an.[23]

Darüber hinaus wird in der Perspektive einer „Relationalen Sozialarbeit“[24] vorgeschlagen, das Verfahren jenseits einer Reduzierung auf instrumentelle Problemlösung zu verstehen. Stattdessen werden Interventionsmerkmale entworfen, die auf Versammlung, Vernetzung und Kooperation des Beziehungsnetzwerkes abzielen.[25][26]

Verbreitung im deutschsprachigen Raum und Handlungsfelder[Bearbeiten]

In verschiedenen Kommunen in Deutschland[27][28], Österreich und der Schweiz (und in vielen anderen europäischen Ländern) gibt es bereits gut funktionierende Strukturen für den Familienrat, die auf andere Länder und Regionen übertragen werden könnten. Am häufigsten wird der Familienrat derzeit in der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt. Familienrat bietet jedoch für alle junge Menschen, Familien und ihre Netzwerke und viele Handlungsfelder der Sozialen Arbeit Potenziale. Projekte hierzu gibt es z.B. im Rahmen der Jugendstraffälligenhilfe im Rahmen von Wiedergutmachungskonferenzen („erweiterter Täter-Opfer-Ausgleich“) und Sozialnetzkonferenzen (in Österreich zur Vermeidung von U-Haft). Ein weiteres verwandtes Verfahren ist die „Persönliche Zukunftsplanung“, die überwiegend in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung eingesetzt wird. Auch in der Arbeit mit älteren Menschen Bereich/Pflege wird der Familienrat in Einzelprojekten schon erfolgreich erprobt, mit dem Ziel gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Auf der Homepage des Netzwerkkonferenzen e.V.[29] findet sich eine virtuelle Landkarte, die den aktuellen Stand der Verbreitung des Familienrats im deutschsprachigen Raum zeigt. Hier sind auch Kontaktdaten von Praktikern im Familienrat und anderen Conferencing-Verfahren hinterlegt.

Kritik[Bearbeiten]

Auch wenn der Familienrat auf große Zustimmung im Fachdiskurs trifft, lassen sich auch kritische Einwände ausmachen. Zunächst erfordert der Einsatz von Familienräten, wie alle Handlungsansätze Sozialer Arbeit, eine Reflexion über die spezifischen Strukturmerkmale (z. B. Hilfe und Kontrolle), die im jeweiligen Handlungsfeld auszutarieren sind. Netzwerkorientierte Verfahren können in besonderer Weise zu einer Ausweitung der Interventionsmöglichkeiten Sozialer Arbeit beitragen und den lebensweltlichen Eigensinn bzw. den Subjektstatus der Adressaten bedrohen.[30][31] Die Praxis hat sich deshalb in besonderer Weise an Prinzipien sozialer Netzwerkarbeit[32][33] bzw. an eigens formulierten „Standards des Familienrates“[34] messen zu lassen.

Analog zur Kritik an der Sozialraumorientierung[35] wird dem Familienrat – jedoch weitestgehend ohne Bezug auf die oben dargestellten theoretischen Bezugspunkte zu nehmen – eine kommunalpolitische Instrumentalisierung (z. B. Haushaltskonsolidierung) vorgeworfen, die zulasten individueller Rechtsansprüche auf Hilfen (zur Erziehung) gehe.[36] Unbestreitbar besteht in einer sozialpolitischen Perspektive eine Herausforderung darin, ein kritisches Bewusstsein für eine aktivierungspädagogisch ausgerichtete Praxis zu entwickeln, in der jugendhilfestrukturelle Defizite und sozialstrukturelle Benachteiligungen von Adressaten ausgeblendet und die Eigenverantwortlichkeit von Familien und informellen Netzwerken gefordert wird.[37][38]

Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Passung des Familienrates zur herkömmlichen Hilfeplanung (z. B. Stellung der kollegialen Beratung; Verantwortung der fallzuständigen Fachkräfte).[39][40] Demgegenüber werden die Potenziale des Familienrates in der Weiterentwicklung des Hilfeplanverfahrens betont, wonach dieser als dessen „integraler Bestandteil“[41] und Prozess verstanden wird.

Weblinks[Bearbeiten]

Netzwerkkonferenzen e.V. - Forum zur Förderung von Conferencing-Verfahren

Erklärvideo Familienrat: Stuttgart, Berlin

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Straub, Ute (2011): Mehr als Partizipation: Ownership! Family Group Conference im Kontext des internationalen Diskurses zu Conferencing, Restaurative Practice und Indigenized Social Work. In: Sozial Extra 35, 3-4, S. 6–9.
  2. Duncan, Grant/Worrall, Jill (2000): Social Policy and social work in New Zealand. European Journal of Social Work Vol. 3. No. 3. pp. 283-295, London
  3. https://www.legislation.govt.nz/act/public/1989/0024/latest/DLM147088.html [Zugriff: 20. Mai 2022]
  4. Straub, Ute (2005): Family Group Conference. Radikales Empowerment in der Kinder- und Jugendhilfe. In: Sozial Extra 29, H. 5, S. 37.
  5. Budde, Wolfgang/Früchtel, Frank (2008): Verwandtschaftsrat: Bürger statt Klienten in der Hilfeplanung. In: Jugendhilfe 46, H. 3, S. 121–130.
  6. Hansbauer, Peter/Hensen, Gregor/Müller, Katja/Spiegel, Hiltrud von (Hrsg.) (2009): Familiengruppenkonferenz. Eine Einführung. Weinheim, München: Juventa Verlag.
  7. Früchtel, Frank/Straub, Ute (2011): Standards des Familienrates. Hilfeplan oder Entscheidungsverfahren – zwischen Normierung und Diversity. In: Sozialmagazin 36, H. 2, S. 53–57.
  8. Früchtel, Frank/Budde, Wolfgang/Cyprian, Gudrun (2013): Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Fieldbook: Methoden und Techniken. 3., überarbeitete Auflage. Wiesbaden: Springer VS. S. 34–44.
  9. Früchtel, Frank/Roth, Erzsébet (2017): Familienrat und inklusive, versammelnde Methoden des Helfens. Heidelberg: Carl-Auer-Systeme Verlag.
  10. Hilbert, Christian/Kubisch-Piesk, Kerstin/Schlizio-Jahnke, Heike (2017): Familienrat in der Praxis – ein Leitfaden. 2., erweiterte und aktualisierte Auflage. Berlin, Freiburg im Breisgau: Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge; Lambertus-Verlag.
  11. Schwarzloos, Christian (2016): Familienrat – um im erweiterten Kreis familiäre Entscheidungen zu treffen. In: Früchtel, Frank/Straßner, Mischa/Schwarzloos, Christian (Hrsg.): Relationale Sozialarbeit. Versammelnde, vernetzende und kooperative Hilfeformen. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. S. 147–151.
  12. Früchtel, Frank/Budde, Wolfgang/Cyprian, Gudrun (2013): Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Fieldbook: Methoden und Techniken. 3., überarbeitete Auflage. Wiesbaden: Springer VS. S. 25–29.
  13. MacRae, Allan/Zehr, Howard (2004): The little book of Family Group Conferences. New Zealand Style. Intercourse, PA: Good Books.
  14. Straub, Ute (2017): „Ein Geschenk Neuseelands an die Welt“. Family Group Conferencing im internationalen Kontext. In: Schäuble, Barbara/Wagner, Leonie (Hrsg.): Partizipative Hilfeplanung. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. S. 172–185.
  15. Früchtel, Frank (2002): Die Moral des Verfahrens. Family Group Conferences als Alternative zum Hilfeplangespräch? In: Forum Erziehungshilfen 8, H. 1, S. 13–18.
  16. Thiersch, Hans (1992/2014): Lebensweltorientierte Soziale Arbeit. Aufgaben der Praxis im sozialen Wandel. 9. Auflage. Weinheim, Basel: Beltz Juventa.
  17. Thiersch, Hans (2020): Lebensweltorientierte Soziale Arbeit – revisited. Grundlagen und Perspektiven. Weinheim, Basel: Beltz Juventa.
  18. Früchtel, Frank/Budde, Wolfgang/Cyprian, Gudrun (2013): Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Fieldbook: Methoden und Techniken. 3., überarbeitete Auflage. Wiesbaden: Springer VS.
  19. Schäuble, Barbara/Wagner, Leonie (Hrsg.) (2017): Partizipative Hilfeplanung. Weinheim, Basel: Beltz Juventa.
  20. Ehmcke, Nicole (2019): Der Familienrat – Ein Weg für Lösungen aus eigener Kraft. In: Straßburger, Gaby/Rieger, Judith (Hrsg.): Partizipation kompakt. Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe. 2. überarbeitete Auflage. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. S. 167–177.
  21. Budde, Wolfgang/Früchtel, Frank (2008): Verwandtschaftsrat: Bürger statt Klienten in der Hilfeplanung. In: Jugendhilfe 46, H. 3, S. 121–130.
  22. Hansbauer, Peter/Hensen, Gregor/Müller, Katja/Spiegel, Hiltrud von (Hrsg.) (2009): Familiengruppenkonferenz. Eine Einführung. Weinheim, München: Juventa Verlag.
  23. Früchtel, Frank (2018): Familienrat als Konzept im Kinderschutz. In: Böwer, Michael/Kotthaus, Jochem (Hrsg.): Praxisbuch Kinderschutz. Professionelle Herausforderungen bewältigen. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. S. 156–169.
  24. Früchtel, Frank/Straßner, Mischa/Schwarzloos, Christian (Hrsg.) (2016): Relationale Sozialarbeit. Versammelnde, vernetzende und kooperative Hilfeformen. Weinheim, Basel: Beltz Juventa.
  25. Früchtel, Frank (2016): Was ist „Relationale Sozialarbeit“? In: Früchtel, Frank/Straßner, Mischa/Schwarzloos, Christian (Hrsg.): Relationale Sozialarbeit. Versammelnde, vernetzende und kooperative Hilfeformen. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. S. 26–29.
  26. Schwarzloos, Christian (2016): Familienrat – um im erweiterten Kreis familiäre Entscheidungen zu treffen. In: Früchtel, Frank/Straßner, Mischa/Schwarzloos, Christian (Hrsg.): Relationale Sozialarbeit. Versammelnde, vernetzende und kooperative Hilfeformen. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. S. 155–156.
  27. https://www.stuttgart.de/buergerinnen-und-buerger/familie/familienberatung/familienrat.php [Zugriff: 19. Mai 2022]
  28. https://www.hamburg.de/contentblob/9383018/3f8576bb151cdc40434952115fd195c3/data/broschuere-familienrat.pdf [Zugriff: 19. Mai 2022]
  29. https://www.netzwerkkonferenzen.org/ [Abruf: 20. Mai 2022
  30. Bullinger, Hermann/Nowak, Jürgen (1998): Soziale Netzwerkarbeit. Eine Einführung für soziale Berufe. Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag. S. 131–132.
  31. Galuske, Michael (2013): Methoden der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. Bearbeitet von Karin Bock und Jessica Fernandez Martinez. 10. Auflage. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. S. 338–339.
  32. Bullinger, Hermann/Nowak, Jürgen (1998): Soziale Netzwerkarbeit. Eine Einführung für soziale Berufe. Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag. S. 133–135.
  33. Nestmann, Frank (2009): Netzwerkintervention und Supportförderung – Ein Plädoyer für Praxis. In: Röhrle, Bernd/Laireiter, Anton-Rupert (Hrsg.): Soziale Unterstützung und Psychotherapie. Tübingen: dgvt-Verlag. S. 610–617.
  34. Früchtel, Frank/Straub, Ute (2011): Standards des Familienrates. Hilfeplan oder Entscheidungsverfahren – zwischen Normierung und Diversity. In: Sozialmagazin 36, H. 2, S. 53–57.
  35. Noack, Michael (2015): Kompendium Sozialraumorientierung. Geschichte, theoretische Grundlagen, Methoden und kritische Positionen. Weinheim, Basel: Beltz Juventa. S. 162–192.
  36. Nodes, Wilfried (2009): Berlin–Mitte. Dienstanweisung gegen Familien. In: FORUM sozial, H. 4, S. 13–15.
  37. Richter, Martina/Beckmann, Christof/Otto, Hans-Uwe/Schrödter, Mark (2009): Neue Familialität als Herausforderung. In: Beckmann, Christof/Otto, Hans-Uwe/Richter, Martina/Schrödter, Mark (Hrsg.): Neue Familialität als Herausforderung der Jugendhilfe. Sonderheft 9. Lahnstein: Verlag neue praxis. S. 1–14.
  38. Oelkers, Nina (2012): Familialismus oder die normative Zementierung der Normalfamilie. Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe. In: Böllert, Karin/Peter, Corinna (Hrsg.): Mutter + Vater = Eltern? Sozialer Wandel, Elternrollen und Soziale Arbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 135–154.
  39. Merchel, Joachim (2009): Die Familiengruppenkonferenz im Kontext einer rechtlich-administrativen und fachlichen Verfahrensgestaltung bei den Hilfen zur Erziehung. In: Hansbauer, Peter/Hensen, Gregor/Müller, Katja/Spiegel, Hiltrud von (Hrsg.): Familiengruppenkonferenz. Eine Einführung. Weinheim, München: Juventa Verlag. S. 77–105.
  40. Uhlendorff, Uwe/Euteneuer, Matthias/Sabla, Kim-Patrick (2013): Soziale Arbeit mit Familien. München, Basel: Ernst Reinhardt Verlag. S. 177–180.
  41. Schmid-Obkirchner, Heike (2015): § 36 Mitwirkung, Hilfeplan. In: Wiesner, Reinhard (Hrsg.): SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe; Kommentar. 5., überarbeitete Auflage. München: Beck. Rn. 24d.


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