Fluchtabwehr
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Fluchtabwehr ist das Hindern eines Flüchtlings an der Einreise in ein anderes Land.
Nach dem Schengener Abkommen sind die Staaten der Europäischen Union, die an Nicht-EU-Staaten grenzen, zur Fluchtabwehr verpflichtet.
Nach den Genfer Flüchtlingskonventionen ist Flucht als solche kein strafwürdiger Tatbestand, Fluchthilfe kann hingegen in Deutschland als Schleusertum und im Falle betrügerischer Absicht als Menschenhandel bestraft werden.
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Michael Schwelien: Das Boot ist voll. Europa zwischen Nächstenliebe und Selbstschutz. Hamburg, 2004, ISBN 3-936384-47-9
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