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Agrarinkasso

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Das Agrarinkassoverfahren bezeichnet die Beauftragung eines Inkassounternehmens zur Erfüllung ausbleibender Forderungen, die aus Schuldverhältnissen im landwirtschaftlichen Sektor entstanden sind.

Aufgrund der enormen Abhängigkeit von äußeren Faktoren wie dem Wetter, Temperaturen, und Niederschlagsmengen birgt dieser Wirtschaftszweig eine größere Unvorhersehbarkeit im Geschäftstreiben als andere wirtschaftliche Sektoren. Neben diesen Bedingungen bestimmen ebenso gesetzliche Regelungen sowie die Einflüsse der wechselnden Weltmarktpreise die Arbeitsbedingungen dieser Betriebe.                                                     

Das Agrarinkasso richtet sich daher an Unternehmen, die mit landwirtschaftlichen Betrieben zusammenarbeiten. Dabei handelt es sich um Geschäftsbeziehungen jeglicher Art, die mit einem Unternehmen mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten geschlossen wurden. Hier sind  neben Landwirten ebenso Hersteller von Landwirtschafts- und Agrartechnik, Futter- und Düngelieferanten, Saatguthändler sowie landwirtschaftliche Lohnbetriebe miteingeschlossen. [1]

Vorteile und Ablauf des Agrarinkassoverfahrens[Bearbeiten]

Ziel der Agrarinkasso Beauftragung ist neben der Erfüllung von vertraglichen Forderungen, insbesondere eine außergerichtliche Einigung. Dabei sichert das Inkassounternehmen durch professionelles Agieren aus vielmehr neutralem Blickwinkel gleichzeitig das Weiterbestehen eines angenehmen Geschäftsverhältnisses. Handlungen auf eigene Initiative des Unternehmers birgen hingegen, aufgrund fehlender Objektivität als betroffener Vertragspartner, eine Gefährdung dieser Geschäftsbeziehung mit sich.

Nach Erstellung von erfolglosen schriftlichen Mahnungen, suchen die Inkassomitarbeiter im zweiten Schritt meist telefonisch den Kontakt zum Schuldner auf. Diese Methode stellt die schnellste und kostengünstige Variante dar. Durch das Telefoninkasso soll die Zahlungsmoral des Säumigen verstärkt und so beispielsweise eine Rechnung mit einer Stimme bzw. realen Person verbunden werden.

Als nächste Stufe nehmen die Mitarbeiter eines spezialisierten Inkassounternehmens Kontakt mit dem Schuldner vor Ort auf, um ihm in Gesprächen mit viel Fingerspitzengefühl die Wichtigkeit der Forderungserfüllung deutlich zu machen. Durch das Vor-Ort-Inkasso kann ein Effekt der Zahlungsmoral noch intensiver bewirkt werden als bei dem Telefoninkasso.

Mit viel Fingerspitzengefühl kann der Inkassobeauftragte als Mediator, die Umstände und Hintergründe der Forderungsausfälle erfahren und gleichzeitig einen Eindruck über die Vermögensverhältnisse des landwirtschaftlichen Betriebes gewinnen. Dazu gehören auch Informationsauskünfte über den Erhalt von Milchgeldern und Agrarsubventionen. Oftmals können daraufhin Sondervereinbarungen in Form von Teil- und Ratenzahlungen oder Verpfändungen und Rückführungen die vertraglichen Forderungen realisieren und  gleichzeitig das Fortbestehen der guten Geschäftsbeziehung und miteingeschlossen, das Bestehen des landwirtschaftlichen Betriebs allgemein sichern. [1]

Kompetenzen und Befugnisse des Agrarinkassobeauftragten[Bearbeiten]

Oftmals kommt es in alltäglichen Situationen zu Missverständen und Verwechslungen bezüglich eines Gerichtsvollzieher und einem Inkassomitarbeiter. In ihren Tätigkeiten bestehen jedoch zahlreiche Unterschiede. So ist es einem Inkassobeauftragten nämlich nicht erlaubt, Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen jeglicher Art durchzuführen. Er ist daher nicht befugt, einen Eingriff in das Eigentum des Schuldners vorzunehmen. Auch Drohungen und die Ausübung von Zwangsmitteln gehören nicht zu den Befugnissen des Mitarbeiters. Stattdessen ist er lediglich dazu befähigt, als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner, über rechtliche Konsequenzen und folgende Schufa Einträge aufzuklären und den Schuldner durch diese Kommunikation von einer Forderungserfüllung zu überzeugen. [2]

Zwangsvollstreckung[Bearbeiten]

Sollte eine Einigung durch den Inkassobeauftragten nicht möglich sein und eine Zwangsvollstreckung unvermeidbar erscheint, ist es dem Inkassounternehmen durch die vorherige Kontaktaufnahme zum Schuldner möglich, dem Gerichtsvollzieher bereits im Vorfeld Informationen über die Vermögensumstände bereitzustellen. So werden, neben einer schnelleren Durchführung der Zwangsvollstreckung, ebenfalls Kosten gespart.

Sollten jedoch auch nach einem Zwangsvollstreckungsverfahren aufgrund nicht existenter Vermögensgegenstände des Schuldners die Forderungen weiterhin offen bleiben, bietet das Agrarinkassoverfahren die Möglichkeit, auch zukünftig Informationen über den Schuldner, z.B. in Form von Schufa Auskünfte, einzuholen. Da titulierte Forderungen erst in einem Zeitraum von 30 Jahren verjähren kann das Inkassounternehmen im Rahmen des ,,Überwachungsverfahren‘‘ Vermögenszuwachs durch Adresspflege und Prüfung der Debitoren-Konten weiterverfolgen.[3]

Kosten des Agrarinkassoverfahrens[Bearbeiten]

Seit September 2013 untersteht die Kostenberechnung der Gebühren eines Agrarinkassounternehmens sowie jedem anderen Inkassounternehmens Deutschlands den Verordnungen des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG). Dabei richtet sich die Berechnung der Inkasso-Dienstleistungen nach den Bestimmungen der Rechtsanwaltsgebührentabelle (RVG). Der säumige Schuldner hat dabei die Beauftragungskosten des Inkassounternehmens in Form von Inkassogebühren zu tragen. Diese fallen stets niedriger als die Durchführungskosten eines gerichtlichen Prozessverfahrens mit anschließender Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher aus.[2]

Wahrnehmung durch die Medien[Bearbeiten]

Die Inkassotätigkeit zählt zu einem Bereich, der bei vielen Menschen nach wie vor negativ konnotiert ist. Dies ist auf eine Vielzahl von unseriösen Anbietern mit suspekten Methoden im Inkassogeschäft zurückzuführen. Meldungen in den Medien hinsichtlich betrügerischer Mahnschreiben von Fake-Inkasso-Firmen sind keine Seltenheit. Es wird aber auch über die Vorteile und Nutzen seriöser Inkasso-Firmen berichtet. Insbesondere in kürzlicher Zeit ist eine positivere Berichterstattung im Themenbereich von Inkassounternehmen erkennbar geworden. Diese Aufwertung scheint aufgrund der gesetzlich geregelten Kostenberechnung nach den Verordnungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes als möglich. [4]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]


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