Liste der Betrugsdelikte
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Liste der Betrugsdelikte mit ihren kriminologischen Bezeichnungen oder anderen Bezeichnungen:
Betrugsdelikt | Bezeichnung |
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Abrechnungsbetrug | Ein Kostenträger wird über die Höhe einer erbrachten Leistung getäuscht, besonders bei der Abrechnung kassenärztlicher Leistungen und der Abrechnung von Rezepten durch Apotheker. |
Akkreditivbetrug | Einsponbetrug bei Auslandsgeschäften; Das Akkreditiv ist die Anweisung einer Bank an eine andere, im Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen bestimmten Geldbetrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Vor allem im Außenhandel gebräuchliche Zahlungsform. Die Auszahlung erfolgt nur nach Legitimationsprüfung (Bar-Akkreditiv) oder gegen Aushändigung der vom Auftraggeber gewünschten Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv). |
Aktienbetrug | Betreiben illegaler Aktiengeschäfte, siehe Kapitalanlagebetrug, z. B. falsches Versprechen (Werbebetrug, Täuschung im Rechtsverkehr) von hohen Renditen |
Anstellungsbetrug | Vorspiegelung von Qualifikationen und andere einstellungserheblichen Angaben, um einen Arbeitsvertrag oder ein Amt zu erlangen.[1] (in Deutschland § 263 StGB) – siehe auch Hochstapler |
Auswanderungsbetrug | das geschäftsmäßige, betrügerische Verleiten zum Auswandern (im deutschen Strafrecht von 1872 bis 1998 in § 144 StGB a.F. normiert) |
Baubetrug | Bauunternehmen errichten Gebäude und andere Bauten, welche daraufhin nicht mehr weiter verwendet werden, eklatante Bauplanungmängel aufweisen (falsche, gestreckte Baumaterialien, Baukonstruktionen, Bebauungspläne, Baukoordinierung). Bauträger vergeben und veruntreuen damit häufig öffentliche Gelder und stecken ebenso häufig mit Bauherren und Bauplanern unter einer Decke. |
Bauernfängerei | z. B. betrügerische Gewinnzusagen |
Beförderungserschleichung | u. a. Schwarzfahren, in Deutschland ein Unterfall des Tatbestandes Erschleichen von Leistungen |
Bestellbetrug | siehe Versandbetrug |
Bettelbetrug | Der Bettelbetrug täuscht eine Mittelbedürftigkeit vor; Beispiel: Ein Bettler gibt vor, drei hungernde Kinder ernähren zu müssen, obwohl dies nicht wahr ist. Betrug liegt allerdings erst dann vor, wenn der Vermögensschaden nur von dieser Täuschung herrührt (in Deutschland § 263 StGB) |
Beweismittelbetrug | Erschleichen eines falschen oder Entziehen eines wahren Beweismittels zum Herbeiführen einer Beweisnot (Vermögensgefährdung) beim Anspruchsgegner |
Computerbetrug | Hier wird eine Maschine direkt und ggf. ein Mensch indirekt getäuscht (in Deutschland § 263a StGB). |
Darlehensbetrug | Der Täter verspricht bei einem Darlehensbetrug, ein Darlehen auszureichen. Für die Vermittlung des Darlehens verlangt er Provisionszahlung im Voraus. Er ist jedoch nicht willens oder in der Lage, ein derartiges Darlehen auszureichen. Ihm geht es lediglich um den Erhalt der Provisionszahlung. |
Darlehenskreditbetrug | Beim Darlehenskreditbetrug nimmt der Täter einen Kredit bei einer Einzelperson, Geld- oder Kreditinstitut auf, er verspricht die Rückzahlung des Kredites, ist aber nicht willens oder in der Lage, diesen Kredit zurückzuerstatten. Er täuscht also arglistig Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit vor. Häufig werden Leihhäuser Opfer von Kreditbetrügern, weil der Verkäufer der Ware kein rechtmäßiger Besitzer ist: z. B. ist die Ware noch nicht bezahlt (Ratenzahlung) oder die Ware ist in dessen rechtswidrigen Besitz (durch Diebstahl/Unterschlagung). |
Eingehungsbetrug | Vortäuschen der Absicht, die aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen |
Einmietbetrug | Der Einmietbetrug ist das Nutzen eines Raumes mit der initialen Absicht, den Mietzins nicht zu entrichten (siehe Mietnomade). |
Einsponbetrug | Der Einsponbetrug ist eine gefährliche Art des kaufmännischen Warenbetruges, der bandenmäßig ausgeführt wird und bei dem die einzelnen Mitglieder der Bande die Rolle des Verkäufers, Vermittlers und des Käufers spielen. Hierbei wird der zu Schädigende durch Vorspiegelung von Gewinnaussichten verleitet, sich als Zwischenabnehmer in den Geschäftsgang einzuschalten. Durch ein günstig verlaufendes kleineres Geschäft sichergemacht – eingesponnen – wagt das Opfer den Einsatz einer größeren Summe. Es wird ihm dann entweder minderwertige oder gar keine Ware geliefert; Seine Gegenspieler „verschwinden“ anschließend. |
Einwanderungsbetrug | Pendant zum Auswanderungsbetrug, als betrügerisches geschäftsmäßiges Verleiten zum Einwandern, in aller Regel unter Vorspiegelung falscher Tatsachen |
Enkeltrick (auch Neffentrick) | Trickbetrüger geben sich meist gegenüber älteren und/oder hilflosen Personen als deren nahe Verwandte aus, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an deren Bargeld oder sonstige Wertgegenstände zu gelangen. |
Erfüllungsbetrug | Vermögensschaden dadurch, dass das Opfer bei der Erfüllung eines Schuldverhältnisses getäuscht wird |
Erschleichen von Leistungen | Inanspruchnahme von Leistungen infrastruktureller Einrichtungen, ohne ein Entgelt zu entrichten (in Deutschland § 265a StGB) |
Forstbetrug | Forstwirtschaftliche Maßnahmen unter falschen Vorwänden (z. B. parasitärer Baumbefall, Aufforstung, Schutzrodung, Waldumbau, Beseitigung invasiver Arten) |
Gebührenüberhebung | Wenn ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand unter Täuschung höhere als die gesetzlichen Gebühren erhebt (lex specialis § 352 StGB). |
Identitätsbetrug | (nicht zu verwechseln mit Personenstandsfälschung) Fälschung der eigentlichen aktuellen Identität (Beispiele: als Verwandter (Enkeltrick), als Bekannter (ehemaliger Schulfreund), als Dienstleister (Schornsteinfeger, Postbote, Handwerker (Techniker), Berater, Inkasseur, Hausmeister), als Beamter (Polizist), als Asylant, als Beduerftiger oder Accountfälscher (identischer Name, Fotos und anderer angegebener Informationen des Opfers)); allgemeine Straftatbestände neben dem Identitätsdiebstahl sind Falschangaben (Dokumentenfälschung; Urkundenfälschung), arglistige Täuschung, Amtsanmaßung, Vortäuschung falscher Tatsachen (Datenmanipulation), Rechtsmissbrauch. |
Immobilienbetrug | Immobilienbetrug (Kurzform „Immobetrug“) meint, Immobilien zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Er bezeichnet allgemein die geschädigten Anleger für den Komplex „Schrottimmobilie, Strukturvertrieb und Immobilienfinanzierung“ |
Kapitalanlagebetrug (Kapitalmarktbetrug) | Geldgeschäfte, die im Kapitalmarkt getätigt werden können und die dazu führen, dass der Kapitalanleger sein angelegtes Kapital verliert |
Kettenbetrug | Steuerdelikt, welches dazu fungiert Arbeitsleistungen zu verschleiern und somit die Schwarzarbeit unauffälliger werden lässt |
Kreditbetrug | Der Kreditbetrug ist das betrügerische Erlangen eines Kredites durch falsche Angaben (z. B. Einkommen, vorgetäuschte Rückzahlungsabsicht) oder gefälschte Dokumente (Gehaltsabrechnung). |
Kreditkartenbetrug | eine Form des Wirtschaftsbetruges, bei welcher gefälschte oder gestohlene Kreditkarten-Daten verwendet werden und den Kontoinhabern und/oder den beteiligten Händlern ein finanzieller Schaden zugefügt wird |
Kreditvermittlungsbetrug | Kreditvermittlungsbetrug ist das betrügerische Vermitteln eines in Aussicht gestellten, in Wirklichkeit aber nie zur Auszahlung kommenden Kredites. |
Kontoeröffnungsbetrug | Eröffnen von Girokonten mit Hilfe von gefälschten Unterlagen wie gefälschten Ausweispapieren |
Leistungsbetrug | Betrug, bei dem der Täter eine Leistungserbringung verspricht, jedoch nicht erbringt und so deren Bezahlung erlangt. Eine Unterform ist der Sozialleistungsbetrug, ergo die betrügerische Erlangung von Sozialleistungen. |
Nachrichtenbetrug (fake news) | Ist die bewusste, vorsätzliche Verbreitung von Desinformation, also falschen Tatsachen, vorwiegend durch öffentlich zugängliche Medien. |
Notbetrug | Geringer Betrug aus Not begangen, der nur einen geringen Schaden verursacht hat und keinen schweren oder gewerbsmäßigen Betrug (§ 247 oder § 248 StGB) darstellt. Nicht strafbar gegenüber nahen Verwandten. |
Postbetrug | Betrügereien rund um das Post- und Versandwesen (Beispiele: Diebstahl der Postware, Missbrauch von Adressen/ Anschriften bzw. Namen, Rechnungsbetrug (u. a. Abbuchungsbetrug), Bestellbetrug, Werbebetrug) |
Prospektbetrug | Der Prospektbetrug ist die Täuschung über die Eigenschaften einer Kapitalanlage, siehe Kapitalanlagebetrug. |
Prozessbetrug | das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falscher Beweismittel (Beweismittelbetrug) oder jegliche andere Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess |
Registerbetrug/ Aufstellungsbetrug | Betrugsmasche, in der versucht wird, das Opfer durch eine Eintragung in ein Register/Verzeichnis (öffentliche Datenbank) zumeist in dessen Gewerbebereich, dazu zu bringen, eine Leistung entgegenzunehmen. Diese Methode wird oftmals durch irreführende Namen verstärkt, wobei Amtlichkeit vorgetäuscht wird und nicht selten Amtsanmaßung begründet. Bekannte Beispiele sind die Malta-Masche (UCC-Eintragungen) und Fälle fiktiver Branchenverzeichnisse. |
Scheckbetrug | Ein Scheckbetrug liegt vor, wenn der Täter im Zahlungsverkehr einen Scheck in dem Bewusstsein ausfertigt und aushändigt, dass bei Vorlage des Schecks ein entsprechender Deckungsbetrag nicht vorhanden ist (ungedeckter/„fauler“ Scheck). Überführte Täter werden sehr oft von ihrer Bank vom Scheckverfahren ausgeschlossen. |
Sicherungsbetrug | Sicherung des zuvor rechtswidrig erlangten Gutes und ist eine mitbestrafte Nachtat, d. h. zum Zweck der Vertuschung eines Diebstahls.[2] |
Sozialbetrug (Österreich) | wenn abgabenpflichtige Selbständige oder Arbeitgeber keine oder zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abführen, indem sie ihre Arbeiter oder Angestellten nicht als Arbeitnehmer anmelden oder falsche Unterlagen über die Art und Dauer eines Arbeitsverhältnisse vorlegen oder Scheinfirmen gründen, die sie auflösen, sobald Beitragsforderungen der Sozialbehörden eintreffen |
Sozialleistungsbetrug | Sozialleistungsbetrug bedeutet die betrügerische Erlangung von Sozialleistungen. Der Empfänger macht sich nicht nur dann strafbar, wenn er bei Beantragung der Leistung falsche Angaben macht. Er ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, jede Änderung seiner leistungsbegründenden Verhältnisse, der zuständigen Stelle mitzuteilen. Unterlässt er dies, macht er sich gegebenenfalls wegen Betrugs durch Unterlassen strafbar. Siehe auch Leistungsmissbrauch |
Spendenbetrug | Bettelbetrug |
Spielbetrug | Der Spielbetrug ist der Betrug von Teilnehmern eines Spieles, bei dem um Geld gespielt („gewettet“) wird und umfasst die Manipulation des Spielverlaufes, (Falschspiel). |
Steuerbetrug | vorsätzliche Missachtung der jeweiligen Steuergesetze, siehe Steuerdelikte
Unterart: -Karussellbetrug: bezeichnet man eine in der Europäischen Union (EU) weit verbreitete Form des Steuerbetrugs. Hierbei wirken mehrere Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen, wobei einer der Händler der Lieferkette die von seinen Abnehmern bezahlte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt |
Stoßbetrug | Die Täter bestellen Waren in großen Mengen, die sie kurzfristig an Dritte wieder abstoßen, ohne die Lieferanten zu bezahlen. Bandenmäßige Begehungsform des Versandbetrugs. |
Submissionsbetrug | Mehrere Personen/Unternehmen verabreden im Rahmen einer Ausschreibung rechtswidrige Preisabsprachen, wodurch für den Angebotsanfordernden kein Marktpreis zustande kommen kann und er überzahlt (in Deutschland § 298 StGB). |
Subventionsbetrug | Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen gegenüber dem Subventionsgeber durch falsche Angaben oder Bescheinigungen oder eine Verwendung der Sach- oder Geldleistungen entgegen der subventionserheblichen Beschränkung (in Deutschland § 264 StGB) |
Tankbetrug bzw. Diebstahl/Unterschlagung von Kraftstoff | In der Absicht, die Tankfüllung nicht zu bezahlen, fährt der Täter auf das Gelände einer Tankstelle und tankt. Sein konkludentes Handeln täuscht Zahlungsabsicht vor, weshalb Tankbetrug vorliegt. Entscheidet sich der Täter jedoch erst nach Abschluss des Tankvorganges dazu, nicht zu bezahlen, liegt mangels Täuschung kein Betrug vor. Wegnahme im Sinne eines Diebstahls scheitert regelmäßig auch, da der Tankstellenbetreiber mit dem Tanken einverstanden ist. Da der Täter den Gewahrsam ausübt, die Sache jedoch fremd ist, liegt zumeist eine Unterschlagung gemäß § 246 Abs. 1 StGB vor. |
Urheberrechtsbetrug | Betrugsart im künstlerischen Bereich: Der Täter meldet sich an Stelle des tatsächlichen Urhebers als der vermeintliche Urheber (Autor) eines Werkes bei einer Verwertungsgesellschaft (z. B. GEMA/VG Wort/VG Bild) an, oder als der vermeintliche Erfinder eines Patentes beim Patenamt – oder stellt sich als der Bezugsnehmer eines Leistungsschutzrechtes bei einer Verwertungsgesellschaft (z. B. GVL) für ein Werk vor, um sich durch diese Falschmeldung als vermeintlicher Urheber einen Vermögensvorteile zu verschaffen und die Tantiemeauszahlungen einzustreichen. Es reicht die betrügerische Absicht gegenüber der betreffenden Gesellschaft, ohne eine Täuschungshandlung gegenüber dem tatsächlichen Autor vorzunehmen. Das Delikt verjährt nicht, da der Betrug zwar begonnen, aber nicht nach üblichen strafrechtlich relevanten Fristen vollendet wird. Einnahmen aus Leistungsgesellschaften sind jährliche sich wiederholende Einnahmen, insofern hemmt dies, beziehungsweise unterbricht dies jedwede Verjährung. |
Umetikettierungsbetrug | Betrugsart im Einzelhandel bei Selbstbedienung. Hierbei bringt der Täter in betrügerischer Absicht ein anderes Etikett mit einem geringeren Preis an einen Artikel an und täuscht den Kassierer über die Höhe des Preises. Eine Tateinheit mit Urkundenfälschung liegt zudem vor, wenn auf dem Preisetikett der Aussteller erkennbar ist. Beispiel: Pfandbetrug (Umetikettierung von Flaschen ohne Pfand-Deklaration) |
Versandbetrug | das Bestellen von Waren mit dem Vorsatz, diese nicht zu bezahlen. Fachbegriff ist Warenkreditbetrug. |
Versicherungsbetrug | unberechtigte Erlangung einer Geld- oder Sachleistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht |
Vorauszahlungsbetrug (Rip Deal) | Täuschung über die Eigenschaft als Kreditgeber oder Käufer. |
Vorschussbetrug | Die Empfänger von (Massen-)E-Mails, vorher meist (Massen-)Fax-Versand und gelegentlich auch (Massen-)Briefen werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bewegt, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Scammern) finanziell in Vorleistung zu treten. |
Wahlbetrug | Die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen der Wahlgesetze, in demokratischen bzw. demokratiefreundlichen Staaten: jene entgegen demokratischer Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solche zu verändern |
Warenbetrug | Warenbetrug ist ein Betrug, bei dem der Täter Ware zu liefern verspricht, sie jedoch entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität liefert. Die Ware stellt gewissermaßen das Mittel zum Betrug dar, während das Ziel des Betrügers die Erlangung der Zahlung ist. |
Warenkreditbetrug | Fachbegriff für den Versandbetrug |
Wechselfalle/Wechselbetrug | Die Wechselfalle/der Wechselbetrug ist eine Tat, die beim Geldwechsel vonstattengeht. Wechselfallenschwindler betrügen beim Geldwechseln, indem sie unter Ablenkung des Wechslers durch Tricks oder mit Hilfe eines Mittäters das vorgelegte Bargeld zusammen mit dem Wechselgeld wieder an sich nehmen. |
Werbebetrug/ Werbungsbetrug | Jegliche Art von Falschwerbung (z. B. Werbefälschung, irreführende Werbung, Missachtung von Werbeverboten), besonders beliebt ist dies bei digitaler bzw. online Werbung |
Wertersatzbetrug | Reiseschecks werden berechtigt eingelöst und später als abhandengekommen gemeldet und die Bank erstattet den Nennwert; der Inhaber „kassiert“ doppelt. |
Wettbewerbsbetrug | rechtswidriger Einfluss auf den (natürlichen), freien Wettbewerb (Beispiele: Abwerbung von bestimmten Mitarbeitern oder Kunden, Weitergabe sensibler Daten (Betriebs- und Geschäftsgeheimnis), Spionage, Sabotage, unbegründete Rufschädigung), siehe Tatbestände von unlauteren Wettbewerb (gemäß Deutschem Recht: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)) |
Wissenschaftsbetrug
(fake science) |
unwahre Behauptungen, erfundene oder gefälschte Forschungsergebnisse |
Zechbetrug („Zechprellerei“) | Der Zechbetrug kommt in zwei Varianten vor: Bestellt der Täter (der Zechpreller) in einer Gaststätte Speisen oder Getränke, erklärt er dadurch konkludent, dass er sowohl bereit als auch finanziell in der Lage ist, die Rechnung zu begleichen. Tätigt er die Bestellung, ohne die Absicht zu haben, anschließend zu zahlen, täuscht er über seine Zahlungswilligkeit. Weiß er bei der Bestellung, dass er nicht in der Lage sein wird, die Rechnung zu begleichen, täuscht er über seine Zahlungsfähigkeit. |
Zessionsbetrug | Als Zessionsbetrug (siehe auch: Zession) gilt die Übereignung „fauler Forderungen“ unter arglistiger Vortäuschung ihrer Sicherheit zum Zwecke der Tilgung eigener Schulden oder zur Erlangung eines Darlehens. |
Zimmerfallenschwindel | Täter, die eine Auswahlsendung von Waren bestellen und den Überbringer im Zimmer einer Herberge warten lassen, um inzwischen selbst durch einen anderen Ausgang heimlich mit der Ware zu entschwinden. |
Quelle[Bearbeiten]
- Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik
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