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Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus

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Die damalige Landesregierung|Nordrhein-Westfalens hat das "Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus" (IntHK REX) in enger Abstimmung mit zivilgesellschaftlichen Initiativen entwickelt und am 10. Mai 2016 verabschiedet. Die nachfolgende Regierung hat das Handlungskonzept weitergeführt und am 18. August 2020 die unbefristete Fortführung beschlossen. Zentrales Anliegen des Handlungskonzepts ist es, die verschiedenen Akteure auf staatlicher und zivilgesellschaftlicher Seite in einem gemeinsamen Diskurs zusammenzubringen. Der gemeinsame Austausch hat das Ziel, vorhandene Aktivitäten der Landesregierung besser aufeinander abzustimmen, die Kooperation der verschiedenen Beteiligten zu fördern, Projekte und Maßnahmen im Land stärker zu vernetzen und sie zu einer nachhaltigen Strategie zusammenzufassen. Das IntHK REX beinhaltet Maßnahmen zur Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus. Repressionsmaßnahmen wie Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung sind genauso wie allgemeine Maßnahmen zur Demokratieförderung nicht Bestandteil dieses Handlungskonzepts.

Handlungsfelder[Bearbeiten]

Ziel des IntHK REX ist eine abgestimmte Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus, welche die gesamte Bandbreite gesellschaftlicher Bereiche umfasst. Dafür wurden 13 Handlungsfelder definiert, in denen die kritische Auseinandersetzung insbesondere erfolgen soll:

  • Arbeit und Wirtschaft, Justiz
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Medien und Kultur
  • Politische Bildung/Erwachsenenbildung
  • Polizei
  • Schule
  • Sport
  • Verfassungsschutz
  • Wissenschaft, Forschung, Hochschule
  • Beratungsinfrastruktur gegen Rechtsextremismus und Rassismus
  • Emanzipation
  • Integration

Handlungsschwerpunkte[Bearbeiten]

Es wurden zehn Handlungsschwerpunkte als gemeinsame politische Leitlinien von Staat und Zivilgesellschaft bei der präventiven Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus definiert:

  1. Angebote der Demokratiebildung in der Breite erhalten und weiterentwickeln,
  2. präventives Handeln vor Ort stärken,
  3. Dialog zwischen Staat und Zivilgesellschaft weiterentwickeln,
  4. Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus verstetigen,
  5. Beratungs- und Unterstützungsangebote ausbauen,
  6. Zusammenarbeit zwischen Beratungseinrichtungen intensivieren,
  7. Opferberatung und Perspektive der Betroffenen stärken,
  8. Verwaltungen und Organisationen sensibilisieren,
  9. Ressortübergreifende Zusammenarbeit verstetigen,
  10. Informations- und Erfahrungsaustausch stärken.

Den Handlungszielen sind jeweils konkrete Maßnahmen zugeordnet.

Das Handlungskonzept wurde im Jahr 2019 von der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung [1] evaluiert. Basierend auf den Evaluationsergebnissen wurde ein Konzept zur Weiterentwicklung erarbeitet, das seither umgesetzt wird. Für die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus[2] zuständig.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Johann Daniel Lawaetz-Stiftung. Abgerufen am 11. April 2022 (deutsch).
  2. Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus | LKS. Abgerufen am 11. April 2022.


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