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Michael Kleine-Cosack

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Michael Kleine-Cosack (geboren 1942) ist ein deutscher Jurist. Er promovierte 1986 an der Universität Freiburg im Breisgau. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und betreibt eine Kanzlei in Freiburg.

Kleine-Cosack kritisierte 1989 einen antiquierten Ehrenkodex der Rechtsanwaltskammern, der „willkürlichen standesrechtlichen Sanktionen Tür und Tor geöffnet“ habe, wie „die bisherige ehrengerichtliche Praxis“ zeige.[1] Er bereitete mit seinen Überlegungen den Weg zur Aufhebung der Standesrichtlinien.[2]

Kleine-Cosack bearbeitet häufig Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden. Unter anderem 2012 erzielte er für seinen Mandanten einen Erfolg am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Als Grundstückseigentümer hätte dieser nicht verpflichtet werden dürfen, die Jagd auf seinem Land zu dulden („Zwangsbejagung“).[3]

Schriften (Auswahl)[Bearbeiten]

  • Berufsständische Autonomie und Grundgesetz. 1986
  • Bundesrechtsanwaltsordnung: mit Berufs- und Fachanwaltsordnung. München: Beck, 2009, ISBN 978-3-406-59049-8.
  • Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde. Heidelberg: Müller-Verlag, 2013, ISBN 978-3-8114-3659-6.
  • Rechtsdienstleistungsgesetz. Heidelberg: Müller Jura, 2014, ISBN 978-3-8114-6041-6.
  • Bundesrechtsanwaltsordnung mit Berufs- und Fachanwaltsordnung. München: Beck, 2015, ISBN 978-3-406-66508-0.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13497373.html
  2. Michael Kleine-Cosack: Berufsständische Autonomie und Grundgesetz. 1986, S. 65 ff.
  3. Herrmann gegen Deutschland, 26. Juni 2012, Beschwerdenummer 9300/07


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