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EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020

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Der EU-eGovernment-Aktionsplan ist eine Initiative der Europäischen Union, um die digitale Transformation des öffentlichen Sektors in der EU voranzutreiben.[1] Der eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 soll zur Verwirklichung des Digitalen Binnenmarkts beitragen, dessen Umsetzung Teil der Strategie Europa 2020 ist.[2]

Ziele[Bearbeiten]

Behörden und andere öffentliche Einrichtungen in der EU sollten bis 2020 – über alle Abläufe hinweg – grenzübergreifende, personalisierte, nutzerfreundliche und vollständig digitale öffentliche Dienste anbieten. Die Innovationspotentiale des digitalen Umfelds sollten dabei ausgeschöpft werden, um die Interaktion mit einzelnen Interessengruppen und anderen öffentlichen Einrichtungen zu erleichtern.[2]

Grundsätze[Bearbeiten]

Die Initiativen im Rahmen des Aktionsplans sollen sich an folgenden Grundsätzen orientieren:[2]

Standardmäßig digital („digital by default“)[Bearbeiten]

Dienstleistungen von öffentlichen Verwaltungen sollen vorzugsweise digital erbracht werden und maschinenlesbare Informationen bereitstellen. Personengruppen, die dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, werden alternative Kanäle bereitgestellt. Darüber hinaus sollten idealerweise mehrere digitale Kanäle angeboten werden und eine zentrale Stelle bzw. ein zentraler Ansprechpartner die öffentlichen Dienste gebündelt zur Verfügung stellen.[2] Durch dieses Prinzip sollen Bürgern Zeit und Mühe erspart werden, da die Inanspruchnahme von digitalen Dienstleistungen einfacher und komfortabler ist, als die Abwicklung auf analogem Weg. Dazu können beim Angebot digitaler Verwaltungsdienstleistungen durch Kosten- und Zeiteinsparungen Steuergelder eingespart werden.[3]

Once-Only-Prinzip („once only principle“)[Bearbeiten]

Um eine unnötige Belastung für Bürger zu vermeiden, sollten öffentliche Verwaltungen sicherstellen, dass Menschen und Unternehmen ihnen dieselben Informationen nur einmal übermitteln müssen. Dabei werden die Daten – sofern rechtlich zulässig – unter den Behörden automatisch ausgetauscht, wobei datenschutzrechtliche Aspekte dabei vollumfänglich zu beachten sind. [2] In der Praxis wird z. B. bei der Familienbeihilfe in Österreich nach der Geburt des Kindes zwischen den Behörden antragslos geprüft, ob ein Rechtsanspruch besteht. Ist dieser gegeben, werden die Eltern darüber informiert und das Geld wird automatisch auf das Konto überwiesen. War bis zum Mai 2015 eine Abstimmung mit bis zu sechs Behörden notwendig, müssen Bürgerinnen und Bürger nun im Regelfall gar keine Nachweise mehr vorlegen und erhalten die Unterstützung ohne Antragsstellung.[4]

Inklusion und Barrierefreiheit[Bearbeiten]

Digitale öffentliche Dienste sollten so konzipiert sein, dass sie inklusiv sind und verschiedene Bedürfnisse einbeziehen, wie jene von Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen. [2] So stellt die Regierung Großbritanniens auf einer Webseite regelmäßig Informationen bereit, wie digitale Dienste inklusiv gestaltet werden können, damit möglichst viele Menschen sie nutzen können.[5]

Offenheit und Transparenz[Bearbeiten]

Informationen und Daten sollten zwischen öffentlichen Verwaltungen ausgetauscht werden. Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen sollten aber auch einen Zugang zu ihren Daten erhalten, um ihnen eine Kontrolle und die Berichtigung der Daten zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten Nutzer einen Einblick in den Stand ihrer Verwaltungsverfahren erhalten. Bei der Entwicklung und Erbringung der Dienste sollten unterschiedliche Interessengruppen einbezogen werden. [2]

Umgesetzt wird dieser Grundsatz z. B. im estnischen Bevölkerungsregister, in dem grundlegende Informationen über jede Person, die in Estland lebt, gespeichert werden. Sie enthält Namen, Geburtsdatum, Wohnort und andere statistische Daten wie Nationalität, Muttersprache, Ausbildung und Beruf. Jeder Bewohner kann seine Daten, die mit anderen Systemen verbunden sind, im Register einsehen und korrigieren.[6]

Standardmäßig grenzübergreifend („cross-border by default“)[Bearbeiten]

Um die Mobilität im Binnenmarkt zu erleichtern und eine weitere Fragmentierung zu vermeiden, sollten öffentlichen Verwaltungen in Frage kommende digitale Dienste grenzübergreifend zur Verfügung stellen. [2] Ein Beispiel dafür ist Schweden, dass einen Online-Dienst eingerichtet hat, der es Studenten aus Drittländern ermöglicht, Zugang zu akademischen Programmen an der Universität Stockholm zu erhalten. Es ermöglicht die Verwendung nationaler eIDs zur Identifizierung und Signierung durch ein föderales, grenzüberschreitendes Authentifizierungswerkzeug.[7]

Standardmäßig interoperabel („interoperability by default“)[Bearbeiten]

Öffentliche Dienste sollten so gestaltet werden, dass sie im gesamten Binnenmarkt und über organisatorische Grenzen hinweg erbracht werden können. Dazu sollte ein freier Austausch von Daten und digitalen Dienstleistungen in der EU gewährleistet werden. [2] Einen Beitrag dazu leistet das National Interoperability Framework Observatory (NIFO), das Informationen über Interoperabilitätsaktivitäten in Europa liefert. Es analysiert die nationalen Interoperabilitätsrahmen (NIFs) der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder sowie die Angleichung dieser Rahmen an den Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) und fördert so die Schaffung eines Binnenmarktes digitaler öffentlicher Dienste.[8]

Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit[Bearbeiten]

Der Schutz personenbezogene Daten, der Privatsphäre und der IT-Sicherheit sollte über die bloße Einhaltung des Rechtsrahmens hinausgehen. Um dem Rechnung zu tragen, sollte bereits in der Konzeptionsphase darauf besonderes Augenmerk gelegt werden. Dies trägt wesentlich zur Erhöhung des Vertrauens und der Akzeptanz digitaler Dienste bei. [2]

Ein Beispiel für die Beachtung dieses Prinzips ist die Bürgerkarte in Österreich. Mit dieser elektronischen ID (eID) können Bürger digitale öffentliche Dienstleistungen wahrnehmen, sie ist gleichzeitig virtueller Ausweis und gilt als rechtsgültige elektronische Unterschrift.[9] Sie setzt für einen hohen Sicherheitsstandard bei der Anmeldung auf eine Mehrfaktorauthentifizierung gegen eine missbräuchliche Verwendung. Zur Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus setzt sie auf kryptografische Methoden, damit die erhobenen Daten nur aufgabenorientiert verwendet werden können.[10]

Maßnahmen[Bearbeiten]

Der Aktionsplan will die Koordinierung und Zusammenarbeit auf der Ebene der Europäischen Union unterstützen. Durch die gemeinsamen Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Kommission soll die Verfügbarkeit und die Inanspruchnahme elektronischer Behördendienste erhöht werden.[1]

Um seine Ziele zu verwirklichen, legt der Aktionsplan drei politische Prioritäten fest:[2]

  1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien: z. B. die Verbreitung von eIDAS-Diensten, ein überarbeiteter Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) und die Förderung eines Europäischen Katalogs der IKT-Normen für die öffentliche Auftragsvergabe.
  2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste: z. B. der Vorschlag für ein zentrales digitales Zugangstor, der Ausbau des Europäischen Justizportals, die Förderung der Verbindung und Verknüpfung verschiedener Register in den Mitgliedstaaten und die Weiterentwicklung des EURES-Portals.
  3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste: z. B. die Prüfung des Once-Only-Prinzips im grenzübergreifenden Kontext und die verstärkte Verbreitung der Geodateninfrastruktur (im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie).

Vorgänger-Initiativen[Bearbeiten]

  • EU-eGovernment-Aktionsplan 2011–2016
  • EU-eGovernment-Aktionsplan 2006–2010
  • eEurope 2005[11]
  • eEurope 2002[12]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 European eGovernment Action Plan 2016-2020. ec.europa.eu. Abgerufen am 12. Januar 2018.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020. eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 12. Januar 2018.
  3. Digital by default: HMRC pioneering the way in digital public services. gov.uk. Abgerufen am 19. Januar 2018.
  4. Antragslose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes. bmfj.gv.at. Abgerufen am 19. Januar 2018.
  5. Dos and don'ts on designing for accessibility. accessibility.blog.gov.uk. Abgerufen am 19. Januar 2018.
  6. Population Registry. e-estonia.com. Abgerufen am 19. Januar 2018.
  7. Sweden opens academic ‘borders’ with the e-SENS project. ec.europa.eu. Abgerufen am 19. Januar 2018.
  8. Fostering national interoperability frameworks across Europe. ec.europa.eu. Abgerufen am 19. Januar 2018.
  9. Das kann die Karte. buergerkarte.at. Abgerufen am 19. Januar 2018.
  10. Sicherheit. buergerkarte.at. Abgerufen am 19. Januar 2018.
  11. Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuss der Regionen - eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle - Aktionsplan zur Vorlage im Hinblick auf den Europäischen Rat von Sevilla am 21./22. Juni 2002, KOM/2002/0263 endg. Abgerufen am 12. April 2019.
  12. Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - eEurope 2002: Auswirkungen und Prioritäten Eine Mitteilung an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates in Stockholm am 23.- 24. März 2001, KOM/2001/0140 endg. Abgerufen am 12. April 2019.


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