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Masterplan Migration

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Der „Masterplan zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung“ vom 4. Juli 2018 ist eine am 10. Juli 2018 offiziell der Öffentlichkeit vorgestellte politische Initiative des BMI, die auf Bundesinnenminister Horst Seehofer zurückgeht. Der 63-Punkteplan ist ein Konzept für die zukünftige Asylpolitik der deutschen Bundesregierung.

Ziele[Bearbeiten]

Die im Masterplan auf 23 Seiten festgesetzten Ziele sind folgende:[1]

  • Handlungsfeld Herkunftsländer
  1. Verringerung der Fluchtursachen durch Ausweitung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Herkunftsländern in Form von gemeinsamen Infrastruktur- und Investitionsprojekten;
  2. Ausweitung des Zweiten Arbeitsmarktes durch Aufwertung der „Beschäftigungsoffensive Nahost“;
  3. Bau von Schulen in den Herkunftsländern;
  4. Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ mit Schwerunkt Maghreb-Staaten zur Stärkung des Ersten Arbeitsmarktes;
  5. „Entwicklungsinvestitionsgesetz“ zur Festsetzung neuer Rahmenbedingungen für private Investitionen, Ausbildungs- und Technologiekooperationen;
  6. Flächendeckende Unterbreitung von Angeboten an Asylbewerber zur freiwilligen Rückkehrberatung durch das BAMF;
  7. Errichtung weiterer Beratungs- und Betreuungszentren in Hauptherkunftsländern;
  8. Erhöhung der Entwicklungsausgaben für das Jahr 2019 um 880 Mio. Euro;
  9. Unterstützung der Herkunftsländer bei der Identifikation ihrer Staatsangehörigen in Transitländern;
  10. Ausbau des Verbindungsbeamtennetzwerkes der Bundespolizei in den Herkunfts- und Transitländern, Weiterentwicklung der zivilen VN- und EU-Polizei-Missionen zur Stabilisierung der Sicherheitslage in Herkunfts- und Transitländern, Bildung eines Personalpools zum Ausbau der deutschen Beteiligung an internationalen Polizeieinsätzen, Erhöhung der polizeilichen Ausbildungs- und Aussatattungsausgaben in den Herkunftsländern auf 6 Mio. €
  • Handlungsfeld Transitländer
  1. Einrichtung „Sicherer Orte“ in Nordafrika und der Sahel-Region;
  2. Stärkung des EU-Afrika Trust Fonds;
  3. Aufklärungsarbeit zur Verdeutlichung einer Chancenlosigkeit illegaler Migration;
  4. Unterstützung internationaler Schulungseinrichtungen für Grenzpolizisten in der Sahelzone;
  5. Finanzielle Unterstützung von Transitländern;
  6. Kapazitätsaufbau in Transitändern;
  7. „Nordafrikastrategie“ als Instrument der Analyse und strategischen Planung von Maßnahmen des BMI für Nordafrika und die Sahelzone
  • Handlungsfeld Europäische Union
  1. Ausweitung der Frontex-Einsätze, Aufbau einer operativen Einsatzeinheit im Hauptquartier, zusätzliche Ausrüstung, Entsendung weiterer Frontex-Mitarbeiter in Drittstaaten, personelle und übungstechnische Verstärkung des Frontex-Soforteinsatzpools (SEP) an den Hauptfluchtrouten und Senkung der Hürden des SEP-Einsatzes auf EU-Ebene;
  2. Ausbau der Frontex zu einer Europäischen Grenzpolizei unter grundsätzlicher Wahrung des Rechts zur Sicherung europäischer Binnengrenzen durch die Mitgliedsstaaten;
  3. Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) samt Novellierung der Dublin-Verordnung (Dublin-VO) mit einheitlichen Asylverfahrens- und rechtsstandards unter Beschleunigung des Dublin-Verfahrens und einer fairen Lastenverteilung;
  4. Einforderung einer konsequenten Einhaltung der Dublin-VO durch „Intensivierung der Gespräche“ zur Erhöhung der Überstellungszahlen, andernfalls durch „innerstaatliche Maßnahmen“;
  5. Personalaufstockung in den Erstaufnahmezentren in Italien und Griechenland;
  6. Entwicklung eines Standardmodells für europäische Erstaufnahmeeinrichtungen durch eine deutsche Initiative;
  7. Aktivierung von EU-Hilfen an Griechenland zur Verbesserung der Unterbringungseinrichtungen auf den Inseln, Verhinderung der Migration auf das Festland;
  8. Hinwirken auf eine konsequente Umsetzung der „EU-Türkei Erklärung“;
  • Handlungsfeld Inland / national
    • Binnengrenzen / Schengen
  1. Einführung des Europäischen Ein-und Ausreiseregisters zur Erfassung der Drittstaatenangehörigen durch biometrische Identifikationsmethoden und des Europäischen Einreise-Registrierungs- und Autorisierungssystems (ETIAS);
  2. Vorübergehende Abweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze gemäß dem Schengener Grenzkodex (SGK), sowohl bei fehlendem Visum, bei bestehendem Einreise- oder Aufenthaltsverbot für Deutschland und erneuter Einreise nach schon erfolgter Ausweisung als auch bei Asylbewerbern, für deren Asylverfahren schon andere EU-Länder zuständig sind; eigenständige Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze bei Verweigerung, diesbzgl. Verwaltungsabkommen abzuschließen, auf Grundlage eines Abkommens mit der Republik Österreich;
  3. Schaffung einer intensiven Schleierfahndung durch die Bundespolizei an allen deutschen Außengrenzen;
  4. Ausbau der Kooperation zwischen Bundespolizei und den Grenzbehörden der Nachbarstaaten;
  5. Befugnisausweitung der Bundespolizei zur Unterbindung der unerlaubten Einreise auch für bedeutende deutsche Verkehrswege;
  6. Ausbau der mobilen Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen in Grenznähe durch eine flexible Kontroll- und Bearbeitungsinfrastruktur und eine verstärkte Ausstattung der Bundespolizei;
    • Asyl- und ausländerrechtliche Verfahren
  1. Einrichtung von AnkER-Zentren, Kompetenzbündelung von Kommunen, Ländern und Bund, Verteilung anerkannter Schutzsuchender erst nach Verfahren in den AnkER-Zentren (siehe Koalitionsvertrag der Regierung Merkel IV);
  2. Durchsetzung des Mehr-Augen-Prinzips im Asylverfahren, Einführung eines Rotationsprinzips der Mitarbeiter, bundesweite Kontrolle von Asylentscheiden und Schutzquoten, „lückenlose“ Sicherheitsüberprüfung mit erkennungsdienstlicher Behandlung, Gesundheitsprüfungen, Einführung von IT-Assistenzsystemen für Identifizierungszwecke; Prüfung der Einführung von Videoaufzeichnungen bei der Anhörung;
  3. Durchgängiger Entzug der Schutzberechtigung bei Straftätern sowohl im laufenden Verfahren als auch bei Heimataufenthalten von Schutzsuchenden und -berechtigten, die angegeben hatten, dort bedroht zu sein, verstärkter Datenaustausch zwischen BAMF und Leistungs- und Ausländerbehörden und Einführung einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht der Schutzberechtigten im Aberkennungsverfahren;
  4. Durchführung beschleunigter Verfahren nach § 30a AsylG, u. a. mit verkürzten Rechtsmittelfristen auch bei Nichtvorlage von Identitätsdokumenten;
  5. Verpflichtende medizinische Untersuchungen auch bei minderjährigen Asylantragsstellern und bei Familiennachzug;
  6. Ermöglichung der Ermittlung und Nutzung der AZR-Nummer zur eindeutigen Identifikation bei grundsätzlicher Einbeziehung der Bundespolizei, Ausbau des AZR zum alleinigen zentralen Ausländerdateisystem mit vermehrter Automatisierung, standardisierten Verfahrens aller beteiligten Behörden, Speicherung und konsequenter Abgleich biometrischer Daten von Drittstaatsangehörigen, Herabsetzung des Mindestalters für das Abnehmen von Fingerabdrücken auf 16 Jahre, größere Speicherbestände im AZR, Aufbau eines europäischen Kerndatensystems zur europaweiten Identitätsüberprüfung;
  7. Leistungskürzungen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht und insbesondere bei „Abtauchen“ durch direkten Datenaustausch zwischen BAMF und Leistungsbehörden;
  8. Konsequente Anwendung des Sachleistungsprinzips in Aufnahmeeinrichtungen und bei Ausreisepflichtigen; Verlängerung der Bezugsdauer von niedrigen Leistungen nach dem AsylbLG auf 36 Monate statt 15 Monate, folglich späteres Einsetzen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, Ermöglichung von gemeinwohlorientierter Erwerbstätigkeit im laufenden Asylverfahren;
  9. Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Entlastung der Verwaltungsgerichte und Beschleunigung der Verfahren, Personalerhöhungen an deutschen Gerichten und Beteiligung von Richtern, die noch nicht auf Lebenszeit angestellt sind, Einführung von Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht zur Klärung von Grundsatzfragen, Prüfung der Rechtsmittel im Asylverfahren und der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht trotz Rechtsmittelverfahren, Prüfung der Beteiligung von Schutzsuchenden an Gerichtskosten;
  10. Konsequente Umsetzung der zukünftigen Regelung zumFamiliennachzugzu subsidiär Schutzberechtigten;
  11. Festlegung weiterer sicherer Herkunftsstaaten bei Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 5%;
  12. Fachkräftezuwanderungsgesetz
    • Integration
  1. Sofortige Evaluierung von Integrationskursen;
  2. Verschärfung der Anwesenheitspflicht für verpflichtete Teilnehmer; Zulassung zum Abschlusstest erst nach Anwesenheit im Orientierungskurs zur Wertevermittlung;
  3. Verstärkte Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der Anwesenheitspflicht am Integrationskurs und verstärkte Anreize für das Erreichen des Sprachniveaus B1;
  4. Verschärfung der Pflicht zur Vorlage ärztlicher Atteste bei Fernbleiben oder Verspätung verpflichteter Teilnehmer
  5. Verstärkte Kontrollen bei Integrationskursträgern und Integrationskursen;
  6. Austausch mit Bundesagentur für Arbeit und den Ländern über die Möglichkeit der Ausschöpfung bestehender Sanktionsmöglichkeiten;
  7. Bessere Kurszuweisung;
  8. Pilotprojekt zur sozialen Begleitung der Integrationskurse mit Hilfestellungen für Teilnehmer mit Traumata und Lernschwierigkeiten;
  9. Ermittlung von Wirkungsmodellen für die Integrationsprojektförderung des BAMF und Entwicklung von Empfehlungen für Projektträger
    • Rückkehr
  1. Schaffung einer Bescheinigung für ungeduldete Ausreisepflichtige, denen Rückführungshindernisse zuzurechnen sind (z.B. bei Identitätsverschleierung) zur Abgrenzung von Fällen mit humanitärem Hintergrund und Sanktionierung des Personenkreises;
  2. Passbeschaffungspflicht als Voraussetzung zum Bezug staatlicher Leistungen;
  3. Einrichtung einer „Task Force“ im BMI zur Unterstützung der zuständigen Landesbehörden und der Vernetzung mit den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten;
  4. gemeinsame Rückkehrprogramme von Bund und Ländern, Entwicklung eines neuen Konzeptes der Rückkehrberatung der Länder;
  5. Zentralisierung, Ausbau der Bund-Länder-Zusammenarbeit, u. a. des Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) zum zentralen Dienstleister im Rückkehrmanagement;
  6. Schaffung weiterer Sanktionsmöglichkeiten bei Behinderung der Durchsetzung der Ausreisepflicht durch Dritte und Einschränkung der Möglichkeiten zum Missbrauch ärztlicher Atteste;
  7. Anhalten der Länder zum Aufbau ausreichender Abschiebungshaftplätze, Prüfung der Einrichtung eigener Gewahrsamseinrichtungen an deutschen Verkehrsflughäfen, Erleichterung von Sammelabschiebungen, stärkeres Engagement des BMI bei Flugrückführungen;
  8. kohärenter Ansatz gegenüber Herkunftsländern „durch Einsatz der gesamten Bandbreite aller Politikfelder“; Ausbau des sogenannten „Visa-Hebels“ als Anreiz zur Verbesserung der Kooperationsbereitschaft bestimmter Herkunftsländer;
  9. Dialog mit der ausländischen Justiz, um steigenden Anforderungen der Rechtssprechung im Kontext der Aufenthaltsbeendigung von Gefährdern zu begegnen;
  10. Ausbau des EU-Laissez-Passer-Verfahrens;
  11. Reform der EU-Rückführungsrichtlinie, insbesondere zur Erleichterung von Abschiebungen

Potenzielle Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots[Bearbeiten]

Kurz nach der Vorstellung des Plans schaltete die SPD den Bundesrechnungshof ein. Dieser soll prüfen, ob Seehofer seine Befugnisse als Minister für Parteizwecke genutzt hat. In einem von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt es – ohne konkreten Bezug auf den Masterplan –, dass sichergestellt sein muss, dass ein "Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt". Dies ist im vorliegen Fall strittig, da der Plan zwar im Ministerium erarbeitet, aber erstmals von Seehofer als CSU-Vorsitzenden am 1. Juli in einer Sitzung des Parteivorstands an die Mitglieder und die ebenfalls anwesenden CSU-Bundestagsabgeordneten verteilt wurde. Bei dieser Version war Seehofers Name mit dem Zusatz "Vorsitzender der Christlich-Sozialen Union" versehen.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. BMI - Top-Themen - Verantowrtung & Zusammenhalt: Der Masterplan Migration, auf bmi.bund.de, vom 4. Juli 2018. Abgerufen am 10. Juli 2018
  2. SPD schaltet Rechnungshof ein In: tagesschau.de, 17. Juli 2018.


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